Gewerblicher Rechtsschutz. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Rechtsschutz- Versicherung

Wer heute als Privatperson an eine Rechtsschutzversicherung denkt, der sichert sich für den Fall ab, dass einem Unrecht geschieht. Die Rechtsschutzversicherung gibt es mit verschiedenen Leistungsbausteinen, so dass das Unrecht in der Arbeitswelt, im Verkehr oder am Gartenzaun mit dem Nachbar gleichermaßen in die Rubrik der privaten Rechtsschutzversicherung fällt. Die gewerbliche Rechtschutzversicherung ist hier anders gestrickt. Warum sie für Gründer so wichtig ist, zeigt dieser Beitrag.

 

 

Das fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz

Die IHK Frankfurt am Main hält eine Definition für den gewerblichen Rechtsschutz vor, die so lautet: „Mit dem Begriff ‚gewerblicher Rechtsschutz‘“werden in der Bundesrepublik Deutschland die gewerblichen Schutzrechte sowie das Lauterkeitsrecht zusammenfassend beschrieben. Es handelt sich hier um Vorschriften, welche die Tätigkeit der Gewerbetreibenden unter verschiedenen Gesichtspunkten regeln und schützen.“

Auch eine Detailerklärung zu eben dieser Formulierung findet sich auf der Seite. Demnach fallen unter den Begriff der „gewerblichen Schutzrechte“ zahlreiche Verordnungen und Gesetze, die das Immaterialgüterrecht regeln, sprich: In Patent- und Markengesetz ist beispielsweise das Recht des jeweiligen Rechteinhabers ausführlich formuliert. Deutlich unverständlicher ist für viele hingegen der Begriff des „Lauterkeitsrechts“. Klarer wird das, was dahinter steckt, mit Blick auf die Herkunft. Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts. Per Definition regelt das Lauterkeitsrecht den unlauteren Wettbewerb. Auch das Kartellrecht fällt in diesen Bereich.

Knifflig wird’s erst mit Blick auf den sehr schwammigen Begriff des „Geistigen Eigentums“. Die Problematik liegt in der kreativen, fast schon künstlerischen Prägung, die nicht dem gewerblichen Bereich zugeordnet ist. Das Pochen auf das geistige Eigentum ist ein harter Weg, der sich nur langsam in den Köpfen verankert. Die Gefahr eines Diebstahls ist in diesem Bereich enorm groß, denn geistiges Eigentum liegt nicht in haptischer, physischer Form vor, sondern in Form von Ideen und Gedanken. Das „Immaterialgüterrecht“ ist juristisch fixiert. Demnach gilt auch das Recht des „älteren Nutzers“. Ein formelles Verfahren legt den Rechteinhaber für einen zeitlich befristeten Zeitraum fest.

In der Praxis ist ein gewerblicher Rechtschutz für Gründer essentiell, wie die Rechtsanwälte Dr. Kroll & Partner mit diesen Worten erklären: Die eigene Marke oder Idee schützen, Patente anmelden oder Schutzrechte geltend machen – all diese Themen umfasst der gewerbliche Rechtsschutz. Gewerbetreibende werden im deutschen Recht besonders geschützt. Sie genießen insbesondere Schutz für immaterielle Güter, Erfindungen, Marken oder Geschmacksmuster.“ Unterstützung bekommen Gründer hier bei der Recherche von Schutzrechten sowie bei der Umsetzung von Patent- und Markenrechten.

Entscheidende Rechtsgebiete für Gründer

Das eingekreiste C und das eingekreiste R kennt jeder. Doch was steckt eigentlich dahinter? Das (C) zeigt den Rechtinhaber an. (R) weist auf eine eingetragene Marke hin.

Von Bedeutung ist ein gewerblicher Rechtschutz für jeden Gründer, denn ganz egal ob Produkt, Dienstleistung oder Idee – es handelt sich dabei um ein Werk, das nicht von Dritten adaptiert werden darf.

Das Gebrauchsmusterrecht ist die kleine Schwester des Patentrechts, das sogenannte „kleine Patent“. Das heißt: Auch hier soll ein technisches Produkt geschützt werden, allerdings sind die Voraussetzungen und Auflagen bei Weitem nicht so streng wie im Patentrecht. Geprüft wird bei diesem Verfahren nur das Muster selbst, nicht aber Anwendung und dahinterliegender Erfindergeist.

Das Geschmacksmusterrecht legt seinen Fokus auf den Schutz von Designvorlagen. Dokumentiert sind die Details im Geschmacksmustergesetz, kurz: GeschmMG. Im Fokus der ein- oder zweidimensionalen Erzeugnisse stehen Werkstoff, Oberfläche, Gestalt, Farbe, Kontur und Linie. Ähnlich wie beim Markenrecht ist auch hier der Schutz nur möglich, wenn eine Besonderheit, eine Neuheit oder eine spezielle Eigenheit dem Design zugrunde liegt.

Das Kennzeichenrecht hat seinen Schwerpunkt im Bereich Marken- und Geschäftsbezeichnung. Die juristische Grundlage ist im Markgesetz, kurz: MarkenG, festgeschrieben. Dort ist auch dokumentiert, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Marke überhaupt als solche schützen zu können. Der angemeldete und gewährte Markenschutz ist für zehn Jahre gültig, kann aber entsprechend verlängert werden. Eingetragene Marken werden in der Praxis häufig als „registered“ ® oder mit „trademark“ ™ ausgewiesen.

Das Patentrecht ist vielen geläufig. Im Fokus steht dabei ein Produkt aus dem technischen Bereich. Juristisch geregelt ist das Patentrecht im Patentgesetz, kurz: PatG. Auch hier gilt: Das zu schützende Produkt muss neu sein oder auf Basis einer aktuellen Erfindung entstanden sein. Erst nach einschlägiger Prüfung erteilt das Deutsche Patent- und Markenamt das ersehnte Patent. Das Patent gilt dann für 20 Jahre.

Urheberrecht

Das Urheberrecht bewegt sich in einem schwierigen Bereich, denn gerade das "geistige Eigentum" ist nicht greifbar. Profis sind nötig, um im Falle eines Missbrauchs Ansprüche geltend machen zu können.

Das Urheberrecht setzt beim Faktor „Geistiges Eigentum“ an. Das Urheberrecht ist eine fixe Größe, die auch nicht weitergegeben werden kann. In der Praxis bedeutet das: Der Urheber bleibt Urheber, auch wenn er Nutzungs- und Verwertungsrechte abgibt. Festgelegt sind die Details dazu im Urheberrechtsgesetz, kurz: UrhG. Achtung: Das Copyright-Zeichen weist nicht zwingend den Urheber aus, sondern vor allem denjenigen, der die Nutzungsrechte hält.

Das Halbleiterschutzrecht ist im Halbleiterschutzgesetz, kurz: HalbLSchG, festgeschrieben und rückt ein wahrlich schwieriges Produkt in den Fokus, nämlich Topographien. Ebenfalls eine juristische Spezialität ist das Sortenschutzrecht, das im gleichnamigen Gesetz dokumentiert ist. Hier stehen Pflanzen im Fokus. Dieses Recht hat demnach der ursprüngliche Züchter oder der Entdecker der Pflanzensorte. Das bereits erwähnte Lauterkeitsrecht umfasst alle Gesetze, die sich um den Wettbewerb ranken. Die bekanntesten Vertreter sind das Heilmittelwerbegesetz, die Pflicht zur Preisangabe und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ähnlich konstruiert ist das Kartellrecht, das den Wettbewerb erhalten und schützen soll, allerdings steht beim Kartellrecht der Wettbewerb anstatt der einzelne Gewerbetreibende im Fokus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram