Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit – darauf sollten Arbeitnehmer achten

Arbeitszeit

Immer häufiger werden Arbeitnehmer in einem Arbeitszeitsystem der Vertrauensarbeitszeit angestellt. Doch wissen nur die wenigsten Arbeitnehmer worum es sich tatsächlich bei einem Vertrauenarbeitszeitsverhältnis handelt. Was sich auf den ersten Blick gut für Arbeitnehmer anhört, ist allerdings mit zusätzlichen Anforderungen für den Arbeitnehmer verbunden. Denn das Arbeitszeitsystem der Vertrauensarbeitszeit erklärt sich am besten durch die weitgehende Zeitsouveränität eines Arbeitnehmers. Der Verzicht des Arbeitgebers alle Stunden erfassen zu lassen und zu kontrollieren fällt in einem solchen Arbeitsverhältnis komplett weg. Allerdings sind Arbeitgeber hier nicht vollständig von der Dokumentationspflicht befreit. Denn der gesetzliche Nachweis gegenüber Behörden muss dennoch erfüllt werden. So entstehen in erster Linie mehr Vorteile für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsverhältnis, welches auf Vertrauensarbeitszeit aufgebaut ist. Das Bundesarbeitsgericht fordert nach einer aktuellen Entscheidung auch noch die Abgeltung auf einem separat geführten Arbeitszeitkonto, wo das geführte Zeitguthaben der Arbeitnehmer aufgelistet wird. Für Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis bei Vertrauensarbeitszeit zunächst sehr undurchsichtig. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Ratgeber zum Thema Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit zusammengefasst.

Aufgepasst bei Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit

Arbeitgeber haben bei dem Vertrauensarbeitszeitverhältnis den Vorteil keine Zeiterfassungssysteme, keine Arbeitszeitkonten und dadurch auch keine Mehrarbeit vergüten zu müssen. So haben Arbeitnehmer hier klar das Nachsehen in Puncto Überstundenabgeltung bei Vertrauensarbeitszeit. Denn Überstunden können nur vergütet werden, wenn tatsächlich auch ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Arbeitgeber müssen im Falle eine Arbeitszeitkonto das Zeitguthaben zu vergüten, Überstunden bezahlen oder das Zeitguthaben in freie Arbeitstage umwandeln. Arbeitnehmer haben es allerdings in der Praxis schwer Überstunden zu beweisen. Durch die ausbleibende Kontrolle hinsichtlich der Arbeitszeit profitieren in erster Linie Arbeitgeber. So ist von diesem Modell des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer eher abzuraten.

Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen auch bei einem Vertrauensarbeitzeitsverhältnis eigene Zeitaufzeichnungen machen. Jedoch müssen Arbeitnehmer das Arbeitszeitguthaben beweisen und für eine Abgeltung im Einzelnen darlegen. So müssen Arbeitnehmer den Überstundenprozess bei einem Vertrauensarbeitszeitverhältnis sehr genau dokumentieren. Denn die Arbeit, die zu geleisteten Überstunden geführt hat, müssen dem Arbeitgeber bewiesen werden. Hier können zusätzliche Arbeitsprozesse, die vom Arbeitgeber veranlasst wurden oder einen übersteigenden zeitlichen Mehraufwand bedeuten, als Grund für eine Überstundenabgeltung herangezogen werden. Mehr Pflichten besitzen Arbeitnehmer nicht in einem Vertrauensarbeitszeitverhältnis. Allerdings müssen Arbeitnehmer auch zweifellos beweisen können, dass der Arbeitgeber den Mehraufwand durch entstandene Überstunden selbst veranlasst, gebilligt oder geduldet haben. In der Praxis ist dieser Sachvortrag nur sehr schwer von Arbeitnehmer zu erbringen, so dass Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis der Vertrauensarbeitszeit meistens das Nachsehen haben. Deshalb ist es ratsam für Arbeitnehmer zumindest ein Arbeitszeitkonto mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

 

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