BU-Police vs. Unfall- und Dread Disease-Versicherung: Was brauchen Gründer?

Frau Im Rollstuhl

Für Gründer und Selbstständige steht die eigene Person immer im Vordergrund sowie im Mittelpunkt. Sie führen das Unternehmen, sie bauen es auf, sie erweitern es. Kurzum: Ohne den Gründer läuft zumindest beginnend erst einmal nichts. Aus diesem Grund sind die Absicherungen rund um die eigene Arbeitskraft ungemein wichtig. Ein Arm- oder Beinbruch lässt sich, abhängig von der Branche, noch überbrücken, doch ernsthafte und langwierige Ausfälle können das Unternehmen auf lange Sicht mindestens schwächen. Rund um die Absicherung ranken sich auch ebenso viele Versicherungsangebote, wie es Krankheiten gibt. Doch welche sind für den Gründer tatsächlich sinnvoll?

BU-Versicherung: Der wichtigste Baustein der Vorsorge

Im Versicherungsbereich ist die BU-Versicherung für Gründer praktisch der Topscorer eines Teams. Sie ist die Versicherung, die nicht gegen eine Krankheit, aber gegen deren Folgen versichert. Somit zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen und ist grundsätzlich empfehlenswert.

Um diesen Baustein jedoch zielsicher nutzen zu können und eine echte Absicherung zu erhalten, sind die Bestandteile der Police sehr wichtig. Bei der BU-Versicherung kommt es stark auf die Formulierungen an, denn sie entscheiden mitunter, ob Geld fließt und wie viel:

  • Versicherungssumme – an dieser Stelle ist vorab bereits Rechenarbeit gefragt. Denn Versicherte dürfen nicht den Fehler machen, allein ihr geschätztes Gehalt für eine Anzahl von Jahren zu addieren. Auch Umbaukosten und Folgekosten sollten von der Versicherungssumme abgedeckt werden. Ein Beispiel: Nach einem schweren Sturz ist der Gründer halbseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Die BU sollte nun auch für die Umbaukosten im Haus aufkommen.
  • Verweise – gerade günstigere Policen arbeiten mit Verweisen auf andere Tätigkeiten. Die Versicherung kommt nun nur teilweise oder auch gar nicht auf, sofern der Versicherte einer anderen Arbeit nachkommen kann. Wer als Dachdecker beispielsweise vom Dach stürzt und fortan nicht mehr dieser Tätigkeit nachkommen kann, stattdessen aber im Büro arbeiten könnte, würde weniger oder gar keine Leistung erhalten. Solche Verweise auf andere Tätigkeiten sollten keinesfalls im Vertrag stehen, denn sie lassen sich mitunter sehr weit auslegen. Ein Gründer im IT-Bereich, der überwiegend am Computer sitzt, könnte mitunter kaum Leistungen erhalten, weil eine ähnliche Tätigkeit gefunden werden kann, sofern er nicht erblindet. Glücklicherweise verzichten gute Tarife auf solch abstrakten Verweisungen.
  • Ausschlüsse - generell ist für die BU-Versicherung die Ursache für die Berufsunfähigkeit zweitrangig. Einige Versicherer schließen jedoch in den Policen Klauseln ein, die letztendlich Ursachen ausschließen können. Darauf ist unbedingt zu achten. Tipp: Unbedingt auf die Integrierung psychischer Leiden achten. Sie werden in einigen Policen noch ausgeschlossen, sind aber statistisch gesehen drastisch auf dem Vormarsch.

Grund für die Versicherung - jeder Gründer, der nach 1961 geboren ist, erhält keine staatliche Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit mehr. Zugleich entfällt die gesetzliche Unfallversicherung. Die BU-Versicherung schützt im Ernstfall vor drastischen Einbußen.

Beim Abschluss der BU-Versicherung kommt es zu einer Gesundheitsprüfung. Sie muss unbedingt korrekt beantwortet werden, da Falschangaben mitunter zur Nichtzahlung führen. Allgemein ist es ratsam, die BU bereits frühzeitig und in jüngeren Jahren abzuschließen, sodass keine oder nur wenige Vorerkrankungen vorhanden sind. Die Vorerkrankungen wirken massiv auf die Kosten der Versicherung ein und können, je nach Versicherer, zu Teilausschlüssen führen.

Unfallversicherung

Im direkten Zusammenspiel mit einer BU-Versicherung ist die Unfallversicherung nicht notwendig, da sie bereits in der BU-Versicherung aufgeht. Doch Personen mit Vorerkrankungen erhalten die BU-Versicherung nicht beständig oder müssen mit Ausschlüssen dieser Vorerkrankungen oder Risiken rechnen. Genau an dieser Stelle greift die Unfallversicherung.

  • Einstand - die Unfallversicherung trägt Kosten für Unfälle, die während der Arbeit oder auch in der Freizeit geschehen. Sollte es zu einer Invalidität aufgrund des Unfalls kommen, wird wahlweise eine monatliche Rente ausgezahlt, alternativ steht die einmalige Kapitalzahlung zur Verfügung.
  • Versicherungssumme - sie muss ebenfalls klug gewählt werden. Auch das Kleingedruckte des Vertrags ist wichtig, denn es erklärt, aus welchen Gründen gezahlt oder nicht gezahlt wird.

Je nach Versicherer werden bestimmte Leistungsbeschreibungen erst nach dem Zustandekommen des Vertrags in aller Ausführlichkeit ausgehändigt; im Gespräch werden sie nur angesprochen. Folgende Klauseln sollte ein Selbstständiger daher vor dem Abschluss in Erfahrung bringen:

  • Alkoholklausel - einige Versicherer schließen die Zahlung nach Unfällen aus, wenn Alkohol im Spiel war. Generell ist dies in Ordnung, allerdings nur in Verbindung mit einer realistischen Promillegrenze.
  • Eigenbewegung - fehlen sie, ist es tückisch, da hiernach ein Unfall ausschließlich ohne äußere Umstände und Eigenbeteiligung geschehen muss. Inkludiert eine Versicherung die Eigenbewegung, so zahlt sie auch, wenn der Gründer durch eine falsche Bewegung den Unfall hervorruft. Dies geschieht bei Einzelsportarten praktisch bei jeder Verletzung (Sturz durch Straucheln beim Joggen, Sturz beim Skifahren).
  • Insektenstiche - gute Unfallversicherungen zahlen auch bei »Unfällen«, die durch den Stich oder den Biss von Insekten und deren Folgen entstehen.

Dread Disease-Versicherung

Auch diese Versicherung kommt infrage, wenn keine ausreichende Absicherung über die BU-Versicherung möglich ist. Im Gegensatz zu der BU konzentriert sich die Dread Disease-Versicherung jedoch auf die Folgen einzelner schwerer Krankheiten:

  • Krankheiten - die Tarife beinhalten meist eine Liste bestimmter Krankheiten, die allgemein als schwere Krankheiten bekannt und ebenso häufig sind. Herzinfarkte, Krebs, Schlaganfälle, Multiple Sklerose aber auch massiver Gehör - und Sehverlust gehören dazu. Die genaue Liste der jeweiligen Versicherung muss eigenständig geprüft werden.
  • Definition - sie ist beinahe wichtiger als die Liste der Krankheiten. Denn die Definition der Krankheit wird im Vertrag oft strikt festgelegt und entscheiden über Zahlung oder Nichtzahlung. Oft werden auch Krankheitsstadien zugrunde gelegt.
  • Zahlung - diese Versicherung kann ebenfalls als Einmalzahlung oder als Rentenzahlung vereinbart werden. Aber: Die Versicherung endet zumeist, sobald ein Versicherungsfall eintritt.

Bei dieser Versicherung ist es sehr wichtig, die Anbieter zu vergleichen und nicht allein auf die Kosten und inkludierten Krankheiten zu schauen, sondern auch zu prüfen, welche Definition von Krankheitsfall gilt.

Eine Versicherung und zwei Alternativen

Ist es möglich, die BU-Versicherung abzuschließen, so sollten Gründer sie stets bevorzugen. Unfallversicherungen bieten mitunter eine solide Alternative. Die Dread Disease-Versicherung kann sich als nützlich erweisen, doch ist die Berufsunfähigkeit eng gestrickt und hängt von Diagnosedefinitionen ab.

 

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