Herstellern von schlechten Elektrogeräten droht Gefängnis

Herstellern-von-schlechten-Elektrogeraeten-droht-GefaengnisDen Herstellern von schlechten Elektrogeräten droht Gefängnis!

Mit dieser Schlagzeile macht das EU-Mitgliedsland Frankreich auf sich aufmerksam. Ein neues Gesetz sieht die Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro, oder eine bis zu zweijährige Haft vor, wenn die geplante Obsoleszenz nachweisbar ist. Damit wird eine vom Hersteller vorsätzlich, also in voller Absicht herbeigeführte Verringerung der Lebensdauer von Produkten bezeichnet. Das Vorhaben im Nachbarland Frankreich klingt theoretisch auf den ersten Blick gut, ist aber praktisch auf den zweiten Blick kaum umsetzbar. Das bezieht sich weniger auf das Gesetz als vielmehr auf seine Anwendung. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen in jedem Einzelfall die Absicht einer Obsoleszenz nachweisen können. Das wird schwierig bis hin zu gar nicht möglich.

Produktion zum Nachteil des Bürgers

Betroffener und Benachteiligter ist der Bürger als Endverbraucher. Für seine Lebensführung benötigt er beispielsweise Haushaltsgeräte und elektrische Haushaltstools. Ohne Geschirrspül- oder Waschmaschine, ohne Kühl-/Gefrierkombi und Ofen, ohne Kleingeräte wie Mixer, Grill, Toaster und Mikrowelle ist der Alltag nicht zu bewältigen. Diese Geräte müssen ganz einfach funktionieren. Ein Defekt kann zum Stillstand im Haushalt führen. Er muss schnellstmöglich beseitigt werden. Der einfachste Weg ist ein Neukauf, zumal der Einzelhändler das defekte Gerät auf seine Kosten entsorgt. Auf diese Situation baut die Herstellerindustrie. Sie erschwert die Reparatur von Haushaltsgeräten oder macht sie unmöglich. In früheren Zeiten konnte das Bügeleisen auch vom weniger begabten Heimwerker repariert werden. Das ist heutzutage kaum oder gar nicht möglich. Die fachmännische Reparatur ist mit Mannstunden und Materialien ähnlich teuer wie der Neukauf. Also wird neu gekauft, zumal dann eine neue, wenn auch kurze Garantiezeit zu laufen beginnt. Die Industrie mit Hersteller und Handel hat jedoch ihr Ziel erreicht. Mit dem Verkauf hat sie Umsatz und Gewinn gesteigert, sie hat einen neuen Verkauf generiert.

Vergleichbare Situation, andere Gesetze und Rechtsprechung

Allein die Situation, dass zahlreiche Hersteller ihre Produkte international bis hin zu weltweit vertreiben, beantwortet die Frage mit einem deutlichen Ja, ob solche Strafandrohungen wie in Frankreich auch in Deutschland angebracht wären. Die Hersteller machen nicht vor den Landesgrenzen Halt, sondern nur vor klaren Gesetzen und einer unnachgiebigen Rechtsprechung. Gleichzeitig wissen sie, wie schwierig die Beweisführung sein kann. Betrug als Straftatbestand muss ebenso nachweisbar sein wie ein Schrottprodukt, oder wie eine Sabotage bei der Produktion. Abgrenzungen zur Sollbruchstelle als ein klar definiertes Sicherheitsmerkmal sind ebenso schwierig wie diejenigen zur Alterung oder zum Verschleiß des Produktes. Langzeitversuche, wie sie von Unternehmen wie Stiftung Warentest oder Öko-Test vorgenommen werden, liefern zwar Erkenntnisse und Indizien, jedoch keine harten Fakten als Beweise.

Herstellerplanungen bleiben Geschäftsgeheimnis

Heutzutage ist es kein Geheimnis, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Geräte planen und insofern steuern. Zu ihrem gutgehüteten Geschäftsgeheimnis gehört auch die Zeitdauer des Gerätelebens. Wie viel Waschgänge vertragen die niedrig-, mittel- oder hochpreisige Waschmaschine und Geschirrspülmaschine; und wie oft kann mit dem Mixgerät gearbeitet werden, bis es unbrauchbar defekt ist. In der Praxis ist es schier unmöglich, auf das Produkt, die Produktlinie oder die Produktcharge bezogen eine geplante Obsoleszenz nachzuweisen. Und weiterhin stellt sich die Frage nach dem Kläger sowie nach den Verfahrenskosten. Solche Gerichtsverfahren dauern, mit Rechtsbehelf und Revision, mehrere oder auch viele Jahre. Damit ist den Endverbrauchern nicht geholfen. Die Hersteller verändern ihre Produktion erst nach einem rechtskräftigen Urteil. Bis dahin muss der Kunde das nehmen, was er kriegt, was ihm also zum Kauf angeboten wird. Die Hersteller haben in jeder Hinsicht den längeren Arm und Atem.

Verlängerung von Garantie und Gewährleistung

Ein wirksames Mittel gegen die künstliche Beeinflussung der Lebensdauer von Produkten ist die Verlängerung der Garantie- und Gewährleistungszeiten. Für Hersteller und Händler sind Garantie und Gewährleistung ein ebenso wirksames wie wichtiges Werbeargument gegenüber ihren Kunden. Die damit verbundenen Leistungen mit Material und Manpower gehen zu ihren Lasten, sie sind also Ausgaben. Das schmälert den Gewinn an dem verkauften Produkt. Ein Neukauf wird nicht notwendig, was ebenfalls zu einem nachlassenden Umsatz und Gewinn führt. Diese Vorgabe zum Schutz der Verbraucher muss der Gesetzgeber machen. In Deutschland ist das der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas. Er wäre dafür zuständig, um im Bundeskabinett eine dementsprechende Gesetzesänderung einzubringen. Bei einem zustimmenden Votum wäre dann die Legislative mit Bundestag sowie Bundesrat gefragt, um die Garantie- und Gewährleistungsansprüche im Sinne der Bürger als Verbraucher zu stärken.

Das wäre allemal wirksamer und nachhaltiger, als über eine nicht durchgreifend veränderbare Änderung der Obsoleszenz nachzudenken.

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