Gründung- Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Wahl der Rechtsform für Gründer

Bei der Gründung eines Unternehmens haben der oder die Gründer die Wahl der Gesellschaftsform. Diese Entscheidung ist in Deutschland gar nicht so einfach, weil es hierzulande sehr viele verschiedene Rechtsformen gibt. Jede dieser Rechtsformen hat gewisse Vor- und Nachteile für den Gründer eines Unternehmens. Allerdings sind auch nicht alle Rechtsformen gleichermaßen für jeden Unternehmensgründer geeignet.

Nicht jeder Selbstständige muss eine Rechtsform wählen

In Deutschland gibt es sehr viele Rechtsformen, die bei der Gründung gewählt werden können. Ganz grob wird zunächst unterschieden, ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handeln soll. Zu den beliebtesten Gesellschaftsformen bei den Personengesellschaften zählen zum Beispiel:

- GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

- OHG, die offene Handelsgesellschaft

- KG, die Kommanditgesellschaft

- Kaufmann

Für diese Gesellschaftsformen wird kein Grundkapital benötigt. Der Inhaber oder die Gesellschafter des Unternehmens haften mit Ihrem privaten Vermögen. Anders sieht dies bei der GmbH & Co. KG, der GmbH und der AG aus. Die Haftung ist bei diesen Unternehmen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Freiberufler sind von der Wahl der Gesellschaftsform befreit. Zu diesen freien Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater aber auch Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer und Künstler. Wer sich bei der Wahl der Gesellschaftsform unsicher ist, kann sich bei der Gründung des Unternehmens professionell im Internet helfen lassen. Eine Gesellschafts- oder Rechtsform ist nicht statisch. Ändern sich die Umstände, kann eine Personengesellschaft auch in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Auch die Rechtsformen untereinander können geändert werden. So kann aus einer GbR eine KG werden oder die GmbH wird in eine AG umgewandelt.

Bei der Wahl der Rechtsform spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle

Besonders in der Startphase fahren viele Unternehmen Verluste ein. Dies liegt oftmals am Bekanntheitsgrad, am zu geringen Kundenstamm oder auch an zu niedrigen Verkaufszahlen. Das Finanzamt behandelt diese Verluste eines Unternehmens anhand der Gesellschaftsform. So können zum Beispiel die Inhaber einer GbR oder auch Einzelunternehmer ihre Verluste aus der Startphase nachträglich geltend machen und mit den Einkünften des letzten Jahres verrechnen. Bei einer GmbH werden diese Verluste erst einmal nicht berücksichtigt. Erst wenn im Folgejahr Gewinn gemacht wird, können die Verluste geltend gemacht werden. Bei Personengesellschaften fällt zusätzlich die Einkommensteuer an. Kapitalgesellschaften müssen für ihre Erträge Kapitalertragssteuern und Gewerbesteuern entrichten. Die steuerlichen Fragen werden am einfachsten mit der Hilfe eines Steuerberaters geklärt.

Die Buchhaltungspflicht gilt nicht für alle Rechtsformen

Für viele Unternehmer ist die Buchhaltung ein Schreckgespenst. Allerdings sind viele Gesellschaftsformen zur doppelten Buchführung, zur Bilanzierung und zum Erstellen des Jahresabschlusses und der Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Dazu zählen alle selbstständigen Kaufleute, die ein Handelsgewerbe ausführen sowie die Gesellschaftsformen OHG, KG, GmbH und AG. Sobald Einzelunternehmen oder Personengesellschaften freiwillig im Handelsregister eingetragen sind, greift ebenfalls die Buchführungspflicht. Freiberufler, Betreiber von Kleingewerben und von Handelsbetrieben mit einer überschaubaren Struktur sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Auch Land- und Forstwirte gelten nicht als Kaufleute. Diese Unternehmen reichen beim Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Zur Gewinnermittlung werden bei dieser Rechnung einfach die Gesamteinnahmen von den Abgaben abgezogen. Was dabei übrig bleibt, ist entweder der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens.

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