Ab wann in die private Krankenversicherung wechseln?

Bekanntlich ist die PKV nur einigen Personengruppen vorbehalten, wie Studenten, Freiberufler, Selbstständigen und Beamten. Angestellte dürfen sich ebenfalls privat versichern, sofern ihr Bruttoeinkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt im Jahr 2016 56.250 Euro.
Privat versichern kann sich jeder, welcher die Voraussetzungen dafür erfüllt - ansonsten hat man noch immer die Möglichkeit, den gesetzlichen Schutz mit Zusatzversicherungen aufzustocken.

PKV - wer darf sich privat versichern?

Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig privat versichern, hierbei spielt das Einkommen keine Rolle. Einige Berufsgruppen - wie beispielsweise freiberufliche Gärtner, Künstler oder auch Landwirte - unterliegen generell der Versicherungspflicht. Eine Befreiung davon ist aber möglich, wenn sie zur PKV wechseln möchten. Als freiberuflich tätiger Journalist oder Künstler kann man von der Künstlersozialkasse (KSK) einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung bekommen, um fortan gesetzlich pflichtversichert zu sein.

Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist es im Normalfall so, dass eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt, allerdings ist ein Wechsel zur PKV unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das jährliche Einkommen, welches die Versicherungspflichtgrenze, die im Jahr 2016 56.250 Euro beträgt, übertreffen muss. Bei Berufsanfängern gibt es besondere Regelungen: Nimmt man hier ein Angestelltenverhältnis auf und erhält in Zukunft ein Gehalt der über der JAEG liegt, kann man sich privat versichern.

Studenten, Beamte, Beamtenanwärter und Ärtze können sich ebenfalls bei einer PKV anmelden. Für diese Personengruppen sind die Tarife meist besonders günstig, während die Prämien in der GKV oft viel teurer sind. Auf diese Weise ist es möglich, für geringere Beiträge hochwertigere Leistungen zu erhalten, weswegen die genannten Gruppen sich in der Regel auch für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Familien und Kinder müssen abwägen, ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt. In der GKV sind Kinder ohne zusätzliche Beiträge direkt bei den Eltern mitversichert, bei der PKV muss dagegen jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Wünscht man sich für seine Kinder einen umfassenden Schutz der PKV, gibt es bei zahlreichen Krankenkassen spezielle Tarife für Familien, die oft preiswerter sind - es lohnt sich, danach zu fragen.

Was man über die PKV Voraussetzungen wissen sollte

Angestellte und Arbeitnehmer, welche sich bei einer PKV versichern möchten, müssen auf die Versicherungspflichtgrenze achten. Denn sie gibt an, ab welchem Bruttoeinkommen ein Angestellter in die PKV übertreten darf.

Durch die Gesundheitsreform wurden die Versicherungspflichtgrenze sowie die Wartefrist reduziert, was einen Wechsel zur privaten Krankenkasse insgesamt günstiger macht. Die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet wird, liegt bei 56.250 Euro. In sie eingeschlossen sind auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsboni oder auch vermögenswirksame Leistungen.
Wichtig: Angestellte müssen die Versicherungspflichtgrenze 12 Monate lange am Stück überschritten haben, damit sie eine PKV abschließen dürfen.

Welche Vorteile die PKV für Angestellte bietet

Seit der Gesundheitsreform ist die private Krankenversicherung für Angestellte deutlich attraktiver geworden. Wegen der Einkommensgrenze sind wechselberechtigte Arbeitnehmer
stets Personen mit einem höheren Einkommen. Hier wäre die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin teurer, weil deren Beiträge vom Einkommen abhängen. Bei der PKV ist dies anders: Die Prämien berechnen sich nicht nach dem Einkommen und können aus diesem Grund für Angestellte viel preiswerter sein sowie umfangreichere Leistungen gewährleisten

Wer als Angestellter die Voraussetzungen für die PKV erfüllt, unterliegt keiner Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Kasse. Daher kann man zwischen dem Übertritt in die PKV und der freiwilligen Mitgliedschaft bei der GKV selbst wählen.

Informationen über Prämien und Boni beim Jahresarbeitsentgelt

Als Angestellter, dessen Jahresarbeitsentgelt stets über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist man nicht mehr versicherungspflichtig und kann daher Mitglied bei einer PKV werden. Entscheidend für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts sind neben dem regulären Lohn auch weitere Einkünfte wie Urlaubsgeld oder auch Weihnachtsgeld. Grundsätzlich werden nahezu alle Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis dafür herangezogen und auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze angerechnet, sofern sie zumindest einmal jährlich gezahlt werden.

Eine Sonderzuwendung wird zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt dann hinzugerechnet, wenn es dafür keine schriftliche Vereinbarung gibt bzw. der Arbeitgeber sie aus Gewohnheit auszahlt. Zum Jahresarbeitentgelt gehören außerdem Überstundenpauschalen, vermögenswirksame Leistungen sowie Gewinnbeteiligungen. Nicht hinzugerechnet werden allerdings einmalige jährliche Bonuszahlungen oder Prämien für Sonderleistungen des Angestellten.

Der Notlagentarif bei der PKV

Der im Jahr 2014 eingeführte Notlagentarif wurde gemeinsam mit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschlden in der Krankenversicherung" beschlossen. Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen in den Notlagentarif überwechseln:

  • Ruhen der bisherigen Versicherung aufgrund Prämienverzugs bzw. keiner Prämienzahlung in den letzten sechs Monaten trotz mindestens zweier Mahnungen
  • keinem Bezug von ALG 2 bzw. Sozialgeld, weil Hilfebedürftigkeit gemäß dem SGB II und SGB XII das Ruhen des Versicherungsvertrags verhindert.

Eine erste Mahnung wird von der Krankenversicherung an den Versicherten verschickt, sofern er mit zwei Beiträgen im Rückstand liegt. Die zweite Mahnung erreicht ihn, wenn der Rückstand vier Wochen nach der ersten Mahnung eine Monatsprämie übersteigt. In diesem Fall ruht das Versicherungsverhältnis schon am ersten Tag des Folgemonats. Die monatliche Prämie ist deutlich preiswerter als im Basistarif und liegt in der Regel unter 150 Euro.

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