Das Franchising ist ein System zur vertikalen Vertriebsbindung. Bei einer vertikalen Vertriebsbindung werden dem gebundenen Partner bestimmte Vorgaben gegeben, an die er sich zwingend halten muss. Diese Vorgaben werden in einem Vertrag geregelt und die Informationen zum System in einem Franchisehandbuch festgehalten. In diesem Handbuch sind die Eigenheiten des Systems und die wesentlichen Geschäftsmerkmale wie zum Beispiel Anweisungen zur konzeptionsgerechten Umsetzung des Systems aufgeführt. Da die Verträge zum Franchising und eine Erstellung eines maßgeschneiderten Handbuchs sehr komplex sind, sollte auf alle Fälle ein mit der Materie vertrauter Rechtsanwalt konsultiert werden.
Franchising gibt es in den unterschiedlichsten Branchen, wie zum Beispiel der Getränkebranche, der Gastronomie oder bei Baumärkten, wobei es aus einem Franchisegeber und einem -nehmer besteht. Dabei bietet der Franchisenehmer als selbstständiger Unternehmer die Waren oder Dienste des Franchisegebers unter einem vorgegebenen Marketingkonzept an. Dieses Konzept bringt dabei den Partnern einige Vorteile, wobei der Nehmer die Möglichkeit hat, ein bereits in der Praxis erprobtes und erfolgreiches System nutzen zu können. Neben dem geringen unternehmerischen Risiko ergeben sich somit auch gute Verdienstmöglichkeiten. Beim Franchising kann zudem ein bestimmter Gebietsschutz eingeräumt werden und durch die laufenden Schulungen bleibt der Franchisenehmer immer auf dem aktuellen Stand. Er erhält neben der Schulung des Personals oftmals eine Kostenbeteiligung bei den Marketingmaßnahmen. Zudem erwächst für den Franchisenehmer keine Haftung für Altlasten, wie es bei einer Geschäftsübernahme oder einer Beteiligung der Fall sein kann. Zu den Vorteilen gehört auch eine höhere Kreditwürdigkeit durch eine gute Finanzplanung.
Doch beim Franchising können auch Nachteile entstehen. Bei diesem System gibt es nur einen sehr begrenzten unternehmerischen Freiraum zur Selbstverwirklichung, da der Franchisenehmer durch einen Vertrag sehr stark an die Vorgaben gebunden ist. Zudem sind laufend Gebühren zu entrichten und es kann eine sehr hohe Eintrittsgebühr fällig werden. Der Franchisenehmer kann auch vertraglich zu einer Mindestabnahmemenge oder zu bestimmten Preisen verpflichtet werden, oder dazu, nur bei bestimmten Vertragspartnern einzukaufen.