ERP Gründerkredit Startgeld

Geförderte Darlehen:  ERP Gründerkredit Startgeld

Für Gründerinnen und Gründer, aber auch für bestehende Unternehmen gibt es eine Reihe geförderter Kredite, über die Sie Ihren Kapitalbedarf  finanzieren können.

So ermöglicht der ERP-Gründerkredit - Startgeld Gründern, aber auch Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch nicht länger als 3 Jahre am Markt sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) eine zinsgünstige Finanzierung in Höhe von max. 100.000 €.

Alle geförderten Kredite sind über die Hausbank zu beantragen, die dazu ein positives Votum abgeben muss. Vorteil: Der ERP-Gründerkredit ist mit einer 80%igen Haftungsfreistellung der Hausbank (nicht des Darlehensnehmers!) verbunden, hierdurch wird diese deutlich vom Ausfallrisiko entlastet, was die Wahrscheinlichkeit einer Befürwortung des Darlehens natürlich erhöht.

Was wird mit dem ERP Gründerkredit Startgeld finanziert?

Finanziert wird:

  • die Existenzgründung, also der Aufbau oder die Übernahme von Unternehmen

sowie der Erwerb von Beteiligungen:

  • aber auch alle Maßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung der Existenzfestigung dienen
  • Es kann auch eine nebenberufliche Selbständigkeit finanziert werden, wenn diese mittelfristig in eine hauptberufliche Selbständigkeit umgewandelt werden soll.

Somit können Sie nicht nur den Kauf von Maschinen, Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung finanzieren, sondern auch den zur Gründung notwendigen, erstmaligen Material- und Warenbestand (bzw. eine spätere Aufstockung) oder die Anschaffung von Betriebsmitteln – diese allerdings nur bis 30.000€.

Konditionen des ERP Gründerkredit Startgeld:

Sie können bis zu 100 % des notwendigen Kapitalbedarfs finanzieren, maximal jedoch 100.000 Euro. Können Sie zusätzlich Eigenkapital einsetzen, wirkt sich dies positiv aus. Die Auszahlung erfolgt immer zu 100% der Darlehenssumme.

Sie können wählen z.B. zwischen einer

  • Kreditlaufzeit bis zu 5 Jahre, davon kann bis zu 1 Jahr Tilgungsfreiheit gewählt werden und einer
  • Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre, dann sogar mit bis zu 2 Jahren Tilgungsfreiheit

Der ERP-Gründerkredit - Startgeld wird zu dem jeweils aktuell geltenden Zinssatz vergeben und bleibt dann aber über die gesamte Laufzeit des Kredits unverändert. Die Zinszahlung ist monatlich fällig. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ebenfalls in gleichhohen monatlichen Raten.

Übrigens: Möchten Sie vorzeitig Ihr Darlehen tilgen, ist dies gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich.

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank, mit ihr besprechen Sie auch, ob und wenn ja, welche  Sicherheiten Sie stellen müssen und welche Unterlagen zur Kreditbeantragung einzureichen sind.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihres Darlehens oder haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich einfach an unser Gründerwelt-Team, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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