Interview mit Steuerstrafrechts Experte Tim Geißler zum Fall Hoeneß

Rechtsanwalt Tim Geissler

Rechtsanwalt Tim Geissler

Wir haben uns mit dem Wirtschafts- und Steuerstrafrechts Experten Rechtsanwalt Tim Geißler von der Kanzlei GKS Rechtsanwälte zum Fall Uli Hoeneß unterhalten. Geißler erklärt den Fall aus Sicht eines Juristen und erklärt Unternehmern worauf bei einer Selbstanzeige zu achten ist.

Gründer Welt: Warum war die Selbstanzeige von Uli Hoeneß unwirksam?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Das ist aus der Ferne schwer zu sagen. Zunächst einmal gibt es ganz spezielle und sehr enge formale Voraussetzungen. Wie man gehört hat, sind diese wohl nicht eingehalten worden. Zum anderen müssen alle steuerlich relevanten Vorgänge aus dem entsprechenden Zeitraum angegeben werden, so dass die konkrete nachzuzahlende Steuer aus der Anzeige selbst berechnet werden kann. Das war offensichtlich nicht der Fall, da zunächst nur 3,5 Millionen erklärt worden sind.

Gründer Welt: Hätten die Rechtsanwälte hier für Uli Hoeneß eine Einstellung des Verfahrens erwirken können, wenn man anders an die Sache herangegangen wäre?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Wenn die Selbstanzeige wirksam gewesen wäre, hätte man damit eine Straffreiheit und eine Einstellung des Verfahrens erreichen können. Bei der konkreten Sachlage glaube ich allerdings nicht, dass es noch möglich gewesen ist, zu dem Zeitpunkt und innerhalb der Zeit eine wirksame Selbstanzeige zu verfassen.

Gründer Welt: War es nach den Recherchen des Sterns zu spät für eine wirksame Selbstanzeige, waren da die Ermittlungen da bereits zu weit vorangeschritten?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Das wohl nicht, der Stern drei Tage bevor die Selbstanzeige gemacht wurde, einen Artikel veröffentlicht aus dem sich ergab, dass es ein Konto in der Schweiz geben sollte, welches einem hochrangigen deutschen Fußballfunktionär zugeordnet ist. Der Name war den Redakteuren wohl noch nicht bekannt, auch nicht welche Zeiträume hiervon betroffen waren. Daher müsste man aus juristischer Sicht sagen, dass die Tat noch nicht entdeckt war.

Gründer Welt: War es sinnvoll in diesem Fall nicht in Revision zu gehen?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Also grundsätzlich müsste man den Prozess gesehen haben um zu wissen welche Anträge dort gestellt wurden. Was man der Presse entnehmen konnte, war die Verteidigung wohl sehr passiv, insofern hätte man hier wohl nur eine sogenannte Strafmaß-Revision durchführen können und da das Urteil äußerst positiv und eher milde ausgefallen ist, für Herrn Hoeneß, hätte ich ihm persönlich davon abgeraten eine solche Revision durchzuführen, zumal davon ausgegangen muss, dass im Fall der Revision durch Herrn Hoeneß, auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hätte und in dem Fall würde ich die Erfolgsaussichten deutlich besser beurteilen, da wie gesagt die Strafe von Herrn Hoeneß im Verhältnis zu anderen, ähnlichen Steuerdelikten sehr niedrig ausgefallen ist.

Gründer Welt: Hätten Sie das Mandat von Herrn Hoeneß angenommen, wenn dieser Sie mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Die Erstattung der Selbstanzeige hätte ich definitiv abgelehnt. Wenn man sich anschaut, dass es sich um einen Zeitraum von sieben Jahren handelt, indem mehrere hunderttausend Spekulationsgeschäfte getätigt worden sind und die Anwälte sowie der Steuerberater zwei Tage Zeit hatten um die Selbstanzeige zu fertigen, weil man unter dem Druck des Stern Artikels diese sehr schnell abgeben wollte, hätte ich dies definitiv abgelehnt, weil meines Erachtens da keine wirksame Selbstanzeige verfasst werden kann.

Die Verteidigung selbst hätte ich selbstverständlich übernommen, das ist ein interessantes Mandat. Wie man gesehen hat, war die Verteidigung eher passiv. Ich glaube, dass man da hätte noch mehrere Punkte ins Feld führen können, die sich möglicherweise nochmal positiv auf die Strafe hätten auswirken können.

Gründer Welt: Warum hat Herr Hoeneß nur 3,5 Jahre bekommen? Das ist verglichen mit ähnlichen Fällen ein sehr mildes Urteil.

Rechtsanwalt Tim Geißler: Der Richter ist grundsätzlich bei der Festsetzung der Strafe im gesetzlichen Strafrahmen frei, sofern er es entsprechend im Urteil begründet. Es gibt dort sehr starke Unterschiede, obwohl die Fälle erstmal vergleichbar aussehen. Ein Urteil hängt immer sehr stark vom Richter und dessen Empfinden ab, was er für angemessen hält.

Gründer Welt: Gab es bei dem Urteil für Herrn Hoeneß einen „Promibonus“?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Ich denke, der wesentliche Punkt ist, dass Herr Hoeneß zunächst schon einmal fünf Millionen Steuern zurückgezahlt hat, ferner auch angekündigt hat die Steuerschuld im Wesentlichen wohl begleichen zu können. Das ist immer schon mal ein sehr stark strafmildernder Gesichtspunkt. Dann wird auch die mediale Vorverurteilung, die stattgefunden hat berücksichtigt worden sein und natürlich auch sein „Promibonus“ im Hinblick auf sein Lebenswerk.

Gründer Welt: Wie hoch werden die Rückforderungen gegenüber Uli Hoeneß sein?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Ich gehe davon aus, dass es inklusive Säumniszuschlägen etwa 50 Millionen sein werden, die nach den bisherigen Berechnungen noch nachzuzahlen sein werden.

Gründer Welt: Was würden Sie als Rechtsanwalt den Unternehmern empfehlen, wenn Steuerhinterziehung bereits begangen wurde?

Rechtsanwalt Tim Geißler: Wenn sich der Inhaber oder die Geschäftsführung zur nachträglichen Steuerehrlichkeit entscheidet kann ich nur anraten sich mit einem Steuerberater und Fachanwalt für Strafrecht und /oder Steuerrecht zusammen zu setzen um eine Selbstanzeige zu fertigen. Keinesfalls sollte man das mit seinem "Hausanwalt" machen, wenn er in dem Gebiet keine Erfahrung hat. Es sollten Spezialisten auf dem Gebiet sein, denn es hängt viel vom Erfolg der Anzeige ab, wie man bei Hoeneß sieht. Der Richter hat in seinem Urteil gesagt: "Herr Hoeneß, sie haben sich selbst ans Messer geliefert!" und das passiert wenn die Selbstanzeige schief geht.

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