Facebook-Nutzerin soll 1.000 Euro für geteiltes Foto zahlen

Achtung FalleFast jeder, der sich im Internet, insbesondere in den Social-Media-Kanälen wie Facebook bewegt hat es schon einmal getan - einen Beitrag auf dem eigenen Profil geteilt. Doch dafür soll eine Facebook-Nutzerin jetzt 1.000 € an den Urheber des Fotos bezahlen.

Was war passiert?

Die Inhaberin einer Fahrschule aus Mettmann hat unter einem Artikel der "Bild-Zeitung" auf den Teilen (Share) Button gedrückt, um diesen Artikel auf dem eigenen Profil oder einer eigenen Facebook-Fanpage zu teilen. Darauf hin generiert Facebook automatisch eine Überschrift, einen kleinen Textauszug, sowie ein Bild (dieses Bild wird aus dem Artikel herausgezogen und kann nicht durch den Nutzer, der den "Teilen-Button" drückt verändert oder entfernt werden). Hierzu schrieb die Nutzerin dann noch einen eigenen Kommentar und nutzte somit die Bekanntheit des Prominenten, um den es in diesem Bericht ging für eigene Werbezwecke aus. Auf dem Bild war ein Fußballstar zu sehen, der aus einem Aston Martin ausstieg. In dem Bericht ging es darum, dass der besagte Fußballstar ohne Führerschein gefahren war.

Jedenfalls meldete der Fotograf, der das Foto geschossen hatte und somit die Urheberrechte besaß nun diese an besagtem Foto an. Denn er hatte lediglich dem Axel-Springer-Verlag, nicht aber der Inhaberin der Fahrschule die Nutzungsrechte an dem Bild eingeräumt. Zudem kommt hinzu, dass der Fotograf nach dem Teilen nicht als Urheber dieses Fotos auf der Seite der Fahrschulinhaberin benannt wurde (hierzu räumt Facebook allerdings nicht die Möglichkeit ein, sofern der Teilen Button benutzt wird).

Wie ist dies nun zu beurteilen?

Rechtlich möchten wir es nicht beurteilen, dies überlassen wir den Juristen, doch könnte dieses Urteil ein Ausmaß annehmen, dass sich weder Blogger, noch Websitenbetreiber oder Firmen wünschen. Denn es könnte dazu führen, dass in den sozialen Netzwerken weitaus weniger Leute auf den Teilen-Button drücken, aus Angst vor einer Abmahnung, was dazu führen würde, dass sich Artikel weitaus schlechter verbreiten, als sie es derzeit tun. Zwar hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke eine Risikoeinschätzung, sowie eine Checkliste veröffentlicht, doch bleibt anzunehmen, dass viele Nutzer (nicht alle) aus Angst ganz auf den Einsatz des Teilen-Buttons verzichten werden. Denn wer möchte schon eine Abmahnung ins Haus bekommen? Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht sogar die Möglichkeit, dass die Betreiberin der Fahrschule nun den Axel-Springer-Verlag in Regress nimmt. (mehr dazu im Video)

Tipps für Blogger und Firmen im Bezug auf die Nutzung von Fotos

  • Sofern Sie ein Foto einkaufen oder sich anderweitig die Nutzungsrechte an einem Foto erteilen lassen, lassen Sie sich auch das Recht einräumen, dass Leser dieses Foto "teilen" dürfen.
  • Lassen Sie sich vom Fotograf schriftlich geben, dass dieser damit einverstanden ist, dass dieser nicht als Urheber genannt wird, sofern das Foto automatisch durch einen Facebookbericht geteilt wird, da Facebook diese Funktion (Nennung des Urhebers) nicht anbietet.
  • Nutzen Sie auf jeden Fall ausschließlich Fotos auf Ihrer Website, für die Sie auch entsprechende Nutzungsrechte haben.
  • Sollte jemand, der ein Foto aus Ihrem Bericht geteilt hat, eine Abmahnung wegen dieses Fotos erhalten, so unterstützen Sie die Person.
  • Ist der Fotograf nicht bereit die Abmahnung zurück zu nehmen, so übernehmen Sie freiwillig die entstandenen Kosten und löschen Sie dieses Foto umgehen aus dem Beitrag.

Müssen Gesetze angepasst werden oder Gerichte bei den Urteilen mehr Rücksicht nehmen?

Sicherlich gibt es in Deutschland schon für viele Sachen ein Gesetz, doch klar ist auch, dass es nicht möglich ist, ein Gesetz immer an neue Möglichkeiten, insbesondere die des Internets anzupassen. Der Markt ist viel zu schnelllebig, um hier immer für sämtliche Eventualitäten gerüstet zu sein. Trotz allem leben gerade die sozialen Netzwerke von dem liken, teilen und kommentieren der Nutzer und ein Großteil der Bevölkerung ist in sozialen Netzwerken aktiv. Gerade für Unternehmen, für die es ohnehin immer schwieriger wird zu werben, ohne Gefahr zu laufen, einen Fehler zu machen und dafür eine Abmahnung zu bekommen, sind social Networks interessant, da relativ kostengünstig für Aufmerksamkeit und Bekanntheit gesorgt werden kann. Vielleicht ist es ja für die Zukunft möglich einen Kompromiss zu finden, sofern das Netzwerk einen Teilen-Button anbietet, der allerdings nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht (z.B. wenn die Urhebernennung beim Teilen fehlt, weil das System es nicht anbietet). Eine andere Möglichkeit wäre, ein Gesetz zu entwerfen, dass solche Funktionen nur noch angeboten werden dürfen, wenn alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (sprich: Facebook darf nur den Teilen-Button im Netzwerk anbieten, wenn z.B. überall wo ein Bild auftaucht auch der Urheber genannt wird).

Fazit

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so traurig dies auch ist. Viel schlimmer würden wir und viele andere Blogger und Webseitenbetreiber es hingegen finden, wenn jetzt aus Angst vor einer möglichen Abmahnung weniger geteilt werden würde. Denn das würde letztendlich den Grundgedanken der social Networks ein Stück weit zerstören. Was die Betreiberin der Fahrschule aus Mettmann angeht, so wäre es wünschenswert, wenn der Axel-Springer-Verlag die Kosten freiwillig übernehmen würde, denn dieser hat das Bild schließlich auf seiner Website eingebunden.

Dieser Bericht darf ausdrücklich geteilt und verbreitet werden, auch mit Fotos.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram