PKV oder GKV als Rentner

Für den Krankenversicherten, der das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, stellt sich die Frage „PKV oder GKV als Rentner“ nicht mehr. Sowohl aus rechtlichen als auch aus praktischen Gründen muss er dort versichert bleiben, wo er zurzeit und bisher versichert ist. Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist von Gesetzes wegen nicht möglich, und der Weg von der GKV hin zur PKV-Vollversicherung ergibt sich aus ganz praktischen sowie auch aus finanziellen Gründen so gut wie nie.

PKV oder GKV als Rentner entscheidet sich schon in frühen Jahren

Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist erfahrungsgemäß eine Überlegung in den beruflich besonders erfolgreichen Jahren. Das Arbeitsentgelt liegt dauerhaft oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung, und für den Alleinstehenden oder für die Familie mit wenigen Angehörigen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis in der PKV deutlich besser als das in der GKV. Dem Versicherten sollte jedoch bewusst sein, dass auch jetzt schon die Überlegung GKV oder PKV eine Entscheidung fürs Leben sein kann und meistens auch ist. Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist nur unter bestimmten, mit zunehmendem Alter immer schwierigeren Voraussetzungen möglich. Ab dem 55. Lebensjahr ist sie quasi ausgeschlossen. Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter vergehen noch weitere zehn bis zukünftig zwölf Jahre, in denen der potentielle Rentner in der PKV mit den Tarifen für die ambulante, die stationäre sowie für die Zahnbehandlung vollversichert ist. Auf Antrag hin zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und den dortigen Gegebenheiten.

Steigende Tarifbeiträge bei reduziertem Renteneinkommen

Für den PKV-versicherten Rentner wirkt es sich nachteilig aus, dass hier der Versicherungsbeitrag, im Gegensatz zur GKV, nicht einkommensabhängig ist, sondern tarifbezogen berechnet wird. Das führt zu der Situation, das bei einem gegenüber dem früheren Erwerbseinkommen deutlich geringeren Rentenbezug der PKV-Beitrag unverändert hoch bleibt und im Jahresrhythmus angepasst wird, sprich steigt. Für den freiwillig in der GKV versicherten Rentner hingegen reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag deswegen, weil er auch in dieser Lebenssituation anhand der Höhe des jetzigen Renteneinkommens berechnet wird. Diese spätere Situation, die zu finanziellen Problemen im Alltag des privatkrankenversicherten Rentners führen kann, findet in den jungen Jahren kaum oder gar keine Beachtung. Das Thema PKV oder GKV als Rentner ist ganz einfach nicht aktuell. Doch wenn sich diese Frage stellt, dann ist es zu spät. Ein Wechsel zurück zu der in diesem Lebensstadium meistens deutlich günstigeren GKV ist nicht mehr möglich.

Goldener Mittelweg – Freiwillig GKV- und privat zusatzversichert

Das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland bietet mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und der tarifbezogenen privaten Zusatzversicherung vielfältige Möglichkeiten für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Diese Kombination aus Vollversicherung in der GKV und Zusatzversicherung in der PKV hat mehrere Vorteile. Der GKV-Versicherte kann sich so weit und so umfassend zusatzversichern, dass er einem vollversicherten Privatpatienten beim niedergelassenen Arzt sowie beim stationären Aufenthalt gleichgestellt ist. Die einzelnen Zusatztarife können als privatrechtliche Verträge jederzeit vertragsgemäß reduziert bis hin zu gekündigt werden. Das schafft die gewünschte oder notwendige finanzielle Entlastung im späteren Rentenalter. Mit jedem einzelnen Tarif für den Versicherungsnehmer und für jeden der Mitversicherten kann variiert werden. Der Versicherungsschutz als solcher für den Versicherten und für seine Familienangehörigen bleibt in der GKV davon unberührt. Je früher eine private PKV-Zusatzversicherung abgeschlossen wird, umso niedriger ist und bleibt der tarifliche Monatsbeitrag. Als Nachteil für diese Lösung ist festzuhalten, dass der PKV-Versicherungsbeitrag vom Versicherten selbst, also komplett zu tragen ist. Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist und bleibt auf die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV begrenzt.

Die Frage PKV oder GKV als Rentner lässt sich bei dieser Lösung dahingehend beantworten, dass die GKV mit ihrem an die Rentenhöhe angepassten Monatsbeitrag zeitlebens bestehen bleibt, während die Zugehörigkeit zur PKV aus wirtschaftlichen Gründen beendet werden kann. Das hat nachteilige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung. Die sind jedoch dann noch deutlich gravierender, wenn der PKV-versicherte Rentner seinen Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr bezahlen kann. Ihm droht eine vorübergehende Zurückstufung in den „Notlagentarif“, den der Gesetzgeber im August 2013 eingeführt hat. Im Notlagentarif braucht die PKV nur noch bei akuten Krankheits- sowie bei Schmerzfällen zu leisten. Der Rentner bleibt weiterhin ein Privatpatient. Er muss alle anderen, sonstigen Behandlungskosten so wie wie bisher auch bezahlen, jedoch ohne Erstattungsanspruch an seine PKV.

Als Fazit bleibt festzuhalten

dass sich die Frage PKV oder GKV als Rentner nicht erst im Rentenalter, sondern schon Jahrzehnte vorher stellt und beantwortet werden sollte.

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