Definition des Eigenkapitals nach IFRS

Definition-des-Eigenkapitals-nach-IFRSObwohl das Eigenkapital eine der wichtigsten Positionen im Unternehmen ist, ist ihm gemäß der IFRS-Rechnungslegung kein eigener Standard gewidmet. Der Framework definiert Eigenkapital als Restbetrag aller bestehenden Vermögenswerte nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Eigenkapital wird dem Unternehmen durch dessen Eigentümer oder durch Geldgeber von außen zugeführt. Auch der Verzicht des Unternehmensinhabers auf eine Gewinnbeteiligung wird als Eigenkapital bezeichnet. Wird dieser erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen belassen, spricht man von Selbstfinanzierung.

Eigenkapital steht dem Unternehmen in der Regel unbefristet zur Verfügung. Gemäß der goldenen Bilanzregel sollte die Eigenkapitalausstattung Ihres Unternehmens nicht zu schmal ausfallen und mindestens in Höhe der Verbindlichkeiten in Form von Fremdkapital und den langfristig gebundenen Vermögenswerten vorhanden sein. Eigenkapital ist gemäß seiner Funktion als Garantiekapital (haftendes Kapital) die Voraussetzung dafür, dass Sie Fremdkapital bei Banken aufzunehmen können. Eigenkapital stellt demzufolge auch ein Finanzierungsinstrument dar. Führen Sie Ihrem Unternehmen Eigenkapital aus privaten Mitteln zu, erwarten Sie für diese Zuwendung eine angemessene Verzinsung und Gewinnausschüttung sowie eine Wert- und Substanzsteigerung als Ausgleich zu Ihren unternehmerischen Risiken. Gemäß IFRS-Rechnungslegung ist Eigenkapital eine Risidualgröße, die sich automatisch durch die Differenz von Schulden und Vermögen ergibt. Um einen Posten rechtssicher als Vermögen, Verbindlichkeit oder als Eigenkapital zu klassifizieren, ist es sinnvoll, nicht ausschließlich auf die rechtlichen, sondern auch auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzustellen. Die Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital nach der IFRS-Rechnungslegung ist abhängig von den Rückforderungsmöglichkeiten Ihrer Kapitalgeber. Das deutsche Handelsrecht und die internationalen Rechnungslegungsvorschriften kommen bei der Klassifizierung von bestimmten Bilanzposten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß der IFRS-Rechnungslegung ist ein Finanzierungsinstrument aufgrund des Rückforderungsrechtes des Kapitalgebers zu festgesetzten Konditionen eine Verbindlichkeit, während ein Eigenkapitalinstrument einen Residualanspruch an die Vermögenswerte des Unternehmens nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten bildet. Die Regeln zur internationalen Rechnungslegung stellen auf die Rückzahlungsforderung des Eigenkapitalgebers und damit auf die Rückzahlungsverpflichtung des Eigenkapitalnehmers ab, während die handelsrechtliche Abgrenzung maßgeblich über die Haftungsfunktion erfolgt.

Je nachdem, in welcher Art und Weise dem Unternehmen Eigenkapital zugeführt wird, erfolgt eine unterschiedliche Klassifizierung. Das Handelsrecht stuft Vorzugsaktien eindeutig als Eigenkapital ein. Die Rechnungslegung gemäß IFRS entscheidet bei der Zuordnung über den wirtschaftlichen Charakter des Finanzierungsinstrumentes. Die HGB-Rechnungslegung klassifiziert Genussrechte bei Kapitalüberlassung über einen längeren Zeitraum als Eigenkapital ein. Ihre Vergütung wird jedoch ausschließlich nach dem Unternehmensgewinn berechnet. Ferner werden sie im Insolvenzfall nachrangig bedient. Diese handelsrechtliche Eigenkapitalposition ist nach IFRS als Fremdkapital einzustufen, wenn der Inhaber der Genussrechte nach einer bestimmten Zeit die Option auf eine ordentliche Kündigung hat. Mischpositionen sind Finanzinstrumente, die sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalanteile enthalten. Sie sind entsprechend getrennt nach ihren Eigen- und Fremdkapitalkomponenten zu zerlegen und gemäß den Regeln der internationalen Rechnungslegung separat zu bilanzieren. Wandlungsschuldverschreibungen sind ein Beispiel für diese Mischpositionen, die auch als zusammengesetzte Finanzinstrumente bezeichnet werden. Beim Eigenkapital wird zwischen buchmäßigen und realen Kapital unterschieden. Der Begriff „buchmäßiges Eigenkapital“ wird zurückgeführt auf die Buchführung und die Bilanzierung. Es ergibt sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten wie Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Unter- und Überbewertungen von Aktiv- und Passivposten mindern beziehungsweise erhöhen das Eigenkapital. Das effektive Eigenkapital ist aufgrund der stillen Verluste beziehungsweise der stillen Reserven ausschließlich bei Verkauf oder Liquidation verfügbar. Reales Eigenkapital wird dem Unternehmen effektiv durch Einlagen der Eigentümer und/oder durch Kapitalerhöhungen zugeführt. Kapitalerhöhungen sind jedoch ausschließlich durch Beschluss aller Eigentümer möglich. Erzielte Gewinne können dem Unternehmen gleichfalls in Form von Eigenkapital zugeführt werden. Das Eigenkapital vermindert sich durch Entnahmen der Anteilseigner sowie durch Kapitalherabsetzungen und Verluste.

Bei voll haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden Entnahmen und Einlagen, Gewinne und Verluste auf den variablen Eigenkapitalkonten erfasst. Schreibt der Gesellschaftsvertrag Festkonten mit festen Kapitalanteilen vor, werden Kapitalveränderungen über die Gesellschafterkonten in Form von Privat- oder Darlehenskonten verbucht. Hat der Kommanditist seine Pflichteinlage noch nicht eingezahlt, sind damit verbundene Gewinnanteile dem Eigenkapitalkonto gutzuschreiben. Darüber hinausgehende Einzahlungen von Einlagen sind auf dem Darlehenskonto als Verbindlichkeiten zu verbuchen. Ist die Einlage des Kommanditisten mehr als verbraucht, entsteht ein negatives Eigenkapitalkonto. An die Gliederung des Eigenkapitals bei Aktiengesellschaften besteht eine höhere gesetzliche Anforderung gemäß § 266 HGB.

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