Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer-WettbewerbAlle Unternehmer/innen sind von der Akquise und Ausführung finanziell lukrativer Aufträge abhängig. Dennoch gibt es Regeln und Gepflogenheiten beim Gerangel um die Kunden, an die sich alle Unternehmer/innen zu halten haben. Wer deren Grenzen überschreitet, betreibt unlauteren Wettbewerb.
Deutschland ist ein Land, in dem alle Bereiche der Produktion, des Handels und Handwerks sowie der Dienstleistungen flächendeckend versorgt ist. Diese Situation führt dazu, dass oftmals nicht der Anbieter mit dem besten Angebot, sondern der mit unlauteren Tricks und Kniffen gewinnt. Diese Tatsache geht bereits in den Bereich der Marktverdrängung und ist unlauterer Wettbewerb. Alle Unternehmer/innen, die sich an diesen unlauteren Geschäftsgebaren orientieren, sollten sich jedoch bewusst sein, dass dies eine juristisch bewertete Straftat ist.

Wer legt fest, was unlauterer Wettbewerb ist?

Entsprechende Geschäftsgebaren haben dazu geführt, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG geschaffen wurde. Es beinhaltet zwanzig Paragrafen in vier Kapiteln. Bereits diese Größenordnung sagt aus, wie vielfältig der Erfindungsgeist von Unternehmern ist, die nicht davor zurückschrecken, das alte Handelsgesetz von Treu und Glauben zu umgehen.
Darüber hinaus gibt es Institutionen wie die Wettbewerbszentrale, die deutschlandweit und grenzübergreifend als Selbstkontrollorgan gegen den unlauteren Wettbewerb antritt. Sie geht gegen Rechtsverletzungen gegen das UWG vor und veröffentlicht regelmäßig Musterfälle, die den unlauteren Wettbewerb in seiner Vielfältigkeit widerspiegeln. Sie führt gleichzeitig eine Beschwerdestelle und führt regelmäßige Seminare und Veranstaltungen durch.

Unlauterer Wettbewerb im Handel

In diesem Wirtschaftsbereich ist der unlautere Wettbewerb scheinbar an der Tagesordnung.
Hier wirbt die Elektronikmarktkette mit 30 Prozent auf alles, um die Kunden in den Laden zu locken. Dort erfahren sie, dass dieser Nachlass nur für Ausstellungsware gilt. Hier will ein Kamerahersteller den Verkauf der Kameras über Internetplattformen verbieten lassen und scheitert mit diesem Ansinnen vor Gericht. Dies sind nur zwei Beispiele. Unlauterer Wettbewerb im Handel bezieht sich vorrangig auf
aggressive Verkaufmethoden wie beispielsweise Drückerkolonnen,
Bestechung, Herabsetzung und Irreführung,
Schneeballsysteme und besonders aggressive Multi-Level-Marketings,
Lockvogelangebote
sowie vergleichende Werbung, wenn sie sachlich unwahr ist oder den Konkurrenten herabsetzt.
Diese Tatbestände im UWG richten sich an alle Personen und Institutionen im Privat- und öffentlichen Recht.

Unlauterer Wettbewerb in der Produktion, in Handwerk und Dienstleistung

Die Tatbestände des UWG bezüglich des Handels gelten selbstverständlich auch in diesen Bereichen. Ausgenommen ist jedoch der Tatbestand der Bestechung, der nicht für Unternehmer im UWG geregelt ist. Irreführung und Herabsetzung eines Mitbewerbers jedoch unterliegen ebenfalls dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb.
Nachahmung und Verwertung fremder Leistung ist andererseits in diesen Bereichen immer wieder vertreten. Wenn der Tischler einen Designerschrank nach der Vorlage eines Mitbewerbers ohne dessen Zustimmung nachbaut, ist dies demnach unlauterer Wettbewerb. Der Elektriker, der seinen Anlagenbereich an die Elektroanlage eines anderen Errichters anschließt und dies als seine Gesamtanlage abrechnet, betreibt ebenfalls unlauteren Wettbewerb.
Unlauterer Wettbewerb wird immer wieder in Verträgen betrieben. Das Ingenieurbüro schreibt ein Produkt in großer Stückzahl aus, das später bei der Auftragsbearbeitung nicht eingebaut wird. Nur sein bevorzugtes Handwerksunternehmen erhält davon Kenntnis und bietet dieses Produkt zum Einstandspreis an, um den Preis seiner Mitbewerber zu unterbieten. Dies ist seitens des Ingenieurbüros Verleitung zur Vertragsverletzung und unlauterer Wettbewerb.
Bei Großunternehmen führt unlauterer Wettbewerb oftmals bis in den Bereich des Kartellrechts mit Preisabsprachen und ähnlichen Dingen.
Unternehmer/innen, die ihren Angestellten gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen bieten, begehen ebenfalls unlauteren Wettbewerb. Sie erzielen durch Kosteneinsparung bei Ausstattungen und Entlohnungen einen Wettbewerbsvorteil, dem seriös arbeitende Unternehmen nichts entgegensetzen können. Dies ist ebenfalls unlauterer Wettbewerb.

Wer ist klageberechtigt?

Klageberechtigt sind alle vom unlauteren Wettbewerb direkt oder indirekt betroffenen Personen. Branchenverbände und ähnliche Institutionen können über eine Aktivlegitimation die Eröffnung eines Verfahrens wegen unlauteren Wettbewerbs einleiten. Ergebnisse gerichtlicher Entscheidungen sind Beseitigung des unlauteren Vorgehens, Herausgabe des unlauter erzielten Gewinns, Schadenersatz und Unterlassung. Außerdem kann der Richter in bestimmtem Umfang die Publizierung zulassen, wenn unlauterer Wettbewerb vorliegt.

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