Arbeitszeitbetrug - Auf diese Anzeichen sollten sie achten!

Arbeitszeitbetrug

Bei dem Verhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer handelt es sich um die klassische Form eines Zweckbündnisses. Beide Parteien haben in diesem Fall vor allem ein wirtschaftliches Interesse an ihrer Zusammenarbeit. Der Arbeitnehmer stellt dem Unternehmen dabei seine Zeit, sein Know-how und seinen Arbeitseinsatz zur Verfügung und bekommt dafür in regelmäßigen Abständen Geld ausbezahlt. Ein Modell, dass sich vielfach bewährt hat. Doch in manchen Fällen versuchen Arbeitnehmer sich einen kleinen zusätzlichen Vorteil zu verschaffen, indem sie beispielsweise die Abrechnung zu ihrem Vorteil manipulieren. Die entscheidende Frage: Wie können Arbeitgeber darauf reagieren?

Was genau ist Arbeitszeitbetrug?

Viele Startups unternehmen sehr viel, um ihre Mitarbeiter langfristig zu motivieren und die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen zu stärken. Umso verärgerter und enttäuschter sind sie, wenn sie dann bemerken, dass ein Angestellter von ihnen vorsätzlich falsche Angaben zu seiner geleisteten Arbeitszeit macht, um sich daraus einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Genau das wird im juristischen Sinn als Arbeitszeitbetrug verstanden. Zu den beliebtesten Methoden zählt hier zum Beispiel, die geleisteten Arbeitszeiten großzügig zu seinem eigenen Vorteil zu verändern. Zu Beginn geht es dabei vielleicht nur um die Aufrundung um ein paar Minuten täglich. Doch sieht in weiterer Folge niemand genau hin, werden die Manipulationen oftmals immer dreister.

Als Arbeitszeitbetrug zählt unter anderem auch, vom Kollegen die Stempeluhr betätigen zu lassen oder einen Kundentermin zu fingieren und dafür in weiterer Folge die Spesen in Rechnung zu stellen.

Die meisten Betrüger sind der Meinung, dass ihre kleinen Manipulationen schon nicht auffallen werden. Und wenn doch, dann handelt es sich dabei um kleine Kavaliersdelikte. Schließlich geht es doch nur um eine halbe Stunde. Im Laufe eines Jahres kann sich die halbe Stunde am Tag aber schnell zu 100 Stunden im Jahr oder mehr summieren. Das ist annähernd die Arbeitszeit von drei Wochen, die jedoch in der Praxis nie wirklich geleistet wurden.

Welche Anzeichen für Arbeitszeitbetrug gibt es?

Betrugsmodelle in Unternehmen können oft Jahre oder sogar Jahrzehnte überdauern. Der letzte, der davon Wind bekommt, ist in den meisten Fällen der eigene Vorgesetzte. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich aus dem Betrug ein System entwickelt hat, an dem nahezu alle Mitarbeiter teilnehmen und dadurch auch kein Unrecht mehr empfinden.

Das Credo für den Arbeitgeber lautet also: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ In der Regel gibt es klare Anzeichen dafür, dass ein Arbeitszeitbetrug vorliegen könnte.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter Monat für Monat Überstunden ansammelt, jedoch außerhalb der Kernzeiten so gut wie nie in seinem Büro anzutreffen ist. Begründet wird das oftmals mit Meetings oder Einsätzen bei Kunden oder Geschäftspartnern.

Bei Mitarbeitern, die häufige Termine im Außendienst haben, liegen oftmals gleich zwei unterschiedliche Delikte vor. Einerseits wird sich dadurch Arbeitszeit erschlichen, die in der Praxis nie geleistet wurde. Und andererseits werden dafür oftmals auch noch Spesenabrechnungen eingereicht, auf denen Leistungen wie Restaurantbesuche angeführt sind, die jedoch zu privaten Zwecken genutzt wurden. Hellhörigkeit ist angebracht, wenn ein Mitarbeiter immer wieder die gleichen Geschäftspartner besucht oder die Rechnungen des gleichen Restaurants vorlegt.

Bei den monatlichen Zeitauswertungen einer Abteilung sollte darauf geachtet werden, ob immer alle Mitarbeiter zum gleichen Zeitpunkt ein- und ausstempeln. Das ist ein klares Anzeichen dafür, dass ein Kollege, der zeitig im Büro ist, alle anderen einstempelt und ein anderer Kollege, der die Arbeitsstätte spät verlässt, alle wieder ausstempelt.

Wie kann gegen Arbeitszeitbetrug vorgegangen werden?

Die Nachweispflicht für einen Arbeitszeitbetrug liegt immer beim Arbeitgeber. Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, sollten Unternehmen einen professionellen Detektiv engagieren, der der Sache etwas näher auf den Grund. Das bedeutet, er liefert entweder juristisch fundierte Beweise oder er entkräftet den Verdacht.

Ein Arbeitszeitbetrug liegt übrigens bereits dann vor, wenn der Versuch dazu gestartet wird. Es muss noch kein finanzieller Schaden vorliegen. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches um den Tatbestand des Betruges. Neben der fristlosen Kündigung muss sich also der Manipulator auch noch vor Gericht für sein Verhalten verantworten.

In der Praxis wird ein verdächtiger Mitarbeiter von etwa drei bis vier Detektiven für einen Zeitraum von rund ein bis zwei Wochen observiert. Die Beobachter sind dadurch in der Lage, die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren. Ermittelt werden neben dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende auch die Anzahl und die Dauer der Pausen. Bestätigt sich der Verdachtsfall, tut sich hier oft gleich ein Unterschied von mehreren Stunden zu der eigenen Zeiterfassung des Mitarbeiters auf.

Bei Außendienstmitarbeiter gestalten sich die Einsätze ein wenig schwieriger als bei Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit nur an einem Ort verbringen. Hier halten die Detektive jeden gefahrenen Kilometer fest und dokumentieren ganz genau jede angefahrene Adresse mit Uhrzeit und Aufenthaltsdauer.

In beiden Fällen ist es wichtig, mehrere unterschiedliche Detektive im Einsatz zu haben, damit die Observation des Mitarbeiters so unauffällig wie möglich erfolgt. Wichtig dabei ist, dass alle Maßnahmen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bleiben. Andernfalls machen sich Unternehmer selbst strafbar und können die illegal erbrachten Beweise auch nicht vor Gericht verwenden.

Detektiv für Arbeitszeitbetrug

Die Nachweispflicht für Arbeitszeitbetrug liegt immer beim Unternehmer. Bei begründetem Verdacht empfiehlt es sich, eine professionelle Detektei zu beauftragen.

Auch vorgetäuschte Krankheiten sind Arbeitszeitbetrug

Ein Thema, dass oftmals unterschätzt wird, aber auf Dauer ebenfalls einen großen finanziellen Schaden verursachen kann, sind fingierte Krankenstände. Das bedeutet, die Mitarbeiter haben keine tatsächlichen Beschwerden, sondern täuschen ihre Krankheit gegenüber dem Unternehmen nur vor.

Da die Beweispflicht hier besonders schwierig zu erbringen ist, müssen Ermittler besonders sorgfältig vorgehen, um entsprechende Nachweise zu erhalten, die vor Gericht auch verwertet werden können.

Wichtig ist, hier wirklich nur bei begründetem Verdacht entsprechende Maßnahmen zu setzen. Denn stellt sich heraus, dass ein Unternehmen seine Mitarbeiter auch ohne Verdachtsfall beschatten lässt, ist der dadurch entstehende Imageschaden enorm.

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