Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Ebike

An Staus vorbeifahren, keinen Parkplatz suchen müssen, den Geldbeutel schonen und gleichzeitig viel für die Gesundheit tun, immer mehr Menschen entschließen sich dazu, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Vor allem im Stadtverkehr hat dies viele Vorteile. Die Fahrten mit dem Auto zur Arbeit können steuerlich abgesetzt werden. Doch wie verhält es sich mit dem Fahrrad? Nachfolgend werden die Gesetzesgrundlagen erläutert.

Das Rad als Dienstfahrrad?

Fahrrad zu fahren, macht Spaß, schont die Umwelt und hält fit. Dadurch lassen sich viele Krankheiten vorbeugen, denn es regt den Kreislauf an und hilft dabei, Übergewicht zu vermeiden. Daneben schont es die Umwelt, denn beim Fahrradfahren wird kein CO2 freigesetzt. Doch ein gutes Modell kann ziemlich ins Geld gehen. Dies gilt vor allem für E-Bikes. Der Preis liegt im mittleren vierstelligen Bereich. Selbst günstige Räder kosten einige hundert Euro. Doch es gibt Möglichkeiten, das Rad im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber günstiger zu bekommen. Mehr als 50 % der Autos, die hierzulande verkauft werden, profitieren steuerlich von einer starken Begünstigung. Was viele nicht wissen: Fahrräder und Elektroräder werden in steuerlicher Hinsicht genauso behandelt wie Autos. Dies sieht die neue Gesetzeslage rund um das Dienstfahrrad vor. Fahrräder unterschiedlicher Varianten können abgesetzt werden:

  • herkömmliche Räder
  • E-Bikes
  • Pedelecs

Steuervorteile können die Entscheidung erleichtern, sich ein gutes Rad zu kaufen und von vielen Vorteilen zu profitieren. Wer mit dem privat gekauften Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit fährt, kann unter gewissen Voraussetzungen je Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent von der Steuer absetzen. Dies ist den meisten wahrscheinlich unter dem Begriff Pendlerpauschale bekannt. Eine weitere Möglichkeit, wie Radfahrer Steuern sparen können, ist das Dienstrad, welches der Arbeitgeber fördert. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die private Nutzung des Fahrrads mit 1 % des Listenpreises versteuern. Das bedeutet: Wenn das Rad 3.000 Euro gekostet hat, wird der zu versteuernde Lohn um 30 Euro erhöht. Arbeitgeber profitieren ebenso davon, denn sie können die Dienstfahrräder als Betriebsausgaben angeben.

Zusammenfassung

Tagtäglich stehen Millionen Menschen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, im Stau. Angekommen muss erst einmal nach einem Parkplatz gesucht werden. Für die Gesundheit und Umwelt förderlich ist es ebenso nicht. Dies alles sind gute Gründe, auf das Fahrrad umzusteigen und die Abgas- und Feinstaubbelastung zu reduzieren. Egal, ob normales Fahrrad oder E-Bike, wer damit zur Arbeit fährt, kann dies von der Steuer absetzen. Für das tägliche Pendeln dürfen Arbeitnehmer pro Entfernungskilometer 30 Cent in der Steuererklärung angeben. Vor allem in Großstädten kann das Dienstfahrrad eine sehr gute Alternative sein. Least der Arbeitgeber das Rad, kann er die Leasing- und Versicherungsraten ebenso als Betriebsausgaben absetzen.

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