Einkommensteuer

Wer muss Einkommenssteuer zahlen?

Einkommensteuer muss von jeder natürlichen Person gezahlt werden, die ein Einkommen bezieht (bei Arbeitnehmern heißt sie Lohnsteuer), das über dem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag liegt. Dieses Einkommen kann aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, aber auch aus Kapitalanlagen oder Miet- und Pachteinnahmen stammen. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb sind ebenfalls einkommensteuerpflichtig. Unter sonstigen einkommensteuerpflichtigen Einkünften fasst das Einkommensteuergesetz verschiedene andere Einkommensarten zusammen, wie zum Beispiel unterschiedliche Bezüge und Renten.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Bruttolohn können verschiedene Aufwendungen wie zum Beispiel Sonderausgaben und Werbungskosten abgezogen werden. Das Einkommensteuergesetz bildet die Grundlage für die Berechnung. Bei Arbeitnehmern wird die zu zahlende Steuer vom Bruttolohn oder -gehalt abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Am Ende des Jahres kann jeder Steuerzahler eine Einkommensteuererklärung abgeben und eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückverlangen. Als Selbständiger und/oder Gewerbetreibender ist man zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Der so genannte Grundfreibetrag in Höhe von 8130 € für Alleinstehende beziehungsweise 16260 € für zusammenveranlagte Paare (zum Beispiel Ehepaare) bleibt steuerfrei. Alle darüber hinaus gehenden Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Die zu zahlende Steuer zu berechnen ist für Laien nahezu unmöglich, denn der Steuersatz steigt nicht linear zum Einkommen an. Dafür gibt es spezielle Steuerrechner im Internet. Der Eingangssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen beträgt 14 Prozent. Bis zu einem Einkommen von 52882 Euro für Ledige beziehungsweise 105764 Euro für Verheiratete steigt der Steuersatz progressiv bis auf 42 Prozent an. Der Grenzsteuersatz liegt bei 45 Prozent. Er ist zu zahlen für Einkommen über 250731 Euro bei Ledigen beziehungsweise 501462 Euro bei Verheirateten.

Was sollte man als Existenzgründer in Bezug auf die Einkommensteuer beachten?

Bezieht man als Existenzgründer ein relativ geringes Einkommen, denkt man selten an die Steuer. Man hat ja auch genug anderes zu tun. Da sind wichtige Investitionen zu tätigen oder der Lebensunterhalt zu bestreiten. Oft ist das Geld schneller ausgegeben als eingenommen, auch wenn das Einkommen im Laufe der Zeit steigt. Das böse Erwachen kommt erst am Jahresende beziehungsweise im neuen Jahr mit der Einkommensteuererklärung. Plötzlich stellt man fest, dass man Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe zahlen muss, hat dafür aber keine Rücklagen gebildet. Unter Umständen bringt man so sein junges Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Daher ist es wichtig, von Anfang an einen festen Betrag für unvorhergesehene Zahlungen und eine gewisse Summe für Steuerforderungen zurückzulegen.

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