Urkundenfälschung und Betrug bei RWE FiberNet GmbH?

Glasfaser

(In eigener Sache)

Hat die RWE FiberNet GmbH (jetzt innogy TelNet GmbH) Urkundenfälschung und Betrug begangen? Dies wird jetzt wohl an anderer Stelle zu klären sein. Nach Einschätzung verschiedener Juristen dürften jedenfalls beide Tatbestände erfüllt sein. Die RWE FiberNet GmbH bietet das Produkt RWE Highspeed an. Dabei handelt es sich um einen Internetanschluss mit Glasfaserleitungen.

Was ist passiert?

Am 17.11.2015 fand ein Informationsabend zum Ausbau eines Glasfasernetzes statt. Damals plante die RWE FiberNet GmbH (heute innogy TelNet GmbH) den Ausbau der Leitungen. An diesem Abend konnten bereits die Verträge für einen Glasfaseranschluss unterzeichnet werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, ob der Ausbau überhaupt erfolgen würde, da eine gewisse Anzahl an Verträgen die Voraussetzung für die Erweiterung des Glasfasernetzes war. Genau aus diesem Grund wurde in dem Vertrag zwischen der RWE FiberNet GmbH und Gründer Welt eben das Feld mit den SEPA-Daten nicht ausgefüllt, wie nachfolgend zu sehen.

RWE Highspeed Vertrag Gründer Welt

Es ist eindeutig zu erkennen, dass das Feld mit den SEPA-Daten freigelassen wurde. Hierbei handelt es sich um den originalen Durchdruck des Vertrags.

Im Oktober 2016 war es dann nach einigen Verzögerungen tatsächlich soweit, dass die Leitungen letztendlich freigeschaltet wurden. Die erste Rechnung wurde dann am 22.11.2016 erstellt. Auf der Rechnung hieß es dann: „Unsere Forderung in Höhe von 139,58 EUR ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat Nr. 08440000000000006533 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE43ZZZ00000109484 von Ihrem Konto IBAN DE21200500000123456000 bei der HSH Nordbank Hamburg mit der BIC HSHNDEHH200 zum Fälligkeitstag dem 08.12.2016 ein.“

RWE Highspeed Rechnung mit falscher IBAN

Der Hinweis, dass die Kontodaten auf der Rechnung nicht zu Gründer Welt gehören wurde einfach ignoriert.

Trotz einem Hinweis an die Mitarbeiter, dass dieses Konto nicht zu Gründer Welt gehört und von diesem Konto keine Abbuchung erfolgen darf, probierte die innogy TelNet GmbH die offenen Beträge von dem o.g. Konto per Lastschriftverfahren einzuziehen. – Was natürlich scheiterte, wie sich später herausstellte.

Am 15.12.2016 kam dann eine Mahnung, da der offene Betrag nicht vom Konto abgebucht werden konnte. Zum Entsetzen schlechthin waren noch 5,50 Euro Bankgebühren für eine Rücklastschrift einberechnet worden. – Doch wie kann eine Rücklastschrift erfolgen, wenn keine SEPA-Daten im eigentlichen Vertrag zwischen RWE FiberNet GmbH und Gründer Welt angegeben wurden? Wie kann die innogy TelNet GmbH einfach eine Abbuchung vornehmen, wenn die Rechtsgrundlage hierzu nicht gegeben ist?

RWE Highspeed Mahnung mit unberechtigten Bankgebühren

Wie zu erkennen ist, sind auf der Mahnung Kosten für eine Rücklastschrift in Höhe von 5,50 Euro aufgeführt.

Später stellte sich heraus, dass die SEPA-Daten durch Dritte eingegeben wurden, wie auch die E-Mail eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der innogy TelNet GmbH vom 14.02.2017 beweist. In der E-Mail heißt es: „Leider lassen sich die Verträge ohne Bankverbindung nicht ins System einpflegen. Wer nun die Dummy Bankverbindung eingepflegt hat, ist für uns nicht ersichtlich.

Nachträgliche Änderungen an Verträgen sind selbstverständlich nicht zulässig, wenn sie einseitig erfolgen. Es hätten also niemals falsche IBAN-Daten eingetragen werden dürfen, vielmehr hätten die fehlenden Daten beim Kunden, sprich bei uns angefordert werden müssen. Mehrere Juristen sehen hier jedenfalls eine Urkundenfälschung.

Am 09.02.2017 wurden dann die offenstehenden Beträge angewiesen, allerdings ohne die 5,50 Euro Gebühren für die Rücklastschrift, da der Fehler ja bei der innogy TelNet GmbH lag. Am 10.02.2017 wurde dann das SEPA-Mandat von mir ausgefüllt und per E-Mail versendet. In dieser E-Mail wird auch nochmals darauf verwiesen, dass die Kosten für die Rücklastschrift per se nicht bezahlt werden. Der genaue Wortlaut ist: „im Anhang finden Sie das von mir ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat zur der Kundennummer: 16xxxxx. Damit dürfen Sie ab jetzt die zukünftigen Rechnungen von meinem Konto abbuchen. Die zwei offenen Rechnungen habe ich angewiesen, wie sie auf den Überweisungsträgern im Anhang sehen können, allerdings die reinen Rechnungsbeträge ohne die entstanden Rücklastschriften.

Diese werde ich auch per se nicht bezahlen, da das Verschulden hier auf Seite der innogy TelNet GmbH liegt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin hat einfach, ohne mein Wissen oder gar Einverständnis, eigenmächtig eine falsche IBAN im Vertrag angegeben.“

RWE Highspeed SEPA Mandatsreferenz

SEPA-Mandat mit Gültigkeit ab dem 01.02.2017 und den richtigen Daten von Gründer Welt.

Doch wo liegt jetzt der Betrug?

Am 17.03.2017 erfolgte dann einfach eine unberechtigte Abbuchung der innogy TelNet GmbH, wie auf dem nachfolgenden Kontoauszug zu sehen. Es wurde eine Gebühr von 5,50 Euro abgebucht, mit dem Hinweis im Verwendungszweck: „Bankgebühren sollen bezahlt werden“. Hier wurden womöglich gleich zwei Verstöße begangen.

  1. Wurden 5,50 Euro Gebühren der Rücklastschrift abgebucht, obwohl ich zuvor eindeutig mitgeteilt hatte, dass ich diese Kosten nicht übernehmen werde, da sie ungerechtfertigt sind.
  2. Wurde am 17.03.2017 das SEPA-Mandat dazu benutzt, Gebühren abzubuchen, die entstanden sind, bevor das SEPA-Mandat erteilt wurde.

Denn das SEPA-Mandat wurde am 10.02.2017 mit Gültigkeit ab dem 01.02.2017 und folgendem Hinweis erteilt: „Damit dürfen Sie ab jetzt die zukünftigen Rechnungen von meinem Konto abbuchen.“

Kontoauszug unberechtigte Abbuchung RWE Highspeed

Hier ist die unberechtigte Abbuchung vom Konto mit dem Datum 17.03.2017 zu sehen.

Aus Sicht mehrerer Juristen liegt hier eine unberechtigte Vermögensverfügung vor, was aus deren Sicht einem Betrug gleichkommt. Auch dieser Tatbestand wird jetzt durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen sein.

Musste es soweit kommen?

Nein, es hätte definitiv nicht soweit kommen müssen. Doch obwohl alles was bis zum 10.02.2017 passiert war, an die Beschwerdeabteilung der innogy TelNet GmbH weitergeleitet wurde, blieb jegliche Reaktion aus. In der E-Mail vom 10.02.2017 hatte ich eine Stellungnahme der Geschäftsführung angefordert:

„Ich erwarte eine Stellungnahme der Geschäftsführung, aus welchem Grund Mitarbeiter der innogy TelNet GmbH eigenmächtig falsche Kontodaten eintragen. Hierzu räume ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab heute ein. Die ausführliche, schriftliche Stellungnahme erwarte ich spätestens bis Freitag, den 24.02.17!“

Diese blieb vollkommen aus, es kam zu keinerlei Reaktion. Eigentlich hätte ich diese Sache auch ruhen gelassen und nicht weiter verfolgt, wäre nicht am 17.03.2017 die ungerechtfertigte Abbuchung vorgenommen worden.

Wie geht es nun weiter?

Die Staatsanwaltschaft wird nun zu prüfen haben, ob die von Rechtsanwälten vermuteten Tatbestände der Urkundenfälschung und des Betrugs erfüllt sind. Das werden die Ermittlungen ergeben. Sollte die innogy TelNet GmbH hier nicht einlenken, so werden wir in Absprache mit den Anwälten eine Feststellungsklage bei Gericht einreichen. Das zuständige Amtsgericht hat sodann im zivilen Verfahren festzustellen, wer für die Gebühren der Rücklastschrift aufzukommen hat.

Ist es nicht lächerlich wegen 5,50 Euro einen solchen Aufriss zu machen?

Absolut nicht! – Denn es geht hier nicht um den Betrag von 5,50 Euro, sondern vielmehr darum, dass man sich als Verbraucher nicht alles von großen Konzernen gefallen lassen muss. Wenn keiner etwas tut, wird sich auch zukünftig nichts verändern. Vielmehr geht es darum auch anderen Verbrauchern zu zeigen, dass man sich zur Wehr setzen kann und sollte, also auch gegenüber großen Konzernen, die im ersten Moment vielleicht mächtig erscheinen mögen.

Dass der Energie- und Zeiteinsatz hier in keinem Verhältnis steht ist natürlich klar. Doch geht es hierbei in erster Linie um das Prinzip. Die 5,50 Euro werde ich im Anschluss aufstocken und für einen guten Zweck spenden.

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