Keine Koppelgeschäfte in der Pressearbeit als Existenzgründer

Keine-Koppelgeschaefte-in-der-Pressearbeit-als-ExistenzgruenderAls Existenzgründer sind Sie auf gute Beziehungen zu der regionalen und überregionalen Presse angewiesen, um Ihre neue Geschäftsidee bekannt zu machen und Ihre zukünftigen Kunden von Ihren Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen. Schnell kommen Sie in die Versuchung, gegen die guten Sitten des Pressekodex zu verstoßen und in den Bereich der Koppelgeschäfte zu geraten. Diese Verbundgeschäfte sind neben den einschlägigen Presse- und PR-Kodizes durch das Wettbewerbsrecht verboten.

Wann liegt ein Koppelgeschäft vor?

Ein Koppelgeschäft liegt mit dem Abschluss eines verbundenen Geschäftes in Vertragsform vor. Der Abschluss des ersten Vertrages setzt zwingend den Abschluss eines zweiten, nachfolgenden Vertrages voraus. Die beiden Verträge sind miteinander verbunden, der eine kommt ohne den anderen nicht zustande. Beide Geschäfte sind indirekt voneinander abhängig. Der Verkauf miteinander verbundener (gekoppelter) Dienstleistungen und Produkte erschwert den Verbrauchern einen unabhängigen Preisvergleich und eine kritische Beurteilung derselben. Aus diesem Grund bewertet die regelmäßige Rechtsprechung Koppelgeschäfte als unlauteren Wettbewerb, der gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Wann geraten Sie mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den Bereich der Koppelgeschäfte?

Für manche Fachleute aus dem Public-Relationsbereich gehören Koppelgeschäfte zu dem ganz alltäglichen „Wahnsinn“ dazu, von nichts kommt schließlich nichts. Warum nicht, wenn sich alle involvierten Parteien doch alle gleichermaßen freuen und von diesen Koppelgeschäften profitieren? Es gibt sie noch, die korrekten PR-Experten, die sich um eine journalistisch und rechtlich einwandfreie Berichterstattung und Anzeigenschaltung bemühen. Manche Pressesprecher sind sich nicht bewusst darüber, dass sie gegen die ethischen Grundsätze der Pressefreiheit verstoßen. Viele Medienvertreter machen es den PR-Abteilungen in den Unternehmen leicht. Ihre Botschaft lautet indirekt: „Buchen Sie doch einfach eine große, für uns gewinnbringende Anzeige in unserem Anzeigenteil und profitieren Sie im Gegenzug von einer positiven Berichterstattung im Werbeteil unserer Tageszeitung“. Beide Seiten profitieren von dieser Win-Win-Situation, was also ist so verwerflich daran? Es tut doch niemanden weh! Lassen Sie sich auf so ein für Existenzgründer durchaus verlockendes Angebot ein, bewegen Sie sich bereits im verbotenen Bereich der Koppelgeschäfte. Eine große Werbeagentur ist überzeugt von Ihrer innovativen Geschäftsidee und bereit, über Ihre Existenzgründung ausgiebig in der Lokalpresse zu berichten? Eine ideale Situation für Sie als Existenzgründer. Als Bedingung für Ihr Sponsoring durch die Werbeagentur müssen Sie allerdings einen exklusiven Vertretungsvertrag mit der Agentur abschließen. Auch dieses Geschäft ist für Sie als Existenzgründer nicht unbedingt ein Alptraum. Es handelt sich jedoch um ein Koppelgeschäft, da die Agentur Sie ausschließlich gegen Abschluss eines Exklusivvertrages fördert.

Ganz einfach kann man Koppel- und Verbundgeschäfte auch als Vetternwirtschaft bezeichnen. Als um Glaubwürdigkeit bemühter Existenzgründer müssen Sie sich fragen, wie Sie dem Druck der Print-, Hörfunk- und Fernsehmedien entgehen, die Ihre Informationen ausschließlich auf dem Wege der Verbund- und Koppelgeschäfte verarbeiten wollen.

„Das macht man aber nicht!“

Werden Verstöße gegen den Ehrenkodex der Pressfreiheit und Koppelgeschäfte geahndet oder ist Papier auch in diesem Fall wieder einmal nur geduldig? Die Rechtsprechung stuft derartige Vergehen als mit hohen Bußgeldern belegte Ordnungswidrigkeiten ein. Die involvierten Parteien verschaffen sich durch Rechtsbruch einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil. Fernsehen und Hörfunk verstoßen gegen den Rundfunkstaatsvertrag, die Printmedien gegen das Landespressegesetz. Als Existenzgründer und Mediennutzer haben Sie ein Anrecht auf eine rechtlich einwandfreie Zusammenarbeit mit den entsprechenden Pressestellen der Print-, Hörfunk- und Fernsehmedien auf der Grundlage eines fairen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Denken Sie an die Zielgruppe, die Sie mit Ihrer Geschäftsidee ansprechen möchten. Auch Ihre Kunden sind Mediennutzer und haben ein Recht auf eine journalistisch einwandfreie Berichterstattung, die nicht nur optimal getextet, sondern gleichfalls gut recherchiert ist. Ihre Kunden haben ein Anrecht auf Transparenz und neutrale Berichterstattung ohne gezielte Manipulation durch einzelne Interessengruppen.

Ist es nicht uncool, sich für Ethik einzusehen?

Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig „nein“. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit dem Abschluss von Koppelgeschäften nicht nur einen Rechtsbruch begehen, sondern mit der daraus folgenden Abhängigkeit auch ein Problem im Anzeigenbereich und der Berichterstattung haben. Das Hauptproblem ist jedoch Ihre Glaubwürdigkeit bei Ihren Lesern und Kunden. Koppelgeschäfte ziehen einen erheblichen Imageschaden nach sich. Fragen Sie sich ernsthaft, ob Sie Ihre Existenzgründung durch dieses unseriöse Geschäftsmodell gefährden wollen. In der Regel bieten Lokalzeitungen Anzeigen zur Existenzgründung und Geschäftseröffnung kostenlos an. Es ist natürlich von großem Interesse für Sie, neben dem Anzeigenteil auch im Werbeteil genannt zu werden. Das Gesetz verbietet die Schaltung von Werbung nicht generell, es will ja kein Spaßverderber sein, nur Willkür unterbinden. Bitten Sie darum, dass Ihr kostenloser Beitrag als Anzeige gekennzeichnet wird.

Was lange währt, wird gut

Vielleicht gelingt Ihnen nicht umgehend der große PR-Coup. Ihre Existenzgründung wird auf lange Sicht ihren Weg in die überregionale, in die heimische und in die Fachpresse finden. Medienvertreter kommen auf Sie zu und Sie lernen schnell, zu unterscheiden, ob es sich um einen Anzeigenverkäufer oder einen Redakteur handelt. Es gibt immer seriöse Alternativen zu unseriösen Koppelgeschäften. Sie werden sehen, kontinuierliche und gute Pressearbeit zahlt sich auf lange Sicht aus.

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