Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht nicht nur eine gute Geschäftsidee. Bevor es mit der Gründung losgeht, sind einige bürokratische Dinge zu erledigen. Doch was sind wichtige Schritte, die Gründer auf ihrem Weg zur eigenen Firma gehen müssen?
Wer eine Firma gründen möchte, kommt um die Erstellung eines Businessplans nicht herum. Denn damit soll die Bank davon überzeugt werden, dass die Idee rentabel ist und ein Kredit gewährt werden kann. Auch zur Beantragung des Gründungszuschusses wird der Businessplan benötigt. Doch daneben profitieren auch die Gründer davon, wenn sie sich genauer Gedanken über das Unternehmen machen, das sie gründen möchten. Denn für die Erstellung müssen sie bereits im Vorfeld viele Entscheidungen treffen. Der Businessplan sollte aus zwei Teilen bestehen:
Darin sollte das Geschäftskonzept ganz genau beschrieben werden. Dazu gehören die Beschreibung der Idee und der Zielgruppe, die persönliche Eignung des Gründers, eine Markt- und Wettbewerbsanalyse, die geplanten Marketingmaßnahmen, die Unternehmensorganisation und der Personalbedarf, die Standortwahl, die Rechtsform, Genehmigungen und Versicherungen sowie Zukunftsaussichten, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse).
Dazu gehören die Investitionsplanung, die Umsatzplanung, die Kostenplanung, die Rentabilitätsvorschau, der Liquiditätsplan und der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist ein weiterer entscheidender Schritt bei der Firmengründung. Denn im Hinblick auf die Buchhaltung ist es wichtig, Einnahmen aus dem Unternehmen von privatem Geld zu trennen. Ein separates Konto sorgt für mehr Übersichtlichkeit, was auch im Kontakt mit dem Finanzamt von Vorteil ist. Zudem können Gutschriften und Belastungen bequem verbucht und der betriebliche Zahlungsverkehr reibungslos abgewickelt werden. Gerade bei Rechtsformen wie der GbR, UG oder GmbH ist das eigene Geschäftskonto Teil der Firmengründung, da das Stammkapital auf ein entsprechendes Konto eingezahlt werden muss und die Firma erst dann handlungsfähig wird.
Da Rechtsformen unter anderem die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten regeln, ist die Entscheidung für die richtige Form ein entscheidender Schritt der Unternehmensgründung. Unterschieden werden Personen- und Kapitalgesellschaften.
Dazu zählt beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die sich für Personen eignet, die sich gemeinsam mit anderen Geschäftspartnern selbstständig machen. Ein Nachteil: Die Haftung ist nicht eingeschränkt. Auch bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften alle Inhaber ohne Einschränkung mit ihrem jeweiligen Privatvermögen.
Dazu zählt unter anderem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei der das Privatvermögen im Fall einer Insolvenz sicher bleibt. Auch bei der Aktiengesellschaft (AG), die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet.
Manche Unternehmen benötigen eine Erlaubnis. Eine Erlaubnispflicht besteht nach der Gewerbeordnung § 29 ff beispielsweise für den Betrieb von Spielhallen, für das Reisegewerbe, für Versicherungsberater, Makler und für die Durchführung von Versteigerungen. Die Erlaubnis wird meistens vom Ordnungsamt erteilt.
Für bauliche Veränderungen am Standort muss der Gründer eine Genehmigung beim Bauamt beantragen.
Wer eine Existenzgründung im Bereich Medizin, Gastronomie oder Lebensmittelverkauf plant, muss besondere gesundheitsrechtliche Bestimmungen beachten und Genehmigungen vom Gesundheitsamt erhalten.
Die Gewerbeaufsicht prüft darüber hinaus, ob bei der Geschäftstätigkeit Bestimmungen bezüglich des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Wurden alle Genehmigungen erteilt, geht es an die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, Finanzamt, bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer. Juristische Personen wie GmbHs und AGs sind laut Gewerbeordnung (Gewo) zur Gewerbeanmeldung verpflichtet, genauso wie die Geschäftsführer von Personengesellschaften. Neben dem Vordruck zur Gewerbeanmeldung werden in der Regel ein Personalausweis und ein Handelsregisterauszug (bei Kapitalgesellschaften) benötigt.
Generell sind drei Arten von Steuern bei der Unternehmungsgründung besonders wichtig.
Diese werden auf Geld erhoben, welches in einer gewissen Zeit zugewonnen wurde. Die wichtigsten Ertragssteuern sind die Einkommens-, die Gewerbe- und die Körperschaftssteuer.
Personengesellschaften müssen die Einkommenssteuer nicht zahlen, sondern die Inhaber geben den Ertrag in der privaten Einkommenssteuererklärung an.
Juristische Personen, also Kapitalgesellschaften, müssen diese entrichten.
Die Gewerbesteuer müssen alle ansässigen Unternehmen zahlen, sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften.
Diese fällt auf eine bestimmte Ware. Dazu gehört zum Beispiel die Energiesteuer. Auf eine Verbrauchssteuer kann zusätzlich noch die Umsatzsteuer erhoben werden, die bereits auf die Umsätze jedes Unternehmens fällt. Manche Konsumgüter werden also doppelt versteuert.
Bei dieser wird ein Vermögen des Unternehmens besteuert, etwa Häuser und Grundstücke. Zu diesen Steuern gehören also unter anderem die Vermögens- und die Grundsteuer.
Bei der Unternehmensgründung müssen zur Risikominimierung einige Versicherungen abgeschlossen werden. Manche sind Pflicht, zum Beispiel die Krankenversicherung. Daher darf diese auf keinen Fall vergessen werden. Doch welche soll gewählt werden: die private oder die gesetzliche Krankenversicherung?
Es ist sinnvoll, die einzelnen Kosten und Leistungen der privaten Krankenversicherungen zu vergleichen und den besten Tarif dann der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüberzustellen. Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung: Hierbei können die Leistung und die Kosten den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. So kann beispielsweise mit einem günstigeren Tarif gestartet und später in einen leistungsstarken Tarif gewechselt werden.
Bei Bargeldeinzahlungen bei Geschäftskonten sollte man auch darauf achten, dass es Limitierungen bei kostenlosen Bargeldeinzahlungen gibt und darüber hinaus bei einigen Banken Gebühren entstehen können.
Buchungsposten bei Geschäftskonten entstehen nicht nur für Überweisungen wie es im Artikel steht, sondern auch oft für alle Transaktionen, die auf dem Geschäftskonto stattfinden, also auch Bargeldabhebungen, Kreditkartenabrechnungen ...