Vorsicht bei Abmeldung einer UG oder GmbH

Auflösung UG

Wer eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) oder eine GmbH abmelden möchte, hat mit zahlreichen Formalitäten zu tun. Doch es lauern gefahren, denn einige mehr oder weniger unseriöse Firmen besorgen sich die Daten und senden Ihnen dann per Post immer wieder Schreiben zu, die vom Aufbau und der Art so aussehen, als seinen es Schreiben von öffentlicher Stelle oder Behörden. Immer öfter ist bereits ein Überweisungsträger angefügt, den Sie nur noch unterschreiben und zur Bank bringen müssten. Obwohl diese Schreiben zum Teil hoch offiziell aussehen, stecken irgendwelche Firmen dahinter, die mit dieser Methode viel Geld verdienen, sofern ein betroffener darauf herein fällt. Die von uns beobachteten Fälle zeigen, dass die Beträge, die für eine Eintragung in irgendeiner Datenbank gezahlt werden sollen, zwischen 200,- € und 575,- € liegen. Nur wer ganz genau hinschaut und das Kleingedruckte liest, wird feststellen, dass es sich bei diesen Schreiben um eine Offerte oder ein Angebot handelt, welches durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird.

Wie kommen diese Firmen an meine Daten?

Wenn eine UG oder eine GmbH abgemeldet werden, wird dies im Handelsregister vermerkt. Dazu sendet der Notar die Unterlagen an das zuständige Amtsgericht, welches die Auflösung dann im Handelsregister einträgt. Die Informationen entnehmen sich die Eintragungsdienste dann aus dem Handelsregister und schreiben den Liquidator an.

Was tun, wenn ich gezahlt habe?

Ist erst einmal das Geld für einen solchen Eintrag geflossen, ist es sicherlich nicht leicht noch etwas daran zu ändern, da das Geld erst einmal weg ist. Ob die Überweisung alleine dazu ausreichend ist, von einem beidseitigen Rechtsgeschäft auszugehen, ist fragwürdig. Es ist durchaus denkbar, dass hier die gesetzliche Widerufsfrist auf der Seite des Betroffenen stehen könnte, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln könnte. Sobald Ihnen auffällt, dass Sie auf ein solches Schreiben hereingefallen sind, sollten Sie in jedem Fall direkt Widerspruch einlegen und mit der Gegenseite in Kontakt treten. Sollte man dies nicht akzeptieren, sollten Sie den gesamten Vorgang an einen Rechtsanwalt übergeben, damit dieser nach Durchsicht der Unterlagen überprüfen kann, ob die Zahlung als beidseitige Willenserklärung gewertet werden kann. Den Rechtsbeistand sollte Sie aber in jedem Fall innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bezahlung kontatieren.

One comment on “Vorsicht bei Abmeldung einer UG oder GmbH”

  1. Eine vergleichbare Methode findet häufig bei der Errichtung von Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) Verwendung. Zielgruppe sind dabei die - oftmals im Geschäftsverkehr unerfahrenen - UG-Gründer.

    Hier wird dergestalt vorgegangen, dass sich Firmen die Daten der oftmals gerade erst erfolgten Eintragung über das Handelsregister besorgen und dann per Post derartige Schreiben, die vom Aufbau und der Gestaltung behördlichen Schreiben ähneln, senden. Oft ist auch hier dem Schreiben gleich ein Überweisungsträger beigefügt (siehe oben im Beitrag).

    Empfehlung an UG-Gründer: Das "Kleingedruckte" genau lesen!!!

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