Freelancer werden: Tipps und Trick für den Weg als Freelancer

Freelancerin bei Der Arbeit

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Weg in die Selbstständigkeit. Einer dieser Wege ist der des Freelancers. Doch was ist ein Freelancer eigentlich? Welche Vor- und Nachteile bietet das Leben als Solo-Selbstständiger, und worauf muss man in der Gründungsphase achten?

Was ist ein Freelancer?

Freelancer arbeiten als freie MitarbeiterInnen für andere Unternehmen. Sie sind als Einzelunternehmer tätig und haben in der Regel keine Angestellten.

Die Tätigkeit eines Freelancers wird über einen Werkvertrag oder Dienstleistervertrag geregelt und ist zeitlich befristet.

Freelancer kümmern sich eigenständig um die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungen. Sie sind nicht in die organisatorischen Abläufe eines Unternehmens eingegliedert und auch nicht weisungsgebunden.

Arbeitszeit, Arbeitsort und Urlaubszeiten bestimmen die Freelancer. Außerdem haben sie häufig mehr als einen Auftraggeber.

Verwandte Bezeichnungen für Freelancer sind:

  • E-Lancer
  • Honorarkraft
  • Mehrfach Beschäftigte
  • Micropreneur
  • Solopreneur
  • Solo-Selbstständige

Arbeitet ein Freelancer komplett ortsunabhängig und reist viel durch die Welt, so wird dieser als Digitaler Nomade bezeichnet.

Im deutschen Sprachgebrauch werden Freelancer häufig mit Freiberuflern gleichgesetzt. Jedoch ist diese Gleichsetzung nicht korrekt.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberuflern und Freelancern?

Der Begriff des Freelancers erklärt ein Arbeitsverhältnis.

Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich auf einen fest definierten Katalogberuf. Die Katalogberufe sind im EStG (Einkommenssteuergesetzt) §18 definiert.

Zu den Berufsgruppen von Freiberuflern gehören:

  • Beratende und begutachtende Berufe
  • Heilberufe
  • Medizinfachberufe
  • Technische und wissenschaftliche Berufe

Ein Freiberufler kann auf selbstständiger Basis, als freier Mitarbeiter oder in einer Festanstellung arbeiten. Freiberufler melden ihre selbstständige / freie Tätigkeit beim Finanzamt an, müssen jedoch keine Gewerbeanmeldung durchführen.

Freelancer, die keine Freiberufler sind, haben ein Gewerbeschein.

Daraus folgt: Ein Freiberufler ist häufig ein Freelancer – jedoch ist nicht jeder Freelancer ein Freiberufler.

Ein weiterer Unterschied liegt in der steuerlichen Betrachtung von Freiberuflern. Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Für Freelancer mit einem Gewerbeschein fallen diese beiden Steuerarten je nach Umsatzhöhe an.

Wie wird man Freelancer?

Der Start ins Freelancer-Leben kann sowohl in Vollzeit als auch als nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgen.

Im Fall einer nebenberuflichen Selbstständigkeit muss der Arbeitgeber des Hauptberufes mit eingebunden werden. Dieser muss von der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit in Kenntnis gesetzt werden und diese genehmigen.

Außerdem möchte die Krankenkasse über die Selbstständigkeit informiert werden, um gegebenenfalls die Versicherungsbeiträge anpassen zu können.

Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit in Vollzeit oder nebenher ausgeübt wird, müssen vor Beginn der Tätigkeit einige formelle Schritte unternommen werden.

Finanzamt und Gewerbeamt

Wer sich dazu entscheidet, Freelancer zu werden, muss seine Tätigkeit anmelden.

  • Gehört die gewählte Freelancer-Tätigkeit zu den freien Berufen, ist lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Nach der Anmeldung bekommt man einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung. Nach der Erfassung kann direkt mit der freiberuflichen Tätigkeit losgelegt werden.
  • Gehört die gewählte Tätigkeit nicht zu den freien Berufen ist die Anmeldung umfangreicher. In diesem Fall erfolgen Anmeldungen beim Finanzamt und Gewerbeamt.

Kammern, KSK, Berufsgenossenschaften

Neben dem Finanzamt und dem Gewerbeamt sind noch weitere Anmeldungen notwendig.

  • Gewerbetreibende Freelancer müssen sich bei der IHK (Industrie und Handelskammer) beziehungsweise HWK (Handwerkskammer) anmelden.
  • Künstler und Publizisten sind über die KSK (Künstlersozialkasse) kranken-, pflege und rentenversichert.
  • Für einige Tätigkeiten ist eine Mitgliedschaft in der BG (Berufsgenossenschaft) notwendig.

Abschließen von Versicherungen

Freelancer müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Zu den Pflichtversicherungen (außer bei einer KSK-Mitgliedschaft) gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Zusätzlich sollten persönliche wie berufliche Risiken abgedeckt und für das Alter vorgesorgt werden. Dies geschieht zum Beispiel durch:

  • Altersvorsorge / Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung (bei Nicht-BG-Mitgliedern)

Steuern für Freelancer

Welche Steuern müssen Freelancer zahlen?

In Abhängigkeit davon, ob der Freelancer als Freiberufler oder als Gewerbetreibender tätig ist, greifen verschieden steuerliche Regelungen.

Es ist wichtig, dass diese Steuerbeträge einberechnet und entsprechend zurückgelegt werden.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich muss auf alle selbstständig erbrachten Leistungen die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer erhoben werden. Je nach Art der Leistung der volle oder der ermäßigte Steuersatz.

Die Umsatzsteuer wird vom Freelancer auf der Rechnung ausgewiesen und an das Finanzamt übermittelt. Der eingenommenen Umsatzsteuer wird die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer), zum Beispiel aus Rechnungen anderen Unternehmen oder aus Wareneinkäufen, gegengerechnet. Der Differenzbetrag muss an das Finanzamt abgeführt werden.

Kleinunternehmer mit einem jährlichen Umsatz von unter € 17.500 (Stand 08/2020) und Freiberufler aus Humanmedizin, Bildung und Kultur müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Als Einkommen wird bei einem Freelancer der Gewinn bezeichnet. Alles was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt, ist der Gewinn.

Liegt das Jahreseinkommen unter € 9.408 (Stand: 08/2020) so muss das Einkommen nicht versteuert werden. Liegt das Einkommen über diesem Freibetrag, so fallen zwischen 14 und 42 Prozent Einkommenssteuern an.

Gewerbesteuer

Von der Gewerbesteuer sind nur gewerbetreibende Freelancer betroffen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer wird von der zuständigen Gemeinde erhoben. Die Steuersätze variieren je nach Gemeinde. Bis zu einem Einkommen von € 24.500 (Stand: 08/2020) fällt keine Gewerbesteuer an. Alles was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.

Wie muss die Buchhaltung erfolgen?

Im Zusammenhang mit dem Zahlen von Steuern ist die Buchhaltung ein elementar wichtiger Bestandteil.

Bis zu einem Jahresumsatz von € 500.000 beziehungsweise einem Gewinn von € 50.000 (Stand: 08/2020) reicht eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) aus.

Wird die Umsatz- und/oder Gewinngrenze überschritten, müssen Ein- und Ausgaben mit der doppelten Buchführung erfasst werden.

Wie kommen Freelancer an Aufträge?

Projekte und Freelancer Jobs bekommen Freelancer auf verschiedenen Wegen. Die meisten wählen eine Mischung aus unterschiedlichen Maßnahmen. Zu diesen Akquise-Maßnahmen gehören:

  • Netzwerken
  • Aktivitäten auf Social Media
  • Die eigene Webseite
  • Verzeichnisse und Freelancer-Portale
  • Telefonische Projektakquise
  • Kundengewinnung per Mail und Brief
  • Printwerbung
  • Empfehlungen
  • Bewertungen

Welche Vor- und Nachteile haben Freelancer? 

Wer als Freelancer tätig ist, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Um besser abwägen zu können, ob ein Leben als Freelancer zu einem passt, ist es wichtig, diese Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Freelancer-Vorteile:

  • Flexibilität in Ort und Zeit
  • Abwechslungsreiche Aufgabenfelder
  • Aktive Beeinflussung der Bezahlung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Freie Wahl der Aufträge

Freelancer-Nachteile:

  • Schwankendes Einkommen
  • Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
  • Keine Kündigungsfristen / Kein Kündigungsschutz
  • Risiko der Scheinselbstständigkeit
  • Versicherungsschutz liegt in der eigenen Hand

Wer kann Freelancer werden?

Grundsätzlich kann jeder Freelancer werden. Für eine Freelancer-Tätigkeit sind alle freien Berufe geeignet, sowie einige gewerbliche Tätigkeiten.

Typische Freelancer Jobs sind beispielsweise:

  • Coach, Berater, Dozent, Lehrer, Consultant
  • Designer, Webdesigner, Programmierer, Grafiker, Fotograf
  • Erzieher, Betreuer, Übungsleiter, Ausbilder
  • Heilpraktiker, Physiotherapeut
  • Ingenieur, Architekt
  • Journalist, Dolmetscher, Übersetzer
  • Musiker, Künstler, Schauspieler
  • Redakteur, Lektor, Social Media Manager, Marketer
  • Steuerberater, Rechtsanwalt
  • Veranstaltungstechniker

Neben einem geeigneten Beruf sind persönliche Fähigkeiten wichtig. So muss ein Freelancer:

  • Selbstorganisiert arbeiten
  • Sich selbst motivieren können
  • Bereit sein auf Menschen zuzugehen (Kundenakquise)

Abschließender Tipp

Erfolgreiche Freelancer bewegen sich häufig in einem Netzwerk mit anderen Freelancern. Auf diese Weise erfolgt ein intensiver Austausch untereinander und man kann sich bei Aufträgen und Projektanfragen gegenseitig unterstützen.

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