Gilt eine erneute Selbständigkeit als Existenzgründung?

Gilt-eine-erneute-Selbstaendigkeit-als-ExistenzgruendungGrundsätzlich starten Sie mit einer erneuten Selbständigkeit auch eine erneute Existenzgründung, da Sie wiederholt ganz von vorne anfangen. Da in Deutschland das Recht auf Berufsfreiheit besteht, legt Ihnen das Gesetz in dieser Hinsicht keine Steine in den Weg. Es kommt lediglich auf Ihre persönlichen Voraussetzungen an, die Sie für einen erneuten Start mitbringen. Fragen Sie sich objektiv, ob Sie nach Ihrem Misserfolg dazu in der Lage sind, gleich wieder neu anzufangen. Eine gescheiterte Unternehmensgründung versetzt Sie in eine psychologische Ausnahmesituation, es ist nicht leicht, so einen Misserfolg wegzustecken.

Bleiben Sie nicht liegen, stehen Sie wieder auf

Dennoch sprechen verschiedene Aspekte für das Wagnis einer erneuten Gründung, ist die erste Chance im Sande verlaufen. Sie werden sicherlich schon einmal die Weisheit „hinfallen ist keine Schande, liegenbleiben dagegen schon“ gehört haben. Fühlen Sie sich in der Lage, wieder aufzustehen, umso besser. Mit Ihrer zweiten Existenzgründung gehören Sie zu den Re-Startern, die erneut alles auf eine Karte setzen, entweder mit dem gleichen oder einem abgewandelten Konzept. Beachten Sie jedoch eines: Gestalten Sie den Austritt aus Ihrer ersten Existenzgründung so elegant wie möglich, um überhaupt eine erneute Chance bei Kapitalgebern wie Banken, Business-Angels oder Venture-Capital-Investoren zu haben. Die Trennung von Ihrem Unternehmen muss so früh wie möglich geschehen, zögern Sie nicht zu lange, um nicht in eine Insolvenzverschleppung zu geraten. Beseitigen Sie eventuell vorhandene Verbindlichkeiten. Eine geordnete Insolvenz kann der Ausweg aus der Schuldenfalle sein. Unter Umständen ist eine komplette Restschuldenbefreiung möglich. Wagen Sie eine erneute Existenzgründung erst, wenn Sie Ihre erste komplett abgewickelt haben. Dieser nachhaltige Weg dauert jedoch sechs Jahre, bis Sie gesetzlich gesehen schuldenfrei sind.

Spielen Sie nicht mit gezinkten Karten

Seien Sie gegenüber Ihren neuen Kapitalgebern ehrlich und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften. Spielen Sie mit offenen Karten und vertrauen Sie nicht auf das Ass im Ärmel, um Ihre potentiellen Geldgeber davon zu überzeugen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben. Bevor Sie erneut an Kapitalgeber herantreten, führen Sie eine Analyse Ihrer gescheiterten Existenzgründung durch, damit Sie die Ursachen für Ihr Scheitern ausmachen und diese Fehler mit Ihrer erneuten Existenzgründung vermeiden. Seien Sie ehrlich zu sich selbst und gestehen Sie persönliche Fehler ein, betrachten Sie die Planung und Umsetzung Ihrer gescheiterten Existenzgründung und machen Sie Schwächen aus. Geben Sie die Schuld für Ihre Fehler nicht anderen, versuchen Sie nicht, Ihre Versäumnisse schönzureden und nach blumigen Rechtfertigungen zu suchen. Diese Strategie zeigt Uneinsichtigkeit, Ihre potentiellen Kapitalgeber sind damit nicht in der Lage zu erkennen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und sich kooperativ zeigen. Nehmen Sie gegebenenfalls die Hilfe einer Unternehmensberatung, eines Startup-Coaches oder sonstiger Gründerautoritäten in Anspruch. Auf diese Weise sind Sie in der Lage, Ihr neues Konzept auf der Grundlage der gemachten Fehler umfassender und besser zu entwickeln. Ein Vorteil für Sie ist, dass Sie als Existenzgründer bereits über Gründungserfahrung verfügen.

Erneute Existenzgründung mit staatlichen Fördermitteln?

Der Gesetzgeber ordnet eine erneute Existenzgründung hinsichtlich der staatlichen Fördermittel anders ein. Haben Sie bereits einmal die staatlichen Fördermittel nach dem SGB III erhalten und sind nach dieser Förderung noch keine 24 Monate vergangen, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen. Nach Ihrer gescheiterten Existenzgründung müssen sie tatsächlich arbeitslos und Bezieher von Arbeitslosengeld I sein. Diesen Anspruch haben Sie jedoch nur, wenn sie während der vorangegangenen zwei Jahre während Ihrer Selbständigkeit freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nehmen Sie an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III teil, wird dies dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I gleichgestellt.

One comment on “Gilt eine erneute Selbständigkeit als Existenzgründung?”

  1. Bin ich erneut Existenzgründer, wenn ich 10 Jahre ausschließlich freiberuflich gearbeitet habe, dann 6 Jahre lang ausschließlich in Festanstellung, und jetzt wieder ausschließlich freiberuflich, mit der gleichen Tätigkeit, wie damals? Das ist sehr relevant, z.B. in Bezug auf die 3-jährige Schonfrist von Existenzgründern bzgl. Scheinselbstständigkeitseinordnung. Die freiberufliche Tätigkeit wurde übrigens zwischenzeitlich abgemeldet und wieder angemeldet. Das Finanzamt sprach bei der erneuten Anmeldung gegen meinen Wunsch auch von "wiederauflebenlassen".

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