Wortmarke

WortmarkeDie Wortmarke ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, der die Aufgabe hat, bestimmte Elemente, die Waren oder Dienstleistungen einzigartig und unterscheidbar in der Kommunikation machen, laut Markengesetz (MarkenG) vor unbefugter Nutzung oder Nachahmung zu schützen. Neben der Bildmarke und der Wort-Bild-Marke, ist die reine Wortmarke ein ganz wesentlicher Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, die auch für den Existenzgründer Bedeutung erlangt, da das Markengesetz bereits jede unbefugte Nutzung oder Nachahmung einer Wortmarke unter Strafe stellt.

Die Bestandteile einer Wortmarke

Die Wortmarke ist eine spezielle Form der Marke. Sie kann sich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sogenannten weiteren Schriftzeichen zusammensetzen. Eine Wortmarke gilt nur dann als Wortmarke, sofern sie das Potential hat, diejenigen Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, für die sie steht oder die sie näher bezeichnen soll, von vergleichbaren Unternehmen oder Angeboten unterscheidbar und damit einzigartig zu machen. Man spricht der Wortmarke im markenrechtlichen Sinne demzufolge eine Unterscheidungskraft zu, die das rein beschreibende Wort niemals erlangen kann. Als Bestandteile von Wortmarken werden heute durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München, gemäß § 7 der Markenverordnung, sämtliche Schriftzeichen der Schriftart Arial anerkannt. Alle Buchstaben und Wörter dieser Schriftart können dabei sowohl in Groß-, wie auch in Kleinschreibung, verwendet werden. Zulässig sind auch Sonderzeichen und Ziffern, einzeln oder in Kombination mit Buchstaben, Wörtern oder Wortbestandteilen. Eine Wortmarke ist dabei in sämtlichen allgemein gebräuchlichen Wiedergabeformen sowie in allen möglichen Schriftarten und Schriftschnittstellen durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt.

Die Funktionen der Wortmarke

Die Wortmarke kann sich auf den Namen eines Produktes oder einer Dienstleistung, auf die Herkunft der Ware (Meissner Porzellan), auf den Hersteller (Bayerische Motorenwerke), auf die Produktverwender (Kinderschokolade), auf die zentralen Produkteigenschaften (Größe, Farbe, Konsistenz, Alter), auf den Produktnutzen (Redukal) oder auf die Produktverwendung (Tag & Nacht) beziehen. Die Wortmarke dient der Produktindividualisierung (Unifizierung). Sie soll ein Produkt oder eine Dienstleistung einzigartig, unverwechselbar und damit wiedererkennbar erscheinen lassen. Die Wortmarke soll produkttypisch sein. Sie muss zwingend beim potentiellen Käufer positive Assoziationen hervor rufen und letztendlich Kaufsicherheit erzeugen. Sie muss werbewirksam sein. Schließlich soll jede Wortmarke einprägsam und damit unverwechselbar erscheinen. Sie dient der Unterscheidung, der Identifikation in der Fülle der vergleichbaren Angebote und der Differenzierung eines Produktes oder einer Dienstleistung in zunehmend gesättigten Märkten.

Die Klassifizierung von Wortmarken

Wortmarken lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren. So gibt es beispielsweise die Einzelmarke (Spee, Odol), die Gruppenmarken (Nivea, Maggi), die Firmenmarken (Bahlsen), die regionalen Marken (Nordzucker, Südmilch), die nationalen Marken (Deutsche Bahn, Lufthansa) und die internationalen Marken (Swatch). Hier wurde eine Klassifizierung der Wortmarken nach ihrem möglichen Geltungsbereich vorgenommen.

Ziele der Wortmarken

Neben Identifizierung, Unifizierung und Erzeugung von Kaufsicherheit beim potentiellen Verwender, sollen Wortmarken meist den Eindruck markierter Fertigware assoziieren, für gleichbleibende Qualität, Mengen und Aufmachungen stehen und dem Produkt dadurch sowohl Anerkennung am Zielmarkt, aber auch einen größeren Absatzraum eröffnen.

Schutzmöglichkeiten

Sofern die Wortmarke die Voraussetzung zur Einzigartigmachung eines Produktes oder einer Dienstleistung erfüllt und nicht bereits durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geschützt ist, kann der Urheber einer Wortmarke deren Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt erwirken.

Wortmarke im DPMA Register

Wortmarke

So sieht eine eingetragene Wortmarke im Register des DPMA aus. - Die genauen Daten haben wir bewusst unkenntlich gemacht.

Markenrecherche ist besonders wichtig

Vor Antragsstellung auf Eintragung einer Marke sollte eine ausgedehnte Markenrecherche erfolgen, die auch über die Landesgrenzen hinaus gehen sollte. Zwar ist eine ausgiebige Markenrecherche ziemlich aufwändig, doch sie kann vor Ablehnung durch das DMPA oder noch schlimmer vor einem Widerspruch der Eintragung oder gar einem Rechtsstreit schützen. Daher sollte sich jeder ausreichend absichern und vor Eintragung der Wortmarke etwas mehr Zeit und Geld in die Recherche investieren. Eine solche Recherche wird auf Wunsch auch von seriösen Anwälten übernommen, die sich auf Markenrecht spezialisiert haben. - Kommt es tatsächlich zu einem Rechtsstreit, so wird es schnell sehr teuer, denn die Streitwerte im Markenrecht beginnen in der Regel ab 50.000 Euro aufwärts, was einige tausende Euro Anwalts- und Gerichtskosten bedeutet.

 

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