Comeback der Stechuhr?

Stechuhr

Das im Mai dieses Jahres gefällte Urteil des europäischen Gerichtshofs im Bezug auf Arbeitszeiterfassung sorgte für viel Unruhe und Kritik. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen, die bislang am Vertrauensarbeitszeitmodell festhielten, stehen nun vor neuen Herausforderungen. Herausforderungen, die von der logistischen Implementierung bis hin zu datenschutzkonformen Systemen reichen.

Was schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?

In der Regel darf ein Arbeitnehmer werktags nicht mehr als acht Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen können bis zu zehn Stunden daraus werden, allerdings nicht, ohne die Arbeit für mindestens eine Stunde Pause zu unterbrechen. Außerdem müssen zwischen seinen Schichten elf Stunden Ruhezeit liegen. Unter die Pflicht der Aufzeichnung fällt somit auch ein abendliches Checken der E-Mails oder das Telefonieren nach Feierabend, das oft einfach erledigt wurde, ohne am nächsten Tag die Zeit nachzutragen.

Zeitreise in die Vergangenheit

Die deutschen Arbeitgeber reagierten zu Recht mit Entsetzen. "Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)." Deswegen gilt, zumindest weiterhin aus Sicht der BDA, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichten kann, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.

Dass dies auch im Sinne der Arbeitnehmer sei, bestätigt auch das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerrechte heute oft auf der Strecke bleiben, wenn die Arbeitszeiterfassung fehle und die Beschäftigten ihre Arbeitszeitregeln nicht durchsetzen können. In einer Zeit, in der sichere Arbeitsplätze und angemessene Bezahlung ohnehin immer seltenen werden, gleicht die Anzahl der unentgeltlichen Überstunden "einem Lohn- und Zeitdiebstahl".

Digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Vormarsch

Die Stechuhr, die am Werkeingang nur darauf wartet, die Karte lochen zu können, hat in dieser Form ausgedient. Insbesondere kleine Unternehmen können sich den administrativen Aufwand zur Einrichtung eines zentralen Zeiterfassungssystems kaum leisten. Immer mehr greifen deswegen auf modular zusammenstellbare Softwarelösungen zurück, so wie beispielsweise aus dem Hause Timemaster, die neben einem klassischen Erfassungsterminal auch Zeiterfassung via PC oder Mobilgerät anbieten. Viele Komponenten ermöglichen unter anderem auch das bequeme Abrechnen von Arbeitszeiten auf Geschäftsreisen über dieselbe Oberfläche.

Unflexibel ist das neue Schwarz

Gerade in der Start-up-Branche sind flexible Überstundenmodelle Standard geworden. Während sich gute Ideen ganz erfahrungsgemäß schon nicht an Bürozeiten halten, so leidet unter dem Modell der Arbeitszeiterfassung jegliche möglicherweise aufkommende Flexibilität. Flexibilität, die die Arbeitnehmer selbst einfordern, aber durch Vorgaben des EuGH eingeschränkt wird. Am Ende des Tages ist es ein Thema, welches kontrovers diskutiert werden kann – aber man sollte in gegenseitiger Rücksicht versuchen, die Diskussion sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig zu führen.

Bild: ©istock.com/EyeOfPaul

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