Diese Floskeln sollten Sie in Ihrer Unternehmenskommunikation vermeiden

Diese-Floskeln-sollten-Sie-in-Ihrer-Unternehmenskommunikation-vermeidenIhr Unternehmen ist modern und innovativ und dieses Image vertreten Sie auch nach außen. Wie sieht es jedoch mit Ihrer Kommunikation aus? Ist sie auf der Höhe Zeit und passt zu der Vorstellung, die Sie von Ihrem effizienten und dynamischen Unternehmen haben? Überprüfen Sie die Kommunikation Ihrer Mails, Werbebriefe und Geschäftskorrespondenz. Es gibt etliche antiquierte und noch dazu grammatikalisch falsche Floskeln, die sich nun schon seit Jahrzehnten hartnäckig halten und die einfach nicht wegzudenken sind. Machen Sie den ersten Schritt der Veränderung und passen Sie Ihre Unternehmenskommunikation an das moderne Image an, das Sie nach außen vertreten.

Auf Platz eins dieser beliebtesten aber überholten Floskeln steht „In der Anlage finden Sie“. Diese Floskel ist nicht nur antiquiert, sondern darüber hinaus grammatikalisch falsch. Mit dem Begriff „in der Anlage“ bezeichnet die deutsche Sprache Gebäude als Anlagekomplex und nicht die Beigabe zu Briefen. Grammatikalisch korrekt lautet dieser Satz: „Wir fügen unserem Schreiben die folgenden Unterlagen bei." Schreiben Sie jedoch in der Aktivform und sprechen Sie den Empfänger direkt an:

„Wie besprochen fügen wir die von Ihnen gewünschten Unterlagen bei.“
„Die Unterlagen XY informieren Sie über … “
„Wir haben den Flyer Ihren Wünschen entsprechend gestaltet und schicken Ihnen vorab ein Muster zur Begutachtung und Entscheidung.“

Auf Platz zwei der Hitliste der beliebtesten Floskeln liegt „Beigefügt erhalten Sie“. Auch dieser Satz ist grammatikalisch nicht korrekt. Korrekt heißt es: „Sie erhalten die beigefügten Unterlagen.“ Wählen Sie stattdessen eine nettere Form:

„Mit unserem Schreiben erhalten Sie Informationsmaterial betreffend das Thema XY.“
„Informieren Sie sich über das Thema XY, das wir mit dem beigefügten Informationsmaterial für Sie zusammengefasst haben.“

Platz drei belegt die neutrale und steife Floskel „Bezugnehmend auf Ihre freundliche Anfrage“. Dieser Passivsatz klingt unpersönlich und erweckt in dem Kunden nicht gerade das Bedürfnis, Ihre Produkte nach seiner Anfrage auch wirklich zu kaufen. Sprechen Sie den Kunden direkt an, formulieren Sie aktiv und freundlich:

„Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Produkte. Wir haben Ihnen ein Angebot erstellt, dass Ihren Wünschen und persönlichen Anforderungen entgegenkommt. Nach eingehender Prüfung werden Sie die Vorteile sicherlich erkennen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort.“
Mit dieser persönlichen Ansprache schreiben Sie kompetent, sind vertrauenswürdig und freundlich. Der Preis Ihres Angebotes rückt in den Hintergrund, was den Eindruck vermeidet, als seien Sie ausschließlich darauf aus, den Kunden zum Erwerb Ihrer Produkte zu bewegen. Dennoch ist Ihr Angebot so interessant gestaltet, dass sich der Kunde im Endeffekt wahrscheinlich dafür entscheiden wird.

Auf Platz fünf der Hitliste liegt ein Satz, der bei Marketingexperten immer wieder für Schmunzeln sorgt: „In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom … und nehme dazu wie folgt Stellung.“ Mal ganz ehrlich, würden Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit einem derartig verschachtelten Satz äußern? Nein? Warum verwenden Sie diese Floskel dann in Ihrer Geschäftskorrespondenz? Dieser Satz klingt eckig, unpersönlich und kalt. Diese Satzkonstruktion ist heutzutage allenfalls noch in Behörden- und Anwaltsschreiben mit der regulären Verwendung einer unpersönlichen Fachterminologie vertretbar. Da Sie jedoch keine Behörde oder kein Anwalt, sondern Unternehmer sind, der seine Kunden von seinen Produkten überzeugen möchte, formulieren Sie wie folgt:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom … . Ihre Fragen beantworten wir gerne.“

Platz sechs belegt „Zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme übersende ich Ihnen heute.“ Diese Satzkonstruktion ist künstlich aufgebläht und sagt nichts weiter aus, als dass Sie dem Empfänger Unterlagen oder eine Stellungnahme übersenden. Diese Satzkonstruktion verwenden überwiegend Rechtsanwälte, in deren konservativen Berufszweig dies durchaus üblich ist. Warum sagen Sie nicht einfach:

„Ich übersende Ihnen das gewünschte Angebot“.
„Sie erhalten die von Ihnen gewünschten Informationen“.

Auf Platz sieben verbleiben Sie „für heute höflich“. Diese altmodische Schlussformel wird heutzutage gerne noch von sehr konservativen Juristen verwendet, ist für Sie als Unternehmer jedoch eher ein „No-Go“. Ihre Zielgruppe ist größtenteils aus einer anderen, jungen und dynamischen Generation, bei der solche Höflichkeiten nicht mehr ankommen. Außer den üblichen „mit freundlichen Grüßen“ können Sie auch die individuelle Variante wählen:

„Haben Sie noch Fragen? Dann zögern Sie nicht, mich anzurufen“.

„Viel Erfolg“.

Ganz schlimm ist auf Platz acht die Floskel „In der Hoffnung, Ihnen hiermit gedient zu haben.“ Was meinen Sie damit eigentlich? Sie rollen Ihrem Gegenüber nicht nur den roten Teppich aus, sondern „küssen ihm auch noch die Füße“. Ihr Angebot darf auf keinen Fall einen unterwürfigen Ton widerspiegeln, denn damit werten Sie sich selber ab. Formulieren Sie selbstbewusst und aktiv:

„Für die Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen Herr Meier gerne unter der Nummer XY zur Verfügung.“

„Gerne senden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zu.“

Auf Platz neun steht „Frau Müller Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.“ Jeder weiß natürlich, was mit diesem Satz gemeint ist, dennoch handelt es sich um eine Floskel, da Frau Müller dem Adressaten sicherlich nicht jederzeit, also auch außerhalb der Geschäftszeiten, und dann auch noch persönlich zur Verfügung steht. Besser Sie schreiben

„Frau Müller ist die Leiterin unseres Kundenservice und beantwortet kompetent Ihre Fragen. Sie erreichen Sie unter der Telefonnummer XY in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr.“

Platz 10: „Die mir freundlicherweise überlassenen Unterlagen erhalten Sie zu meiner Entlastung zurück.“ Da sich diese Floskel über viele Jahrzehnte gefestigt hat und nicht mehr wegzudenken ist, wird Ihnen diesen Satz niemand wirklich übel nehmen. Fragen Sie sich, was Sie eigentlich sagen möchten. Sind die Unterlagen eine so große Belastung für Sie, ist die Aufbewahrung schwierig? Formulieren Sie freundlich.

„Vielen Dank für die Überlassung Ihrer Unterlagen, die eine große Hilfe für uns sind. Sie erhalten sie heute zurück.“

Ein Tipp zum Schluss: Fragen Sie sowohl am Telefon als persönlich nach dem Namen ihres Gesprächspartners nie mit dem üblichen Satz: „Wie war der Name noch mal?“ Diese Frage klingt unhöflich und so als, ob Ihr Gegenüber bereits das „Zeitliche gesegnet“ hat. Ihr Gesprächspartner lebt aber noch. Fragen Sie daher höflich: „Sagen Sie mir bitte noch einmal Ihren Namen?“ oder „Entschuldigen Sie bitte, ich habe Ihren Namen nicht verstanden. Würden Sie ihn noch einmal wiederholen?“

Fazit

Diese altmodischen und manchmal recht eckigen und wenig freundlichen Floskeln wird Ihnen niemand übel nehmen. Sie werden in der Regel nicht zur Kenntnis genommen. Zeichnen Sie sich durch Individualität und Freundlichkeit aus. Sprechen Sie Ihre Adressaten persönlich an. Vermeiden Sie Passivsätze und formulieren aktiv. Verwenden Sie keine hohlen Phrasen und verschachtelte Satzkonstruktionen, die Ihre Schreiben allenfalls künstlich aufblähen, aber keine Aussage aufweisen.

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