Dienstreise - brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

dienstliche Auslandsreise

Sie planen für sich selbst oder für einen Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise und sind sich unsicher, ob Sie dafür eine eigene Auslandskrankenversicherung benötigen? Plötzliche Erkrankungen oder auch Unfälle können grundsätzlich jederzeit und an jedem Ort dazu führen, dass Sie medizinische Versorgung benötigen. Dabei ergibt sich stets die Frage, wer dann die Kosten für eine medizinische Betreuung, also die Behandlung vor Ort oder einen Krankenrücktransport aus dem Ausland trägt.

Gesetzlicher Versicherungsschutz greift im Ausland meist nicht

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Das bedeutet, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anzuschließen. Solche Versicherungen haben allerdings die Eigenart, dass Sie ihre Leistungen nur in Deutschland in Anspruch nehmen können, eventuell noch innerhalb der Europäischen Union. Sobald Sie eine Reise ins nicht zur EU gehörende Ausland unternehmen, ist der Versicherungsschutz in den allermeisten Fällen nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall müssen Sie die Behandlung, notwendige Medikamente und auch einen eventuell nötigen Krankenrücktransport selbst finanzieren. Behandlungskosten und vor allem die Kosten für einen solchen Krankenrücktransport können sich sehr schnell zu sehr hohen Beträgen summieren, die Sie rasch in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor einer dienstlichen Reise ins Ausland darüber informieren:

  • ob Ihr Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung für Sie abgeschlossen hat
  • welche Leistungen Ihre bereits vorhandene Krankenversicherung im In- oder Ausland erbringt
  • bei welchem Versicherer Sie eine adäquate Auslandskrankenversicherung abschließen können

Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis, obliegt es Ihrem Arbeitgeber, Sie so zu versichern, dass Sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls auch im Ausland ausreichend abgesichert sind. Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie hingegen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz bei geschäftlichen Aufenthalten im Ausland sorgen.

Auslandskrankenversicherung als Form der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers

Sind Sie in der Rolle des Arbeitgebers, dann haben Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern, auch im Falle einer dienstlichen Reise ins Ausland. Kommt ein Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht im Rahmen der sogenannten Fürsorge- und Sozialversicherungspflicht nicht nach, muss es bei daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten mit empfindlichen Strafen rechnen. Viele Unternehmen schließen deshalb für die Dauer eines arbeitsbedingten Aufenthaltes im Ausland eine Auslandskrankenversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz für die betroffenen Mitarbeiter ab. Über diese wird die Kostenübernahme garantiert, falls eine Behandlung oder andere Leistungen, etwa ein Krankenrücktransport, notwendig werden.

Welche Arten der Auslandskrankenversicherung gibt es?

Die Versicherungsunternehmen wissen um die verschiedenen Anforderungen, die vonseiten der Unternehmen an eine Auslandskrankenversicherung gestellt werden und haben entsprechende Tarif-Modelle entwickelt. Als Unternehmer haben Sie grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten:

  • Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für einzelne Mitarbeiter (meist in kleineren Unternehmen üblich)
  • Vertragsabschluss im Rahme einer Auslandskrankenversicherung für eine ganze Gruppe von Mitarbeitern bzw. für das gesamte Unternehmen

Der Vorteil einer Gruppenversicherung besteht darin, dass Sie als Unternehmer nicht bei jeder Dienstreise eines Mitarbeiters eine ganz neue Auslandskrankenversicherung abschließen müssen, sondern mithilfe eines einzigen Vertrages alle Mitarbeiter gleichermaßen abgesichert haben. Dadurch kommen Sie nicht nur Ihrer Sorgfaltspflicht nach, sondern schützen sich gleichzeitig vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Diese könnten entstehen, wenn Sie von einem Mitarbeiter, den Sie vor seiner berufsbedingten Reise ins Ausland nicht ausreichend krankenversichert hatten, im Nachhinein gerichtlich belangt werden.

Krankenrücktransport - hohe Kosten bei fehlender Auslandskrankenversicherung

Neben den Behandlungen im Krankheitsfall ist vor allem ein Krankenrücktransport aus dem Ausland mit zum Teil immensem Kostenaufwand verbunden. Eine solche Rückführung von Kranken findet meistens mithilfe eines eigens organisierten Fluges statt, für den speziell ausgerüstete Flugzeuge sowie ausgebildete Mediziner und Pflegepersonal benötigt werden. Dieser personelle und technische Aufwand ist fast immer notwendig, damit während des Fluges eine adäquate Versorgung und Behandlung des Patienten möglich ist. Der Krankenrücktransport wird normalerweise nur dann notwendig, wenn der Erkrankte oder Verunfallte im Ausland aufgrund der vor Ort herrschenden Gegebenheiten nicht die notwendige Behandlung erhält. In diesen Fällen wird ein Krankenrücktransport organisiert, um die medizinische Versorgung im Heimatland fortzuführen und die Chancen auf vollständige Genesung zu erhöhen.

Welche Leistungen erbringt eine Auslandskrankenversicherung?

Inzwischen gibt es spezialisierte Versicherer, die eine Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende anbieten. Im Rahmen einer solchen Versicherung übernimmt diese bei einer geschäftlichen Reise ins Ausland in der Regel die Kosten für folgende Leistungen:

  • ambulante medizinische Erstversorgung durch den Notfalldienst oder den Arzt
  • weiterführende stationäre Behandlung in einer Klinik
  • anfallende Kosten für Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten
  • medizinische Betreuung in einer Klinik
  • notwendige Krankentransporte von Klinik zu Klinik im Ausland
  • fachgerechter Krankenrücktransport ins Heimatland
  • die Bestattung vor Ort oder der Rücktransport im Todesfall

Eine grundsätzliche Regel besagt, dass eine Auslandskrankenversicherung prinzipiell nur unvorhergesehene Kosten absichert. Wenn Sie also beruflich ins Ausland reisen, müssen Sie darauf achten, dass medizinisch vorhersehbare und notwendige Behandlungen möglichst vor dem Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgenommen werden. Legen Sie diese nämlich absichtlich in den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes (etwa, um von besseren medizinischen Behandlungsmethoden am Zielort zu profitieren), greift Ihre Auslandskrankenversicherung nicht und Sie müssen sämtliche Kosten selbst tragen.

Wann eine Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen sinnvoll ist

Eine Auslandskrankenversicherung ist meistens sinnvoll, obwohl gerne behauptet wird, dass sich der Aufwand nicht bei jeder geschäftlichen Reise ins Ausland lohnt. Man kann zwar überlegen, ob eine Krankenversicherung für das Ausland gerechtfertigt ist, wenn der dienstlich notwendige Aufenthalt nur wenige Tage dauert. Aber Sie sollten hier lieber zu viel tun, als zu wenig. Weilen Sie oder Ihr Mitarbeiter hingegen längere Zeit beruflich im Ausland und zieht die Familie aufgrund eines längeren Aufenthaltes von mehreren Monaten oder gar Jahren mit an den Zielort, dann sollten Sie für sich, den Mitarbeiter und auch die Familienangehörigen eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen. So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten umfassend abgesichert sind. Gerade bei Kindern besteht ein erhöhtes Risiko, während eines Aufenthaltes im Ausland zu erkranken. Dauert der Auslandsaufenthalt mehrere Jahre und es kommt zur Geburt von Kindern, muss die Auslandskrankenversicherung aktualisiert werden, meist in Form einer sogenannten Nachversicherung des neugeborenen Kindes.

AuslandskrankenversicherungVertragsdauer einer Auslandskrankenversicherung für Dienstreisende

Die Vertragsdauer für eine Auslandskrankenversicherung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann sich auf mehrere Wochen oder auch mehrere Jahre erstrecken. Viele Versicherungsunternehmen bieten sowohl Policen mit kurzen Laufzeiten von einigen Tagen oder Wochen, als auch Versicherungsverträge über mehrere Jahre für längere Aufenthalte im Ausland an. Wenn Sie für sich oder einen Ihrer Mitarbeiter eine dienstliche Reise planen und einen umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung wünschen, dann können Sie sich im Internet oder direkt bei den Versicherungsunternehmen informieren, welche Gestaltungsmöglichkeiten für eine flexible Vertragsdauer vorhanden sind. Erfragen Sie unbedingt vorher, für wie lange die Versicherung ihre Leistungen bzw. den Versicherungsschutz gewährt. Viele Versicherungsunternehmen bieten hier verschiedene Versicherungsmodelle an, aus denen Sie dann das Modell wählen können, dass am besten zu Ihrer eigenen oder zur Situation Ihres Mitarbeiters passt.

Die wichtigsten Anbieter für eine Auslandskrankenversicherung

Eine steigende Zahl von Unternehmen interessiert sich für den Versicherungsschutz, den eine Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende bietet und ist bereit, eine solche abzuschließen. ZU den bekanntesten Versicherungsgesellschaften zählen:

  • Covomo
  • TK (Techniker Krankenkasse)
  • Allianz-Travel
  • HUK-Coburg
  • HanseMerkur Versicherungsgruppe
  • ERGO

Vor dem Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages stehen neben den Kosten vor allem die angebotenen Leistungen im Fokus und die Unternehmen legen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter auch während einer geschäftlichen Reise im Bedarfsfall eine möglichst umfassende Behandlung erhalten und gut versorgt werden. Dazu gehört für viele neben einer adäquaten medizinischen Betreuung auch die Gewissheit, dass sie im Notfall auch durch einen Krankenrücktransport in ihr Heimatland in den Genuss der bestmöglichen Betreuung kommen. Diese Leistungen erwarten Unternehmen vom Versicherungsunternehmen vor allem dann, wenn am Zielort der dienstlichen Reise nur ein unzureichend ausgebautes Gesundheitswesen existiert, wodurch sich das Risiko einer ungenügenden medizinischen Versorgung natürlich erhöht.

Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen - darauf sollten Sie besonders achten

Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschäftliche Termine im Ausland haben und dafür eine eigene Auslandskrankenversicherung benötigen, gibt es einige Dinge, auf die Sie besonders achten sollten.

  1. Die Dauer der Reise muss durch die Vertragslaufzeit der Auslandskrankenversicherung vollständig abgedeckt sein. Ist dies nicht der Fall und es tritt eine Erkrankung oder ein durch Unfall verursachter Schadensfall ein, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
  2. Der Zielort der beruflich bedingten Reise muss im Vertrag der Versicherung explizit aufgeführt sein. Falls dies nicht der Fall ist, erstrecken sich die Leistungen der Auslandskrankenversicherung nicht auf den Staat, in den die Dienstreise Sie oder Ihren Mitarbeiter führt.
  3. Alle aufgeführten Leistungen sollten von Ihnen vor dem Vertragsabschluss überprüft werden. Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, muss die Auslandskrankenversicherung nicht erbringen (vor allem der Krankenrücktransport sollte als Leistung aufgeführt sein).
  4. Bevor Sie sich für ein Versicherungsunternehmen entscheiden, sollten Sie Informationen zu den jeweils anfallenden Kosten einholen. Die Unterschiede können hier sehr deutlich ausfallen.

Die Beachtung der hier aufgeführten Punkte kann Ihnen dabei helfen, die für Sie optimal passende Auslandskrankenversicherung zu finden und sich selbst sowie Ihre Mitarbeiter umfassend für jede bevorstehende Reise ins Ausland und bezüglich einer möglicherweise notwendigen Behandlung abzusichern. Auch für den Fall, dass ein Krankenrücktransport ins Heimatland unumgänglich ist, sind Sie dann gut aufgestellt. Letztlich geht es um Ihre und die Gesundheit der Ihnen anvertrauten Arbeitnehmer.

Ein Vergleich der Anbieter für eine Auslandskrankenversicherung kann Kosten sparen

Der Kostenfaktor spielt für jedes Unternehmen eine wesentliche Rolle. Dies gilt auch im Bereich der Versicherungen. Um die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung möglichst gering zu halten und dennoch alle wichtigen Leistungen zu erhalten, ist ein Vergleich der verschiedenen Anbieter sinnvoll. Bei einem solchen Vergleich lohnt vor allem ein Blick auf die angebotenen Leistungen, die neben der adäquaten Behandlung immer auch einen Krankenrücktransport beinhalten sollten. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Verbraucher- bzw. Vergleichsportalen, auf denen Sie einen solchen Versicherungsvergleich durchführen können. Wenn Sie dort Ihre Anforderungen eingeben, erhalten Sie eine Liste mit möglichen Anbietern sowie den wichtigsten Konditionen wie etwa Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungsumfang. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, verschiedene Versicherer direkt anzuschreiben und um Angebote zu bitten.

Fazit - Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen sollte immer Pflicht sein

Wann immer Sie geschäftlich im Ausland unterwegs sind, können Sie mit einer Erkrankung konfrontiert oder vollkommen schuldlos in einen Unfall verwickelt werden. Fast immer benötigen Sie dann eine mehr oder weniger aufwendige medizinische Versorgung. Gerade im Ausland können Behandlungen sehr kostenintensiv sein und ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport kann sich schnell zu einer finanziellen Herausforderung entwickeln, wenn Sie nicht über eine entsprechende Versicherung verfügen. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung speziell für Geschäftsreisende abschließen. Auf diese Weise stellen Sie für sich selbst und auch für Ihre Mitarbeiter sicher, dass jede notwendige Behandlung von der Versicherungsgesellschaft getragen und auch ein Krankenrücktransport übernommen wird.

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