Mitarbeiterunterweisungen von Anfang an regelmäßig durchführen

Mitarbeiterunterweisung

Wenn die Hürden der Gründung überstanden sind, die Aufträge mehr werden und das Unternehmen langsam Fahrt aufnimmt, stellt sich irgendwann unweigerlich die Frage nach zusätzlichen Mitarbeitern. Hierbei gilt es viele Dinge zu beachten. Oftmals vergessen wird dabei die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Unterweisung.

Wozu dienen Unterweisungen?

Unterweisungen dienen dazu, den Mitarbeitern eines Unternehmens aufzuzeigen, wie sie sicher und gesundheitsgerecht arbeiten können. Unterweisungen sind allerdings nicht nur für Arbeitsplätze mit besonderem Gefahrenpotential unerlässlich um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, auch ein Mitarbeiter mit einem Büroarbeitsplatz kann durch eine entsprechende Unterweisung Rückenschmerzen oder Haltungsschäden vermeiden und somit nicht nur besser, sondern vor allem produktiver arbeiten. Unterweisungen richten das Augenmerk neben offensichtlichen Aspekten auch auf vermeintliche Nebensächlichkeiten die aber einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsweise haben.

Zusammengefasst sind Unterweisungen mündliche Informationen und Anleitungen, mit denen alle relevanten Verhaltensregeln innerhalb des Betriebs / Unternehmens an die jeweiligen Mitarbeiter vermittelt werden. Durch diese Unterweisungen wird zum einen das Wissen sowie auch die Motivation der Mitarbeiter gefördert, zum anderen handelt es sich bei den Unterweisungen um verbindliche Verhaltensregeln im Sinne einer Anweisung.

Worauf sollte man als Arbeitgeber achten?

Zunächst einmal gilt es die rechtlichen Aspekte zu beachten die im Arbeitsschutzgesetz festgehalten sind. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst sämtliche Anweisungen und Erläuterungen, die individuell auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. den genauen Aufgabenbereich des Mitarbeiters ausgerichtet ist. Eine Unterweisung hat bei:

– Einstellung
– Veränderungen im Aufgabenbereich oder
– Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

zu erfolgen. Weiterhin muss sie an die Gefährdungsentwicklung angepasst und regelmäßig (mindestens jährlich) wiederholt werden.

Weiterhin sollte man als Arbeitgeber die Unterweisungen bestenfalls schriftlich festhalten und sich die Teilnahme des Mitarbeiters mit einer Unterschrift bestätigen lassen. Dies ist zwar nicht verpflichtend, manche Vorschriften verlangen diesen Nachweis jedoch. Um die Unterweisungen durchzuführen kann man als Unternehmer entweder externe Firmen mit dieser Maßnahme betrauen, oder aber den Mitarbeitern selber sämtliche Informationen näher bringen.

Wer seine zukünftigen oder bestehenden Mitarbeiter in Eigenregie unterweisen möchte, der findet unter www.unterweisung-plus.de zahlreiche PowerPoint Präsentationen sowie unterstützende Videos für Unterweisungen in den verschiedensten Bereichen. Darüber hinaus bietet die Seite auch viele weitere Informationen rund um das Thema Unterweisungen.

Besondere Fürsorgepflicht ab dem ersten Mitarbeiter

Da jeder Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist seine Mitarbeiter in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen, sollte dies auch direkt ab dem ersten Mitarbeiter erfolgen. Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit hängt nicht ausschließlich von der eingesetzten Technik oder den Arbeitsmitteln ab, sondern zu einem großen teil auch vom Verhalten der einzelnen Mitarbeiter. Als Arbeitgeber hat man in dieser Hinsicht eine besondere Fürsorgepflicht zu erfüllen. Mitarbeiter können sich nur dann arbeitstechnisch korrekt verhalten, wenn sie über alle relevanten Abläufe, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsaspekte und Verhalten bei Störungs- oder Notfällen umfassend informiert wurden. Je nach Betrieb und Branche sind die Unterweisungen mehr oder weniger komplex.

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