PKV oder GKV als Existenzgründer

Sich mit der Frage „PKV oder GKV als Existenzgründer“ näher zu befassen ist für den Jungunternehmer ebenso sinnvoll wie lohnenswert. Zum einen geht es dabei um die Qualität und Güte des Versicherungsschutzes, zum anderen auch um die monatliche Beitragshöhe. Gängige Praxis ist es, dass der Existenzgründer bisher als unselbstständiger Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert gewesen ist. Diese Pflichtmitgliedschaft endet mit der Existenzgründung. Eine Krankenversicherungspflicht besteht auch weiterhin. Doch jetzt kann der Selbstständige zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und der Vollversicherung in einer der bundesweit mehrere Dutzend privaten Krankenversicherungen, in der PKV wählen.

Familienstand und Einnahmen sind ausschlaggebend

Wenn der Existenzgründer nicht alleinstehend ist, sondern zwei oder mehr Personen der Familie angehören, dann ist die freiwillige Mitgliedschaft in einer günstigen GKV empfehlenswert. Der Unternehmer ist Versicherungsnehmer, und alle Familienangehörigen sind kostenlos mitversichert. Als Existenzgründer hat er die Möglichkeit, bei der GKV auf Antrag hin in eine besonders günstige einkommensabhängige Beitragsklasse eingestuft zu werden. Der Beitrag richtet auch für Selbstständige nach ihrem steuerpflichtigen Einkommen. Grundlage dafür ist der Jahreseinkommensteuerbescheid. Sobald er vorliegt, muss er der GKV vorgelegt werden. Die errechnet anhand dessen den Beitrag für die kommenden Monate, und zwar bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheides. Der Versicherungsschutz für den jetzt freiwillig GKV-Versicherten ist gegenüber seiner bisherigen Pflichtversicherung unverändert. Die GKV macht keinen Unterschied bei ihren Versicherten. Jeder von ihnen hat bei seiner persönlich ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse denselben Versicherungsschutz.

PKV gute Option für den gesunden alleinstehenden Existenzgründer

In der PKV gilt, im Gegensatz zur GKV als Familienversicherung, das Tarifprinzip für jede einzelne Person. Der Existenzgründer ist Versicherter, und jedes Familienmitglied ist ein Mitversicherter. Je weniger es sind, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag für die ganze Familie. In der PKV kann sich der Unternehmer seinen Versicherungsschutz buchstäblich kaufen. Er entscheidet durch die Auswahl des betreffenden Tarifes über die Art und Qualität der medizinischen Leistung. Die reicht von einer mit der GKV identischen Grundleistung bis hin zur Erster-Klasse-Behandlung im Krankenhaus sowie zur Privatbehandlung beim niedergelassenen Arzt. Eine der entscheidenden Berechnungsgrundlagen für den PKV-Beitrag ist der Gesundheitszustand des Versicherten. Je gesünder und jünger der ist, umso niedriger ist der PKV-Beitrag. Oftmals fällt in dieser Situation ein Preis-Leistungs-Vergleich zwischen GKV und PKV eindeutig zugunsten der PKV aus. Hier wird der Monatsbeitrag nicht einkommensabhängig, sondern tarifbezogen festgelegt. Er ändert sich weder bei sinkendem noch bei steigendem Einkommen des Existenzgründers. Im Einzelfall ist es also durchaus möglich und auch realistisch, dass der Jungunternehmer als PKV-Versicherter bei deutlich niedrigerem Beitrag einen wesentlich besseren Versicherungsschutz hat als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rückkehr in die GKV im Auge behalten

Auch dann, wenn das Jahreseinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt oder einmal darunter rutscht, bleibt der Selbstständige unverändert in der PKV versichert. Anhand seines Jahressteuerbescheides kann er auf einen Blick sein Einkommen bewerten und einschätzen. Demgegenüber steht der sich jährlich verändernde, und zwar steigende PKV-Versicherungsbeitrag. In dieser Situation hat der Unternehmer noch die Möglichkeit, von der PKV in die GKV zurückzukehren. Das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist für ihn bis zum 55. Lebensjahr eine der wenigen Möglichkeiten zum Versicherungswechsel. Der kann sich im Laufe der Jahre auch dann finanziell lohnen, wenn die Familie um eine oder mehrere Personen gewachsen ist. In der PKV muss jedes neue Familienmitglied zusätzlich versichert werden, während es in der GKV kostenlos mitversichert ist.

Resümee zu PKV oder GKV als Existenzgründer

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass es sich auf jeden Fall lohnt, den individuellen Einzelfall des Existenzgründers näher zu prüfen und zwischen GKV sowie PKV zu vergleichen. Eigenschaften wie alleinstehend, jung und gesund sprechen eindeutig für eine PKV-Versicherung des Jungunternehmers. In allen anderen Situationen sollte wirklich spitz gerechnet und verglichen werden. Die Alternative zur privaten Krankenvollversicherung ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV, kombiniert mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für ausgewähltee Tarife. Das betrifft die Krankentagegeld- sowie die Krankenhaustagegeldversicherung, aber auch eine Zahnzusatzversicherung für jeden einzelnen Familienangehörigen. Der Existenzgründer muss ohnehin den Krankenversicherungsbeitrag selbst bezahlen, denn der bisher erhaltene Arbeitgeberzuschuss entfällt ersatzlos.

Bei der Entscheidung „Pro PKV“ sollte also die jährliche Einkommenssituation auch deswegen im Auge behalten werden, um sich die Option zum Wechsel zurück in die GKV zu bewahren.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram