AG: Aktiengesellschaft

Dies sind die wichtigsten Merkmale der Rechtsform „AG Aktiengesellschaft“

Gründung und Startkapital:

  • Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft (juristische Person) und führt einen eigenen Namen
  • Die AG kann zwar auch von einer Einzelperson gegründet werden, wird meist aber von zwei oder mehr Personen (Aktionäre) gegründet. Erfolgt die Gründung nur durch 1 Person, ist diese Vorstand und Aktionär in einer Person,  dennoch müssen aber 3 weitere Personen als Aufsichtsrat fungieren.
  • Zur Gründung ist eine Satzung zwingend erforderlich, die zudem notariell beurkundet werden muss. In der Satzung werden z.B. geregelt: der Name und die Bezeichnung der Gesellschaft, der Sitz und der Gegenstand der AG, außerdem ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder ebenso wie die Höhe des Grundkapitals - aufgeschlüsselt in Anzahl und Art der Aktien – anzugeben.
  • Im nächsten Schritt werden Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bestellt, der Aufsichtsrat ernennt dann den Vorstand. Außerdem muss ein Gründungsbericht erstellt und eine Gründungsprüfung durchgeführt werden.
  • Das einzuzahlende Grundkapital beträgt 50.000 €, die Einlage erfolgt gegen Ausgabe von Aktien.
  • Zuletzt erfolgt die Eintragung der AG in das Handelsregister.  Achtung: Erst mit Eintrag tritt dann auch die Haftungsbeschränkung in Kraft.

Anmeldung:

  • Auch die Aktiengesellschaft muss eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Das Gewerbeamt selbst informiert weitere Ämter über die Gründung.
  • Im Weiteren muss eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt, und die Anmeldung bei IHK und Berufsgenossenschaft vorgenommen werden. Wollen Sie Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie zudem eine Betriebsnummer Ihres Arbeitsamtes und müssen Ihre Mitarbeiter bei der Krankenkasse melden.

Haftung:

  • Die Aktiengesellschaft haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Wer fällt die Entscheidungen und führt die Geschäfte:

  • Der vom Aufsichtsrat bestellte Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die Firma nach außen.
  • Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre, die zumindest einmal jährlich stattfindet. Die Hauptversammlung bestimmt z.B. den Aufsichtsrat, die Verwendung des Gewinns, die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, bei Bedarf auch Satzungsänderungen u.a. ist damit das Organ der AG, über das die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit erfolgen und müssen protokolliert, bei großen AGs auch notariell beurkundet werden.
  • Aufsichtsrat: Das Kontrollorgan der AG hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und kann ihn ernennen oder abberufen. In der Satzung kann zudem festgelegt werden, dass der Aufsichtsrat der Realisierung vorgegebener Geschäftsvorhaben zustimmen muss.

Wer profitiert vom Gewinn:

  • Die Anteilseigner (Aktionäre) entsprechend ihrer Anteile am Grundkapital.

Buchhaltung und Steuern:

  • Die AG benötigt eine Buchhaltung im Rahmen der doppelten Buchführung und erstellt am Geschäftsjahresende einen vollständigen Jahresabschluss  (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht), der je nach Größe der Gesellschaft  unterschiedlich umfangreich und detailliert  sein muss.
  • Größere Gesellschaften müssen  ihren Abschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
  • Der Jahresabschluss wird dann  – ja nach Größe der Gesellschaft unterschiedlich detailliert -  im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt je nach Höhe der Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast monatlich oder quartalsweise, in den ersten beiden Jahren nach der Gründung allerdings immer monatlich
  • Anfallende Steuerarten:
    • Gewerbesteuer
    • Körperschaftssteuer
    • Lohnsteuer für Mitarbeiter
    • Umsatzsteuer
    • Aktionäre für Ausschüttungen: Kapitalertragssteuer

Kommentar:

  • Die Gründung einer AG macht meistens nur bei großen Vorhaben Sinn. Die Gründung ist sehr aufwändig und erfordert einen hohen Mindestkapitaleinsatz.
  • Durch die Anforderungen an die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses entstehen hohe laufende Kosten.
  • Der Organisationsaufwand ist erheblich, schließlich müssen 3 Organe der AG koordiniert werden.
  • Vorteil: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und
  • Aktien sind einfach zu übertragen, neues Kapital kann durch Ausgabe von Aktien (Börsengang, Belegschaftsaktien) relativ einfach eingesammelt werden.
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