Gründercoaching Deutschland verlängert bis 30.04.2015

Gruendercoaching-Deutschland-bis-30042015Was bereits seit Tagen gemunkelt wurde, hat sich nun bestätigt. Heute erreichte uns die offizielle Meldung, dass das Gründercoaching Deutschland bis zum 30.04.2015 verlängert wird. Hinter hervorgehaltener Hand wurde schon einige Tage darüber spekuliert, doch nun gibt es Klarheit. Viele Gründungsberater sind darüber nicht erstaunt, denn man wartete schon lange auf die Bekanntgabe der neuen Förderungen, die ursprünglich zum 01.01.2015 in Kraft treten sollten.

Der Verlauf des Gründercoaching Deutschlands

Ursprünglich endete die Förderperiode eigentlich bereits zum 31.12.2013, wurde dann allerdings kurz vor Ablauf nochmals um ein halbes Jahr, bis zum 30.06.2014 verlängert. Doch auch dieses Datum bedeutete noch nicht das Ende des Gründercoachings. Kurz vor Ablauf gab es abermals eine Verlängerung bis zum 31.12.2014. Eigentlich erwartete nun jeder zum Jahresende das AUS für das Gründercoaching Deutschland, doch die Bundesregierung ist scheinbar mit der Neuausrichtung der Fördermittel noch nicht so weit und benötigt noch etwas Zeit, so dasss es nochmals einen Aufschub von vier Monaten, bis zum 30.04.2015 gegeben hat. Eine entscheidende Änderung gab es bereits mit der ersten Verlängerung, des Gründercoachings. Der Zeitraum für die Dauer einer solchen Beratung wurde von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.

Was ist das Ziel des Gründercoaching Deutschland (GCD)

Mit diesem Förderprogramm sollen Existenzgründer nach der Gründung in der Phase der Existenzsicherung betreut werden, damit gezielt auf die Schwachstellen eingegangen werden kann, um diese mit dem Verlauf des Coachings zu beseitigen. Gefördert wird dabei eine Beratung zu sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen, die ein Unternehmen betreffen, wie z.B.: Controlling, Neukundengewinnung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Marketing, interne Organisation, Risikomanagement, Fragen zur Finanzierung, Weiterentwicklung des Businessplans, Vertriebskanäle und Absatzwege, usw. Die Chancen des Existenzgründers am Markt, sollen durch das Coaching verbessert werden.

Nicht gefördert werden können Rechts- und Steuerberatung, Durchführung von Programmierungen wie zum Beispiel: Websiten oder Apps, Umsetzungen von grafischen Gestaltungen, wie: Logos, Visitenkarten oder Corporate Designs und ähnliches.

Wichtige Hinweise zur Verlängerung des Gründercoaching Deutschland bis zum 30.04.2015

  • Das Bundesministerium hat die Laufzeit des Gründercoaching Deutschland (50%- bzw. 75%-Förderung) bis zum 30.04.2015 verlängert!
  • Der Beratungszeitraum bleibt, wie seit dem 01.01.2014 weiterhin auf 6 Monate begrenzt.
  • Die Variante "Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist Ende 2013 ausgelaufen. Dabei bleibt es auch weiterhin.
  • Die Entscheidung, das Gründercoaching Deutschland erneut zu verlängern wurde laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits am 18.10.2014 getroffen.
  • Wie die IHK Weingarten auf ihrer Website berichtet, könne das Gründercoaching Deutschland ab dem Jahr 2015 nur noch von Unternehmen beantragt werden, die seit weniger als 2 Jahren bestehen.
  • Bisher ist noch nicht geklärt, ob diese Regelung ab dem 01.01.2015 oder erst nach dem 30.04.2015 gelten wird.
  • Für Unternehmen, die bereits länger als 2 Jahre am Markt sind, soll es ein Beratungsförderprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben.
  • Für das Beratungsförderprogramm der BAFA soll der Zuschuss allerdings durchgängig nur 50% betragen und auf 1.500,- € limitiert sein.

Fazit zur Verlängerung des Gründerchoaching Deutschland bis zum 30.04.2015

Die Bundesregierung hat letztes Jahr im Koalitionsvertrag eigentlich vereinbart, dass Existenzgründer in Zukunft stärker als bisher gefördert werden sollen. Betrachtet man einmal die aktuellen Änderungen, so zeigt sich, dass dies doch nicht der Fall zu sein scheint. Denn während bisher beim Gründercoaching Deutschland Fördermittel in den alten Bundesländern von bis zu 3.000 € und in den neuen Bundesländern von bis zu 4.500 € für eine Zeit bis zu fünf Jahren nach der Gründung möglich waren, soll dies in Zukunft wohl auf zwei Jahre begrenzt werden. Im Anschluss daran soll es nach jetzigem Stand nur das Förderprogramm der BAFA geben, welches auf maximal 1.500 € Zuschuss begrenzt ist.

Wer also bisher noch keine Förderung in Anspruch genommen hat, sich allerdings noch in den ersten fünf Jahren nach der Gründung befindet, sollte dies möglichst zeitnah tun. Füllen Sie dazu einfach das Formular: "Berater finden" aus.

Ein für Sie passender Berater, der bei der KfW gelistet ist, wird sich dann mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.

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