Rabatte und Werbung auf Phantomware sind verboten

Rabatte und Werbung auf Phantomware sind verbotenLockvogelangebote

Preisnachlässe sind ein beliebtes Werbemittel, um Kunden anzulocken. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange Sie sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten. Loben Sie Rabattierungen auf Preise aus, ist die Grenze zwischen dem, was laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt und verboten ist, dünn. Laut § 3 UWG verstoßen Sie gegen die Wettbewerbsregeln, wenn Sie sogenannte Lockvogelangebote einsetzen. Bei diesen Angeboten handelt es sich um einzelne besonders günstige Produkte, mit denen Sie durch Anzeigen, Prospekte oder Spots Kunden in Ihren Laden locken. Vor Ort finden die Kunden jedoch schnell heraus, dass Sie von den beworbenen Produkten entweder nur sehr geringe Mengen vorrätig halten oder diese gar nicht erst anbieten. Ihre Lockvogelangebote werden zur Phantomware.

Geiz ist geil, oder doch nicht?

Vielleicht denken Sie jetzt an den Zusatz in Ihren eigenen Prospekten oder die Sonderaktionen großer Discounter wie Lidl oder Aldi, die regelmäßig Sonderaktionen bewerben und sich dabei mit dem Zusatz „nur solange der Vorrat“ oder „es kann sein, dass die beworbenen Produkte bereits am ersten Tag ausverkauft sind“ absichern. So leicht können Sie sich jedoch nicht aus der Affäre ziehen, denn § 5 UWG besagt, dass derartige Hinweise nicht ausreichen, um die Vorschriften von § 3 UWG zu umgehen. Bewerben Sie Sonderaktionen, müssen Sie die Produkte in so großer Menge vorrätig halten, dass Sie diese Ihren Kunden mindestens zwei Tage anbieten können. Große Discounter und andere Verkaufsstätten führen wiederholt Sonderaktionen durch, mit denen sie Produkte anbieten, die in der Regel nicht im Sortiment vorhanden sind. Dabei wiederholen sich die Sonderaktionen von Zeit zu Zeit. In schöner Regelmäßigkeit kann man als Kunde verfolgen, in welchen Abständen die Läden Produkte wie Computer, Sportbekleidung, Sportzubehör, Gartenmöbel, Kleidung oder Kinderspielzeug anbieten. Selbst als Kunde weiß man nach einer gewissen Zeit, welche Produkte besonders gut laufen und von welchen man auch nach mehr als zwei Tagen noch Restbestände vorfindet. Die gleiche Erfahrung machen natürlich auch die Einkäufer, die anhand ihrer Bestelllisten, Umsatzstatistiken, Lieferscheinen und ähnlichen Unterlagen genau nachverfolgen können, wie viele Produkte sie von jeder Sonderaktion regelmäßig verkaufen und welche nicht so gut laufen. Einkäufer sind aufgrund dieser alltäglichen Erfahrung in der Lage, die beworbenen Produkte in so großer Menge zu bestellen, dass sie für mindestens zwei Tage vorrätig sind.

Bestseller

Die Erfahrung zeigt, welche Produkte besonders gut laufen. Zu diesen Bestsellern gehören Computer, Hi-Fi-Geräte, Grill-Zubehör, Kleidung und Sportgeräte. Achten Sie demzufolge bei Ihren beworbenen Sonderaktionen darauf, welche Produkte sich besonders gut verkaufen lassen und bestellen Sie eine entsprechend große Menge. Das Gesetz sieht zwar auch Ausnahmen vor, aber nur mit großen Einschränkungen. Eine derartige Ausnahme liegt vor, wenn Sie die zu geringe Bevorratung der von Ihnen beworbenen Produkte nicht zu vertreten haben, zum Beispiel dann, wenn durch Ihren Lieferanten eine pünktliche Lieferung nicht möglich ist oder eine unerwartet hohe Nachfrage besteht. In diesem Fall müssen Sie jedoch glaubhaft belegen, warum Sie eine bestimmte Menge bestellt haben, die der Nachfrage der Kunden nicht stand hält und warum Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass sich das entsprechende Produkt wahrscheinlich nur in geringen Mengen verkaufen lassen würde.

Fazit

Bewerben Sie Sonderaktionen mit günstigen Preisen oder Produkte mit Rabatten, müssen diese Produkte über einen angemessenen Zeitraum von mindestens zwei Tagen vorrätig sein. Ansonsten verstoßen Sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie nehmen eine irreführende geschäftliche Handlung vor, die dazu geeignet ist, Ihre Kunden über die Möglichkeit zum Erwerb Ihrer günstigen Produkte zu täuschen. Das wesentliche Merkmal der von Ihnen beworbenen Ware, nämlich die Verfügbarkeit, ist bei äußerst geringen Vorratsmengen nicht mehr gegeben.

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