Existenzgründer fallen unter das Verbraucherkreditgesetz

Existenzgruender-fallen-unter-das-VerbraucherkreditgesetzDas Verbraucherkreditgesetz (§§ 491 bis 507) findet Anwendung auf den Abschluss von Kreditvermittlungsverträgen und Kreditverträgen zwischen einer natürlichen Person (Verbraucher) als Kreditnehmer und Personen, die mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Kredite vermitteln.

Der Kreditvermittler gewährt Ihnen einen entgeltlichen Kredit, er stellt Ihnen folglich einen genau bezeichneten Geldbetrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, über den Sie entweder frei oder zweckgebunden verfügen. Sie leihen sich dieses Geld, weil Sie die Summe aus eigenen Mitteln nicht aufbringen können. Die Vorschriften für das Verbraucherkreditgesetz sind durch den Gesetzgeber eng gefasst. Der Abschluss eines Kreditvertrages bedarf der Schriftform, er stellt eine Urkunde im Sinne des Gesetzes dar. In dem Vertrag sind alle Daten, die zu dem Abschluss geführt haben, niederzuschreiben. Der Kreditvertrag enthält den Nettokreditbetrag, eine eventuelle Höchstgrenze, den Gesamtbetrag der zu leistenden Teilzahlungen, Zinsen und weitere Kosten wie Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren. Der Zinssatz und der effektive Jahreszins sind die Voraussetzung für die Berechnung der zu entrichtenden Zinsen. Denken Sie auch daran, nach weiteren preisbestimmenden Faktoren zu fragen. Weitere Angaben enthalten zu bestellende Sicherheiten, Restschuld- oder sonstige Versicherungen, Bar- und Teilzahlungspreise und einen eventuellen Eigentumsvorbehalt. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses gestaltet sich nach den Vorgaben von § 4 der Verordnung zur Regelung von Preisangaben.

Kreditverträge beinhalten jedoch nicht nur das Ausleihen von Geld, sie können auch Sachgegenstände zum Inhalt haben, wenn Ihre Willenserklärung auf den Abschluss eines Vertrages abzielt, der die Lieferung mehrerer Sachen beinhaltet, die zusammengehörend in Teilleistungen verkauft werden und für die Sie als Kreditnehmer Teilzahlungen entrichten. Unter das Verbraucherkreditgesetz fallen Sie auch, wenn Sie Sachen gleicher Art regelmäßig beziehen oder sich zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen verpflichten.

Die Regeln zu Formmängeln fasst der Gesetzgeber entsprechend eng. Wurde der Kreditvertrag nicht schriftlich abgefasst oder folgt er nicht den Regeln gemäß § 4, ist er nichtig. Ein besonderer Punkt ist das Widerrufsrecht. Der Abschluss des Kreditvertrages wird erst gültig, wenn Sie ihn nicht innerhalb einer Frist von einer Woche widerrufen. Der Kreditgeber ist verpflichtet, Sie in Form eines drucktechnisch deutlich gestalteten Schriftstücks von Ihrem Widerrufsrecht zu belehren. Dieses gesonderte Schriftstück müssen Sie separat von dem Kreditvertrag unterzeichnen.

Was hat das alles mit Ihnen als Existenzgründer zu tun?

Entsprechend § 14 BGB sind Sie als Existenzgründer Unternehmer, der mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, am Wirtschaftsverkehr und Warenaustausch teilnimmt, sich als solcher zu erkennen gibt und damit bereit ist, sich den entsprechenden Gesetzen zu unterwerfen. Sie sind also nicht mehr Verbraucher. Trotzdem findet das Verbraucherkreditgesetz in manchen Fällen Anwendung auf Sie. Nicht immer gründen Existenzgründer ein Unternehmen, das große Investitionen erfordert. Vielleicht machen Sie sich mit einem kleinen Dienstleistungsunternehmen freiberuflich selbstständig, zum Beispiel als Übersetzer oder Texter. Vielleicht bieten Sie nebenberuflich Ihre Fähigkeiten als Buchhalter an. Ganz ohne Investitionen kommen Sie eventuell nicht aus, Ihre Anschaffungen halten sich jedoch in einem überschaubaren Rahmen. Wenn Sie nun als Existenzgründer einen Kredit aufnehmen, der sich unterhalb der Grenze von 50.000 Euro bewegt, stuft der Gesetzgeber Sie als Verbraucher und nicht als Unternehmer ein. Aus diesem Grund schließen Sie den Kreditvertrag im Rahmen des Verbraucherkreditgesetzes ab.

Sie fallen auch nicht unter das Verbraucherkreditgesetz, wenn Sie diesen Kredit für einen kurzen Zeitraum von drei Monaten oder weniger in Anspruch nehmen. Schließen Sie als Arbeitgeber mit Ihrem Arbeitnehmer einen Kreditvertrag ab, der Zinsen unter den marktüblichen Sätzen enthält, findet das Verbraucherkreditgesetz gleichfalls keine Anwendung. In diesem Fall werden Sie als privater Kreditgeber eingestuft. Wird der Kredit von der Sicherung über ein Grundpfandrecht abhängig gemacht, gelten die entsprechenden Vorschriften des BGB (§§ 1119, 1113). Für Überziehungskredite finden die Vorschriften der §§ 488 und 493 BGB Anwendung.

Fazit

Diese kurze Übersicht ist lediglich als kleine Orientierungshilfe für Sie gedacht, um die Frage zu beantworten, wann auf Sie als Existenzgründer das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, in welchen Fällen Sie der Gesetzgeber als Unternehmer oder als Privatperson einstuft und wann das Verbraucherkreditgesetz zugunsten anderer Vorschriften zurücktritt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram