Das Thema Betriebssicherheit und Arbeitsschutz - Tipps für Gründer

Arbeitsschutz

Wenn man ein Unternehmen gründet, ist das sicherlich ein spannendes und auch arbeitsintensives Unterfangen, bei dem man an viele Dinge denken muss. Dabei sollte das Thema Betriebssicherheit und Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden. Viele Start-ups werden auch heute immer noch gegründet und für die jungen Unternehmer ist das ohne Zweifel eine aufregende Zeit.

Im besten Fall sind sie darum bemüht, dabei alles richtig zu machen. Denn schließlich wollen sie dafür sorgen, dass sich die eigenen Waren oder die angebotenen Dienstleistungen auch gut verkaufen. Es ist dabei nur die Rede davon, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter häufig zu kurz kommt. Das sollen verschiedene Untersuchungen gezeigt haben.

Auch StartUps in der Pflicht

Es kann regelrecht fatal sein, wenn das vernachlässigt wird. Man muss dazu wissen, dass der Arbeitsschutz bereits ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ebenfalls Pflicht ist. Recht viele der sogenannten Start-ups beschäftigen ja kaum mehr als ca. zehn Mitarbeiter. Aber die gerade erwähnte Tatsache kennen die jungen Unternehmer häufig nicht. Dazu gehört noch, dass ein externer Gutachter eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung eines jeweiligen Arbeitsplatzes erstellt. So eine Beurteilung ist bedeutsam, damit überhaupt die richtigen Maßnahmen für den Arbeitsschutz getroffen werden können. Durch eine Gefährdungsbeurteilung können Start-ups dahingehend unterstützt werden, dass einzelne Arbeitsplätze sicherer ausgestattet werden und dass das Start-up erfolgreich und sicher tätig sein kann. Angesichts der Gefährdungsbeurteilung können verschiedene Maßnahmen gefunden werden. Ein Start-up ist dazu verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen. Auch muss die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig kontrolliert wird. Wenn im Zuge der Kontrollen der Arbeitsschutz und die Sicherheit nicht mehr vollständig gewährleistet sind, muss dann entsprechend nachgebessert werden.

Von Anfang an die richtige Personalpolitik

Das sogenannte Arbeitssicherheitsgesetz legt bei uns fest, welche Maßnahmen für den Arbeitsschutz von einem Start-up getroffen werden müssen. Dabei ist der Umfang der Maßnahmen natürlich auch besonders von der Größe eines Unternehmens und der Branche abhängig. Das Gesetz schreibt vor, dass schon ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und auch ein Betriebsarzt eingestellt werden müssen. Häufig passiert es, dass Gründer nicht über die finanziellen Mittel für die Einstellung dieser Fachkräfte verfügen und diese deshalb einfach weglassen. Man kann aber auch als Existenzgründer externe Dienstleister damit beauftragen, um damit Kosten zu sparen und um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Wenn es sich um ein Start-up mit zwei Mitarbeitern handelt sagt das Gesetz, dass im Unternehmen sogenannte Ersthelfer ausgebildet und benannt werden müssen.

Auch an die Cybersicherheit denken

In Zeiten der Digitalisierung ist das Thema Cybersicherheit für Unternehmen mit technischen Anlagen und viel Automation (z.B. Fertigung) auch sehr wichtig. Hier sollte dann zum Beispiel eine angemessene Meldetechnik verwendet werden, damit automatisch auf Gefahren reagiert werden kann. Dafür gibt es Befehls- und Meldegeräte, wie zum Beispiel von RS Components, welche gewisse Funktionen im Rahmen eines Sicherheitskonzepts übernehmen könnten. Gerade heutzutage ist es auch besonders wichtig, die eigenen Kundendaten zu schützen. Denn eine Datenpanne kann zu finanziellen Verlusten für das Unternehmen führen und sich auch sehr schlecht auf den Ruf der Firma auswirken. Zum Beispiel kann es den Verlust des Vertrauens der Kunden und eine Verringerung des Unternehmenswerts bedeuten. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sollte die Bedeutung und auch die Wichtigkeit des Datenschutzes bei allen Betrieben angekommen sein. Wenn man von Kunden Daten anvertraut bekommt, muss man ihnen versichern, dass man alles unternimmt, um diese Daten zu schützen.

Wenn mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind

Wenn es bei einem Start-up mehr als 20 Mitarbeiter gibt, müssen Sicherheitsbeauftragte benannt werden. Die Sicherheitsbeauftragten müssen unbedingt aus der eigenen Belegschaft kommen. Diese besonderen Beauftragten unterstützen einen dabei, die unterschiedlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen und sie können auch als Ansprechpartner für die Kollegen dienen.

Arbeitsschutz unbedingt umsetzen

Der Arbeitsschutz ist nicht nur nützlich und sinnvoll für alle Mitarbeiter. Man muss auch wissen, dass es Konsequenzen geben kann, wenn ein Unternehmer diese Maßnahmen nicht umsetzt. Es existieren Aufsichtsbehörden, die zu jeder Zeit das Recht haben, die Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Start-up zu kontrollieren. Man sollte deswegen als Gründer am besten eine Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen anfertigen. Wenn bei einer Überprüfung festgestellt werden sollte, dass der Arbeitsschutz nicht angewendet wird oder dass manche Maßnahmen nicht zufriedenstellend ausgeführt werden, können für das betreffende Unternehmen Bußgelder folgen. Wenn es sogar zu schwerwiegenden Missachtungen der gesetzlichen Vorschriften kommt, kann sogar ein Verfahren vor einem Gericht die Konsequenz sein.

Der Arbeitsschutz gilt für jeden Arbeitsplatz

Man sollte auch wissen, dass der Arbeitsschutz für jeden Arbeitsplatz gilt. Es müssen insbesondere alle Mitarbeiter berücksichtigt werden und nicht nur die, die an besonders gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten.

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