Mietvertragsabschluss will gut überlegt sein

Büroeinrichtung

Viele Gründer beginnen mit ihrem Vorhaben zunächst zu Hause oder in einem Co-Working Space. Wenn es jedoch irgendwann richtig läuft, müssen die richtigen Räumlichkeiten her. Das ist in den meisten Fällen jedoch keine einfache Aufgabe. Vollausgestattete Büroraume kosten. Soll es zudem eine gute Lage sein, wo der Kontakt zu anderen in der Szene gehalten werden kann und gleichzeitig auch für Kunden eine vorzeigbare Adresse besteht, wird es meist richtig teuer.

Hinzu kommen die Kosten für die Büroeinrichtung, einen Server oder für Anlagen und Maschinen, aber auch notwendige Installationen und Einrichtungen für Mitarbeiter. Die Räume dürfen auch nicht zu klein sein, um ausreichend Platz und Bewegungsfreiheit zu haben und sollten zudem Platz für geschäftliche Erweiterungen bieten.

Die geeigneten Räume zu finden, um richtig durchzustarten, ist also nicht so einfach. Soweit so gut.

Hinzu kommt noch ein weiteres Problem. Der Mietvertrag sollte möglichst flexibel gestaltet sein. Fallstricke im Kleingedruckten können teuer werden, im Einzelfall sogar existenzbedrohend.

Mietvertragsdauer abwägen

Es gibt nicht wenige Gründer, die etwas blauäugig an den Abschluss eines Mietvertrages herangehen. Sie schauen in erster Linie auf die monatliche Miete. Wenn dazu noch die Ausstattung und die Lage stimmen, wird oft ohne weitere Verhandlungen ein Vertrag unterzeichnet, der sich im Nachhinein als Bumerang erweisen kann.

Oftmals rechnen Gründer mit einem Wachstum und schließen Verträge über Räume, die bereits zusätzlichen Platz für neue Mitarbeiter und Equipment bieten. Die Mietvertragsdauer wird darüber hinaus auf viele Jahre vereinbart. Fünf Jahre sollen es mindestens sein. Es gibt sogar Fälle, in denen Gründer ihre Räume auf zehn Jahre fest angemietet haben. Das kann jedoch ein sehr teures und riskantes Abenteuer sein. Fällt das Wachstum noch größer als geplant und vor allem schneller aus, stehen sie vor der Frage schon vor dem Ende der vereinbarten Mietvertragszeit umzuziehen, um entsprechend alles unter ein Dach zu bringen.

Oft besteht keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit

Das Problem: Als Gewerbemieter gibt es oft keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, auch wenn der Vertrag noch einige Jahre läuft. Das heißt: Die Miete muss bis zum Ende der Mietvertragslaufzeit bezahlt werden, egal was passiert. In den seltensten Fällen werden Gründer so viel „Bares“ besitzen, um sich aus dem Vertrag heraus kaufen zu können. Umgekehrt, wenn die Räumlichkeiten eigentlich verkleinert werden müssten, um sie an die tatsächliche Auftragslage anzupassen, besteht hinsichtlich der Miete keine Möglichkeit, Kosten zu reduzieren.

Eine zu kurze Vertragsdauer wiederum, kann bedeuten, dass der Vermieter eine willkommene Möglichkeit sieht, die Miete kräftig zu erhöhen. Der Vermieter weiß genau, wenn Mieter einmal eingerichtet sind, ist es mit einem Umzug in der Regel nicht so einfach. Die Lösung: Der Ausstieg aus dem Mietvertrag muss für bestimmte Situationen klar geregelt sein und so auch im Mietvertrag vereinbart werden. Das sind sicher keine einfachen Verhandlungen, die zu führen sind. In jedem Fall sind sie jedoch notwendig. Gibt sich ein Vermieter uneinsichtig, sollten sich Gründer von vornherein andere Räumlichkeiten suchen.

Instandhaltung wird regelmäßig auf die Mieter abgewälzt

Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Punkt bei Gewerbemietverträgen ist, dass anders als bei Wohnräumen die Instandhaltung zu einem Großteil auf die Mieter abgewälzt werden kann. Davon machen Vermieter auch regen Gebrauch, da sie so ihre Kosten reduzieren und ihren Gewinn steigern können. Für Gründer heißt es dann: Es müssen zusätzliche Reserven für Instandhaltungen bildet werden. Handwerker sind in der Regel nicht billig und oft kommen auch noch unvorhergesehene Kosten hinzu.

Von den betrieblichen Einnahmen muss also sinnvollerweise jeden Monat ein Betrag zur Seite gelegt werden, der nicht für Investitionen oder Erweiterung zur Verfügung steht. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Damit das angesparte Geld jedoch nicht zinslos auf irgendwelchen Sparbüchern herumliegt, können andere gewinnbringende Alternativen genutzt werden. Selbst Tagesgeld kann attraktiv sein., da es in jedem Fall schnell verfügbar ist. Oft gibt es sogar Bonusangebote zum Einstieg. Auch ein Wechsel des Anbieters kann sich von Zeit zu Zeit lohnen. Eine gute Übersicht zu entsprechenden Anlageprodukten findet sich unter https://www.deutschefxbroker.de/bux-erfahrungen/.

Auf was sonst noch geachtet werden sollte

Wer es sich als Gründer in Gewerberäumen einrichtet, muss an viele Aspekte denken. Regelmäßiger Streitpunkt sind die Nebenkosten. Hier sollten Gründer von vornherein auf eine Abrechnung drängen, die nicht nach pauschalen Schlüsseln vereinbart wird. Meist ist es günstiger, separate Zähler einzubauen, sodass die tatsächlich verbrauchten Kosten abgerechnet werden können. Vielfach wird von den Gewerbemietern in einem Haus auch verlangt, dass sie sich gemeinschaftlich an Werbeaktionen beteiligen und hierzu ein Aufteilungsschlüssel für die entstehenden Kosten im Mietvertrag vereinbart. Wenn der Gründer jedoch keine laufende Kundschaft hat, sollte eine solche Regelung aus dem Mietvertrag ausgenommen werden können. Ein anderer Punkt ist die Option des Vermieters zur Umsatzsteuer. Es müssen in der Regel 95 % der Umsätze tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sein um Mietverträge mit Umsatzsteuer abschließen zu können. Ausnahmen bestehen allerdings bei Hotelbetrieben, die von herein umsatzsteuerpflichtig sind.

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