Gründercoaching Deutschland verlängert

Mit der Information, dass das Gründercoaching Deutschland verlängert wird, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen nahtlosen Übergang zu einer ab dem Kalenderjahr 2015 zu erwartenden neuen Finanzierungsphase geschaffen. Der ursprüngliche Finanzierungszeitraum des Förderprogramms war Mitte des Jahres, also zum 30.06.2014, ausgelaufen.

Beratungsförderung für Existenzgründer

Ganz offensichtlich wird das Gründercoaching Deutschland auch verlängert, weil die Nachfrage zu dieser Beratungsförderung einer Existenzgründung recht groß, und das Gründercoaching als solches so hilfreich wie wichtig ist. Adressaten des Gründercoachings Deutschland GCD sind in erster Linie Jungunternehmer in der Start- sowie Entwicklungsphase. Vor der Unternehmensgründung ist ein GCD ebenso ausgeschlossen wie ab dem sechsten Jahr der Unternehmensführung. Es ist also auf die ersten fünf Unternehmensjahre begrenzt. Das Beratungsprojekt ist eine Mischfinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie des Bundes. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ein besonderer Schwerpunkt des GCD ist die Förderung einer Unternehmensberatung von KMU, den klein- und mittelständischen Unternehmen; sie sind in vielen Fällen als Einzelunternehmen eigentümergeführt.

Förderung durch professionelle Beratung

Sicherlich ist das Gründercoaching Deutschland auch verlängert worden, um bundesweit eine Kontinuität zu gewährleisten. Die Zahl der Existenzgründungen hält unvermindert an. Anspruchsberechtigte wie Gewerbetreibende oder Angehörige freier Berufe werden im Rahmen des Förderprogramms von einem Coach betreut. Das bezieht sich auf den Businessplan insgesamt, gilt aber auch für Teilbereiche wie die

  • Erarbeitung von Marketingstrategien
  • Erstellung von Standortanalysen
  • Erstellung von Marktstudien
  • Gesprächsvorbereitung für Fremdfinanzierungsanträge

Zwar wurde das Gründercoaching Deutschland verlängert; dennoch sind nach wie vor die folgenden Beratungen nicht förderungsfähig:

  • Rechtsberatungen
  • Steuerberatungen
  • Versicherungsberatungen
  • Vertragsvorbereitungen
  • Erstellung von EDV-Software
  • Krisenberatungen

Das Förderprogramm ist ganz konkret auf den Businessplan und den damit verbundenen Budgetplan fokussiert beziehungsweise begrenzt.

Maximale GCD-Förderhöhe

Nachdem das Gründercoaching Deutschland verlängert worden ist, gelten für Existenzgründer und Jungunternehmer weiterhin die folgenden beiden Bemessungsgrundlagen:

  • Maximales Beraterhonorar sechstausend Euro netto, also ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Maximales Tageshonorar achthundert Euro netto

Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern inklusive Berlin fünfzig Prozent, also die Hälfte, in allen anderen Bundesländern mit viertausendfünfhundert Euro fünfundsiebzig Prozent. Nicht förderungsfähig sind die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie anfallende Fahrtkosten für die Beratung. Das GCD kann sowohl in einer Summe als auch in Teilbeträgen beantragt und abgerechnet werden. Hier ist der Unternehmer frei in seiner Entscheidung, wie er die Beratung gestaltet. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein und anschließend zahlen- sowie belegmäßig abgerechnet werden.
Das Gründercoaching Deutschland verlängert sich auch für den zweiten infrage kommenden Personenkreis. Das sind die Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Hier ist die Bemessungsgrundlage für das maximale Beraterhonorar auf viertausend Euro netto begrenzt, während das Tageshonorar ebenfalls auf achthundert Euro netto limitiert ist. Der Zuschuss beträgt für diesen Personenkreis neunzig Prozent, also maximal dreitausendsechshundert Euro. Zu den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers gehören der Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, dem SGB II, sowie die Berechtigung auf das Einstiegsgeld oder auf einen Gründungszuschuss. Dass sich jetzt das Gründungscoaching Deutschland verlängert hat, ist besonders für ALG-II-Bezieher interessant. Erfahrungsgemäß steigt ihre Zahl bundesweit eher, als dass sie sinkt.

Abwicklung über KfW und deren Regionalpartner

Die Bundesregierung wickelt auch dieses Förderprogramm über die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau als eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main ab. Zu deren Regionalpartnern gehören

  • Gründungsinitiativen
  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Sofern der angesprochene Regionalpartner ein Gründercoaching positiv bewertet, empfiehlt er es der KfW. Die entscheidet anschließend auf der Grundlage dieser Empfehlung über die Gewährung eines GCD-Zuschusses. Sobald der Antragsteller den Bewilligungsbescheid der KfW erhalten hat, kann er einen aus seiner Sicht geeigneten Coach aus der KfW-Beraterbörse auswählen. Die Freischaltung des Onlinezugangs zur KfW-Beraterbörse ist unmittelbar mit dem Bewilligungsbescheid verbunden.

Aufgrund der guten Nachricht „Gründercoaching Deutschland verlängert“ sollten Interessenten wie KMU, Gewerbetreibende sowie Angehörige freier Berufe das zweite Halbjahr 2014 nutzen, um sich diesen Zuschuss im mittleren vierstelligen Eurobereich nicht entgehen zu lassen.

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