Ein Jahr Steuervorteile mit Dienstfahrrad - und es geht weiter!

Dienstrad

Am 9. Januar 2020 ging ein interessanter Beschluss des Gesetzgebers heraus: Dienstfahrräder und E-Bikes sollten steuerlich noch intensiver gefördert werden. Die Privatnutzung ist seitdem ohne das Führen eines Fahrtenbuchs möglich, nur 1 Prozent der geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung des E-Bikes wird versteuert. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und sogar Freiberuflerinnen und Selbständige können mit dem Dienstrad Steuern sparen. Aber hat das Dienstfahrrad wirklich nur Vorteile?

Dienstrad und Dienstwagen werden schon seit dem Jahr 2012 in Sachen Steuern fast gleich behandelt. Die laufenden Kosten und die Anschaffung des Dienstrades können Arbeitgeber also absetzen. Der Vorteil gegenüber eines Privatkaufs liegt für Arbeitnehmer und -nehmerinnen beim E-Bike (Dienstrads) immerhin bei 40 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung - so errechnen es zumindest die einschlägigen Leasing-Portale, die mit dem Dienstfahrrad werben. In den Niederlanden ist das Konzept des Dienstfahrrads schon länger und damit weiter verbreitet. Studien zu den Vorteilen des Dienstfahrrads kommen daher - nicht weiter verwunderlich - aus den Niederlanden. Und die zeigen deutlich, dass eine per Fahrrad zum Arbeitsplatz pendelnde Belegschaft deutlich gesünder ist. 1,4 Krankentage weniger im Durchschnitt wurden für Fahrradpendler und -pendlerinnen festgestellt, sofern diese ganzjährig das Rad für den Weg zur Arbeit nutzen.

Städte ändern ihre Strukturen: Immer weniger Raum für private KFZ

Während der ersten Jahreshälfte 2020 entstanden in vielen deutschen Städten sogenannte Pop-Up Radwege. Nürnberg, Düsseldorf, München, Berlin und andere Städte nutzen kurzfristig eingerichtete Radwege, um die Verkehrssituation in den Städten zu entschärfen. Und die Angebote wurden so gut angenommen, dass einige der Radwege dauerhaft eingerichtet werden sollen - so zumindest der Plan. Tatsächlich wurden Gerichte eingeschaltet, mehr oder minder sachlich geführte Diskussionen pro und contra der vermehrten Radpräsenz in den Städten schaukelten sich recht hoch. Was war geschehen?

Bedingt durch die Schließung von Sportstätten und dem allgemeinen Kontaktverbot, Home-Office und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit stiegen mehr Menschen als sonst auf das Fahrrad um. In Zeiten einer Pandemie bot es Vorteile: Bewegung an der frischen Luft, Sport und gleichzeitig fast die Unmöglichkeit, einander zu nahe zu kommen Weniger ideal war die Situation für die Autofahrer und -fahrerinnen, die sich plötzlich in den Städten einer radelnden Übermacht gegenüber sahen. Was von Städteentwicklern und Verkehrsexpertinnen schon lange gefordert wurde, kam 2020 in der Bevölkerung an: Die Städte sind für Autos optimiert, nicht für Fußgänger und Radfahrerinnen. Und das soll sich ändern.

Dienstfahrrad ist Teil der Verkehrswende

Die Diskussion um den Platz in den Städten geht gerade erst los. Rad- und Fußgängerverkehr werden in den Orten (nicht nur Großstädten) künftig Priorität eingeräumt bekommen - bisher stand der Autoverkehr im Mittelpunkt. Die Pop-Up Radwege schlossen in vielen Städten die Lücken im bereits existierenden Radwegenetz und werden nun nach und nach in dauerhafte Radwege umgewandelt. In anderen Städten wie beispielsweise Stuttgart funktioniert das nicht, denn hier existiert schlicht kein Radwegenetz. Die im Nichts entstandenen Pop-Up Bikelanes entstanden im Nichts, an keinem Ende der Strecke in der Theodor-Heuss-Straße beispielsweise gab es einen Radweg. Trotzdem wurde das Angebot von etwa 1.000 Menschen täglich angenommen.

Zurück zum Dienstrad. Wie passt das nun ins Bild? Die meisten Menschen legen 10 Kilometer oder weniger zwischen zu Hause und dem Arbeitsplatz zurück. Diese Wege lassen sich also hervorragend mit dem Fahrrad bewältigen. Diensträder entlasten die Verkehrswege insbesondere zu Stoßzeiten. CO2-Emissionen werden gesenkt, Straßen geschont, Staus vermieden - und die Gesundheit der Bevölkerung, die Zufriedenheit und die allgemeine Fitness steigt. Das zumindest könnte passieren - wer weiß, wie sich die Sache mit dem Dienstfahrrad in den nächsten Jahren entwickelt ...

Tipp: Fahrradversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden

Wer eine Fahrradversicherung für ein Dienstfahrrad abschließt, kann diese Fahrradversicherung steuerlich geltend machen, da es sich hierbei um eine Versicherung für einen Betriebsgegenstand handelt.

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