Unternehmerlohn

UnternehmerlohnFür die meisten Unternehmer ist die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter ganz weit oben auf der Liste der finanziellen Prioritäten. Es kommt nicht selten im Mittelstand vor, dass Inhaber oder Geschäftsführung auf die Zahlung von Lohn an die eigene Person verzichten - um die Mitarbeiter zu bezahlen - wenn es in finanziell schwierige Zeiten geht. Der Unternehmerlohn sollte aber natürlich in der Regel trotzdem bezahlbar sein und sowohl die Geschäftsführer wie auch die Inhaber haben ein Interesse daran, dass sie sich einen entsprechenden Teil auszahlen können. Dabei darf der Unternehmerlohn aber nicht mehr der klassischen Privatentnahme verwechselt werden.

Was ist der Unternehmerlohn?

Grundsätzlich bezeichnet der Unternehmerlohn die Bezahlung der Geschäftsführung oder der Inhaber innerhalb einer Firma. Es steht ihm zu und er alleine kann über den Unternehmerlohn bestimmen - muss also anhand der finanziellen Situation entscheiden, wie hoch der Lohn ist, den er aus dem Unternehmen ziehen kann, um sich selbst zu bezahlen. Denn auch der Unternehmer trägt natürlich nicht nur die Verantwortung für die entsprechenden Entwicklungen in der Firma, sondern hat auch in der Regel einen großen Einfluss auf das eigene Geschäft. Es handelt sich dabei um einen normalen Bestandteil innerhalb der Kostenbestandteile und sollte daher auch berücksichtigt werden, wenn es um die Gestaltung von Preisen bei den Produkten und Leistungen geht. Die Suche nach den richtigen Preisen für das eigene Gehalt und somit für die genaue Höhe der Auszahlung ist schon in Hinblick darauf wichtig, dass man natürlich auch als Unternehmer einen entsprechenden Anteil an Steuern bezahlen muss. Das ist auch dann nicht anders, wenn sich der Gesellschafter dafür entscheidet, als Geschäftsführer innerhalb eines Unternehmens tätig zu sein. Hier wird er als normaler Arbeitnehmer behandelt - nicht aber in Hinblick auf das Gehalt. Dieses muss mit verschiedenen Feinheiten innerhalb der Kostenstellen der Firma behandelt werden:

  • Das Gehalt eines Gesellschafters, eines Geschäftsführers oder des Eigners innerhalb eines Unternehmens wird nicht als eine klassische Betriebsausgabe angesehen. In Hinblick auf die Steuern muss es also anders behandelt werden als etwa die Gehälter der Mitarbeiter. Das gilt aber nur für eine Personengesellschaft.
  • Bei einer Einzelunternehmung ist die Auszahlung an den Gesellschafter noch einmal anders zu sehen. Hier ist es durchaus eine Ausgabe und somit in Hinblick auf die Steuern nicht mehr relevant. Es wird also bei den verschiedenen Gesellschaften unterschieden.
  • Außerhalb einer Personengesellschaft kann das Gehalt als eine Betriebsausgabe gesehen werden, sofern es angemessen ist. Es darf nicht der gesamte Gewinn in Form von Gehalt an einen Gesellschafter oder Geschäftsführer ausgezahlt werden.

Besonders das Wort "angemessen" ist in Hinblick auf die Entwicklung, die steuerliche Abrechnung und die Buchung besonders wichtig.

Das richtige Gehalt bei einem Unternehmerlohn

Natürlich macht es nur Sinn sich einen Unternehmerlohn auszuzahlen, wenn man auch wirklich aktiv innerhalb der Firma mitarbeitet. Wer der einzige Gesellschafter ist und trotzdem nicht aktiv am Geschehen in der Firma teilnimmt, kann sich das Geld für das Gehalt auch einfach über eine Privatentnahme auf das eigene Konto verschieben. Die genaue Definition von einem angemessenen Unternehmerlohn ist dabei ähnlich schwierig zu betrachten. Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, wann man ein Gehalt in diesem Bereich noch als angemessen betrachten kann und mit Sicherheit kommt es auch auf die finanzielle Situation einer Firma an. Geht es einem Unternehmen gut, kann der Unternehmer oder Gesellschafter durchaus ein großes Gehalt erhalten. Schon aus moralischen und aus wirtschaftlichen Gründen kann es aber richtig sein, darauf zu verzichten, sich ein besonders hohes Gehalt auszuzahlen. Geht es dem Unternehmen gut, kann man Ende des Jahres auch eine Gewinnbeteiligung ausgezahlt werden, die höher als das Gehalt sein darf und damit in den Unternehmerlohn einfließt.

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