Altersvorsorge für Gründer – keine einfache Angelegenheit

Überbrückungskredit

Viele, die sich aufmachen, ihr berufliches Leben als Gründer selbst in die Hand zu nehmen, haben gerade am Anfang alles andere zu tun, als an die Altersvorsorge zu denken. Es müssen Kunden akquiriert, in Equipment investiert, Förderungen beantragt und natürlich Aufträge bearbeitet werden.

Rechnungen stellen, sich um die Buchhaltung kümmern und möglicherweise Mitarbeiter einarbeiten, all das kommt auch noch dazu. Neben der Verwirklichung einer Idee ist auch ein gutes Einkommen eines der Hauptziele der Selbstständigkeit. Am Anfang ist das jedoch für viele jedoch verständlicherweise nicht ganz einfach.

Hinzu kommt, dass Gewinne am Anfang der Unternehmung in erster Linie reinvestiert werden müssen. So manch einer macht daher auch große Abstriche bei seinem monatlichen Einkommen, das er sich aus dem Unternehmen entnimmt. Wichtig Dinge wie die Altersvorsorge oder notwendige Versicherungen bleiben erst einmal auf der Strecke.

Was muss ein Gründer eigentlich verdienen, um vorsorgen zu können?

Wer sich selbstständig macht, sollte sich keinesfalls schlechter stellen, als mit einer nichtselbständigen Arbeit. Gründer sollten sich zudem vergegenwärtigen, dass sie zwischen 20 und 30 % ihrer Arbeitszeit mit Dingen verbringen, die selbst keine Einnahmen generieren. Die Zeit geht vor allem für die Kundenakquise oder organisatorische Arbeiten drauf. Wer beispielsweise auf Stundenbasis kalkuliert, wird so mit einem Verdienst von 10 oder 12 Euro pro Stunde keinesfalls hinkommen.

Außerdem müssen monatlich zwischen 200 und 400 Euro für die obligatorische Krankenversicherung, je nachdem ob gesetzlich oder privat, aufgewendet werden. Es müssen zudem Reserven für Zeiten mit weniger guter Auftragslage oder auch für einen Urlaub zwischendurch gebildet werden. Einen Urlaub sollten sich Gründer ebenfalls mindestens einmal im Jahr gönnen. Schließlich müssen auf Phasen der intensiven Arbeit auch Phasen der Entspannung folgen, damit die Gesundheit im Gleichgewicht bleibt.

Gründer sollten aber von Anfang an auch einen Betrag von etwa 100 bis 150 € monatlich für die Altersvorsorge weglegen.

Daraus ergibt sich insgesamt ein notwendiges Einkommen von mindestens 2.500 € oder höher. Auf einen Acht-Stunden-Tag gerechnet, nur zur Vergleichbarkeit, ergibt das einen Stundenlohn von immerhin 15 €. Nach Abzug aller Kosten für Krankenversicherung, notwendige Reserven für schlechte Zeiten, Steuern und für die Altersvorsorge bleiben in diesem Fall netto dennoch nicht mehr als 1.500 € übrig. Berücksichtigt man nun noch, dass 20 bis 30 % der Arbeitszeit gar nicht „bezahlt“ werden, kommt die Rechnung schnell ins Schwanken. Daher sollte eigentlich mit einem Stundenlohn von mindestens 18 bis 20 € kalkuliert werden.

Wer gut in seinem Fach ist, wird das sicher auch so bei seinen Kunden durchsetzen können. Wenn nicht, muss ganz klar gesagt werden, dass sich ein Selbständiger schlechter stellt, als mit einer angestellten Tätigkeit.

Welche Spar- oder Anlageprodukte eignen sich?

Natürlich haben Gründer am Anfang keine großen Summen zur Verfügung, die sie gewinnbringend in Kapital- oder Sparanlagen einbringen können. Es geht vielmehr um den schrittweisen Aufbau einer Alterssicherung. Wer allerdings sein Geld in ein Sparbuch oder andere festverzinsliche Anlageformen wie Tages- oder Festgeld einbringt, wird bei den derzeitigen niedrigen Zinsen einen realen Verlust an Kaufkraft hinnehmen müssen.

Besser ist es, wenn zum Beispiel ein Rürup-Rente-Fondssparplan mit staatlicher Förderung erworben wird, bei dem bis zu 86 % der jährlichen Einzahlungen als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Hier eignen sich insbesondere ETF-Sparpläne. ETFs (Exchange Traded Funds) sind Fonds, die einen Index wie den Dax oder Dow Jones nachbilden. Eine Übersicht über entsprechende Produkte findet sich hier.

Die ETFs agieren also passiv, in dem sie voll auf die Entwicklung des zugrundeliegenden Index setzen und keine eigenen Anlagestrategien umsetzen. Steigen die Aktienkurse, können Gründer also gleich doppelt profitieren, einmal von der Wertsteigerung und einmal von der Steuerentlastung des Staates für die jährlichen Einzahlungen in den Sparplan. Weitere Vorteile sind die recht günstigen Ordergebühren bei Online-Brokern und die gute Risikomischung.

Wenn der ETF beispielsweise den Dax nachbildet, wird sozusagen in den „Gesamtmarkt“ aller 30 Dax-Unternehmen investiert. Kursverluste einzelner Unternehmen werden durch Gewinne der anderen nivelliert. ETF- oder andere Fondssparpläne, die zur Förderung im Rahmen der Rürup-Rente zugelassen sind, beinhalten insgesamt ein überschaubares Risiko und sind damit eine gute Wahl für die Bildung einer Altersvorsorge. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es sich um keine kurzfristige Anlage handelt, die beim ersten finanziellen Engpass wieder aufgelöst werden kann. Dann fallen Gebühren für die Auflösung an und es müssen die bis dahin gewährten steuerlichen Entlastungen wieder zurückerstattet werden.

 

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