Oh Herrgott, lass es Hirn regnen - MwSt. von 19% auf 16% für 6 Monate

Hirn regnen

Was soll man dazu sonst noch sagen? Unsere Politiker haben uns mal wieder einen Bärendienst erwiesen. Das Konjunkturpaket im Rahmen von Covid 19 wurde beschlossen.

Dabei verständigten sich unsere Politiker unter anderem auch auf eine Senkung der MwSt. / USt. für einen Zeitraum von 6 Monaten. Ab dem 01. Juli 2020 werden die MwSt. / USt. Sätze von 19% auf 16% gesenkt und die ermäßigten Sätze von 7% auf 5%.

Ein guter Ansatz mögen vielleicht einige zunächst denken, doch schaut man einmal etwas genauer hin, wird man feststellen, dass diese Senkung mit einem enormen Aufwand verbunden ist und zu für viel Chaos sorgen wird. Außerdem wird die Senkung den Endverbrauchern in vielen Fällen nicht zu Gute kommen. Für Unternehmen hingegen ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten.

Praxisfremder geht es kaum noch

Diese Maßnahme zeigt erneut deutlich auf, wie praxisfremd viele  Politiker denken und handeln. Denn was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer für die Endverbraucher und Unternehmen wirklich?

  • Aufwand bei der Umstellung der Rechnungsprogramme
  • Aufwand bei der Umstellung von Buchhaltungsprogrammen
  • Rechnungskorrekturen
  • Mehraufwand für Buchhalter, Unternehmer und Steuerberater
  • in vielen Fällen keine Entlastung für den Endverbraucher
  • weiterer Bürokratieaufwand
  • mehr Aufwand für Vermieter
  • mehr Aufwand für Leasinggesellschaften
  • verdeckte Preiserhöhungen ab dem 01.01.2021

Die Rechnungsprogramme müssen von den Herstellern umgestellt werden. Ein Mehrwertsteuersatz von 16% ist darin nicht mehr vorgesehen.

Auch Buchhaltungsprogramme müssen umgestellt werden, da hier ebenfalls 16% nicht hinterlegt sind.

Softwareprogrammierung

Viele Softwareprogramme müssen nun innerhalb kurzer Zeit durch die Hersteller umprogrammiert werden.

Es wird sehr viel Chaos geben und zu etlichen Rechnungskorrekturen kommen. Das heißt für die Unternehmer, dass sie ihren Lieferanten hinterher telefonieren müssen.

Buchhalter und Steuerberatern werden Unternehmern hinterher telefonieren müssen, da einige sicherlich die Umstellung vom 30.06.2020 auf den 01.07.2020 sowie die erneute Umstellung vom 31.12.2020 auf den 01.01.2021 übersehen werden.

Für viele Endverbraucher wird es keine Entlastung durch diesen Schritt geben, da mit hoher Wahrscheinlichkeit etliche Unternehmen die Preise zum 01.07.2020 nicht senken werden. Im Gegenteil, viele Produkte und Dienstleistungen werden für den Endverbraucher teurer werden, da am 01.01.2021 die Anhebung um 3 % erfolgen wird, wenn wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz gilt. Wurden die Preise zuvor jedoch nicht gesenkt, bedeutet dies für den Endverbraucher eine Verteuerung.

Für Anbieter von Rechungs- und Buchhaltungssoftware bedeutet dieser Schritt einen zusätzlichen Bürokratieaufwand, ebenso für Ämter, Behörden, Unternehmer, Buchhalter und Steuerberater.

Mietvertrag

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer müssen Mietverträge angepasst werden.

Doch auch auf Rechtsanwälte dürfte hier Arbeit zukommen. Denn sowohl Mietverträge, als auch Leasingverträge müssen entsprechend angepasst werden. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für Mieter und Vermieter, sowie für Leasinggesellschaften und Leasingnehmer.

Dabei hätte es so einfach sein können

Die Lösung hätte so einfach sein können, hätte man sich endlich dazu durchgerungen einen längst überfälligen Schritt zu gehen und den Solidaritätszuschlag mit sofortiger Wirkung vollständig abzuschaffen. Hiervon hätten dann weitaus mehr Menschen profitiert.

Eine andere Alternative wäre ein Helikoptergeld gewesen, wie es die Bürger und Bürgerinnen in den USA (1.000 US Dollar) bekommen haben. Dabei hätte es nicht einmal so hoch ausfallen müssen, wie in den USA.

Doch statt den einfachen Weg zu wählen, haben sich unsere praxisfremden Politiker dazu entschieden für Chaos zu sorgen.

 

Hier klärt Steuerberater Thomas Matisheck darüber auf, worauf Selbstständige und Unternehmer unbedingt ab dem 01.07.2020 achten müssen.

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