Gründercoaching Deutschland

Unternehmensgründer müssen gleichzeitig eine Vielzahl von Herausforderungen bewältigen, von der Gestaltung des Produktangebots über die Organisation von Vertrieb und Verwaltung bis zu Finanzierung und Controlling. Da ist guter Rat teuer - oder auch nicht. Die KfW bezuschusst mit dem Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland" die Kosten für die Beratung von Unternehmensgründern.

Ob Chef eines Internet-Startups, Handwerksmeister oder Betriebsnachfolger in einer Gießerei - auch bei sehr unterschiedlichen Geschäftsfeldern ähneln sich oft die Sorgen und Herausforderungen der Jungunternehmer. Häufig entscheiden sie sich vorrangig wegen ihrer fachlichen Expertise oder einer bestechenden Geschäftsidee für die Unternehmensgründung. In Sachen Vertrieb, Personal, Controlling und Finanzierung ist ihr Kenntnisstand unterschiedlich, aber oft ausbaufähig.

Ganze Tausendschaften von Beratern und Coaches wollen Jungunternehmern in diesen schwierigen Disziplinen den rechten Weg weisen. Damit die wichtige Gründerberatung nicht aus finanziellen Gründen unterbleibt, bietet die Kfw mit Unterstützung durch die Europäischen Sozialfonds stattliche Zuschüsse zu den Beraterrechnungen im Rahmen des Programms Gründercoaching Deutschland an.

Zuschüsse bis 75 Prozent beim Gründercoaching Deutschland möglich

Förderungsfähig ist Coaching durch Gründercoaching Deutschland in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung zu allen Fragen von Organisation, Wirtschaftlichkeit und Finanzen. Für Termine bei Fachberatern wie Anwalt, Steuerberater oder IT-Spezialist hingegen zahlt die KfW keine Zuschüsse.

Die Höhe der Zuschüsse bei Gründercoaching Deutschland beträgt in den neuen Bundesländern 75 Prozent und in den alten Bundesländern 50 Prozent. Diese Förderhöhe ist gedeckelt bei 800 Euro pro Tag - wer höhere Tagessätze akzeptiert, zahlt die zusätzlichen Beträge selbst. Ebenso muss der beratungsbedürftige Gründer alle Nebenkosten selbst begleichen, ob Anfahrt, Übernachtung oder Verköstigung. Das insgesamt vereinbarte Honorar ist förderungsfähig durch Gründercoaching Deutschland bis zur Höhe von 6000 Euro.

Antrag und Genehmigung sind Voraussetzung

Vor der Subventionierung durch Gründercoaching Deutschland steht der Antrag bei einer regionalen Partnerorganisation. Hauptsächlich sind es Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer und Dachverbände der freien Berufe, die Anträge entgegennehmen. Im Antrag ist bereits der gewünschte Berater zu nennen. Der muss in der Beraterbörse der KfW gelistet und für das Programm Gründercoaching Deutschland zugelassen sein. Was nicht das Problem sein sollte: Die Beraterbörse der Kfw umfasst Tausende von Beratern mit verschiedensten Kenntnisprofilen.

Den Antrag für Gründercoaching Deutschland sollte man tunlichst konventionell ausdrucken und persönlich abliefern, denn in der Regel sind Geschäftsmodell sowie Beratungsbedarf erklärungsbedürftig. Und die örtlichen Antragsstellen sind es, die den Förderantrag prüfen und mit einer Empfehlung für die Kfw versehen. Die prüft ihrerseits den Antrag und erteilt die Genehmigung zur Teilnahme am Programm Gründercoaching Deutschland.

Formalitäten vor der Auszahlung

Bis die Kfw die Förderung aus Gründercoaching Deutschland auszahlt, sind noch einige Formalitäten zu erfüllen. Das sind ein Coachingvertrag, der Coachingbericht, der Schlussverwendungsnachweis (Abrechnungsformular der Kfw), die Rechnung des Beraters und der eigene Zahlungsnachweis. Wer diese Unterlagen beisammen hat und bei der Kfw einreicht, darf dem baldigen Zahlungseingang erwartungsfroh entgegensehen.

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