Rechtsschutz für Ihre Marke - So gehen Sie richtig vor

Rechtsschutz-für-Ihre-Marke-So-gehen-Sie-richtig-vorSie haben erfolgreich eine starke Marke gebildet und wollen diese als alleiniger Eigentümer verwenden? Dann sollten Sie Ihre Marke durch ein gewerbliches Schutzrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Damit verhindern Sie, dass Wettbewerber Ihre Marke in irreführender und wettbewerbswidriger Weise nutzen und Ihre Kunden abwerben. Der Markenschutz fällt in den Rechtsbereich des geistigen Eigentums. Eine Marke kann Wörter, Zahlen, Buchstaben, Abbildungen, Farben und akustische Signale beinhalten. Sie können reine Wortmarken oder kombinierte Wort-Bildmarken anmelden. Marken können nicht nur aus einzelnen Wörtern, sondern gleichfalls aus mehreren Wortbestandteilen bestehen. So haben Sie die Möglichkeit, sich einen vollständigen Werbeslogan schützen zu lassen. Ihr Firmenlogo wird dagegen als Wortmarke geschützt. Kombinieren Sie Ihr Firmenlogo mit einem Werbeslogan, wird diese Kombination als Wort-Bildmarke geschützt. Ihre Marke muss sich in der vom DPMA verwendeten regulären Druckschrift Arial darstellen lassen und alle verkehrsüblichen Formen der Wiedergabe wie Groß- und Kleinschreibung enthalten.

Eine Bildmarke wird in einer besonderen Form dargestellt, die einen bestimmten optischen Eindruck hervorruft und Abbildungen, Bildelemente und Bilder enthält. Auch nicht lateinische Schriftzeichen wie etwa kyrillische oder chinesische Zeichen sind schutzfähig. Die Wortbestandteile werden verkehrsüblich in Kursiv-, Fett- oder Sperrschrift wiedergegeben. Worte und einzelne Buchstaben können darüber hinaus auch eine bestimmte eigene Schriftart aufweisen. Der rechtliche Weg bis zur Eintragung Ihrer Marke ist nicht so kompliziert wie Sie vielleicht denken. Es kommt auf Ihre Kenntnisse im Bereich der gewerblichen Schutzrechte an. Wenn Sie sich nicht zutrauen, Ihre Marke selbst auf den Weg zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu bringen, können Sie diesen Schritt den Experten überlassen. Diese Experten sind in der Regel Patentanwälte, die die ganze Angelegenheit vom ersten Schritt der Recherche bis zur Eintragung übernehmen. Da eine Markenanmeldung fachlich und rechtlich nicht so kompliziert ist wie eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, können Sie Ihre Marke auch selbst zur Anmeldung und Eintragung bringen. Der erste Schritt besteht in der Markenrecherche, mit der Sie feststellen, ob die von Ihnen beabsichtigte Marke so oder so ähnlich bereits auf dem Markt vorhanden ist. Ist das der Fall, stehen Ihrer Marke prioritätsältere Schutzrechte Dritter entgegen und Ihre Marke ist nicht eintragungsfähig. Die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke ist die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Markengesetz. Ihre Marke muss sich nicht nur von denen Ihrer Mitbewerber abheben, sie muss gleichfalls aussagefähig sein.

Beschreibt Ihre Marke lediglich den Gegenstand oder die Dienstleistung, die Sie anmelden wollen, ist sie von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie nicht aussagefähig ist und die angesprochenen Verkehrskreise nicht ohne weiteres auf den Inhalt der Marke schließen können. Auch muss eine Marke Ursprungsidentität aufweisen, das heißt, die Verbraucher müssen Ihre Marke ohne weiteres Nachdenken so annehmen wie sie ihnen im Alltag begegnet und sie umgehend auf Ihr Unternehmen zurückführen können. Melden Sie zum Beispiel eine Marke mit dem Wortbestandteil „Busreisen“ für die Dienstleistung „Transport von Personen“ an, ist diese Marke nicht eintragungsfähig, weil Sie die Dienstleistung einfach nur verallgemeinernd beschreibt, jedoch keine Aussage zu den von Ihnen angebotenen Dienstleistungen enthält. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Obsthändler eine Marke mit dem Wortbestandteil „Äpfel“ anmelden möchte. Das Wort „Äpfel“ ist lediglich eine Bezeichnung für eine Obstgattung, weist jedoch als Marke nicht auf den Obstverkauf des Markeninhabers hin. Im Patent- und Markenrecht herrscht kein Anwaltszwang wie im Zivilrecht. Sie sind demzufolge berechtigt, Ihre gewerblichen Schutzrechte ohne juristische Hilfe zur Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu bringen. Im Fall einer Patentanmeldung ist es jedoch ratsam, von diesem Weg abzusehen, da Patenten in der Regel hoch technologische Innovationen zugrunde liegen, die eine entsprechende Beschreibung der Erfindung verlangen, die ein Fachmann bei Bedarf ohne Weiteres sofort nachvollziehen können muss. Auch wenn Sie Ihre eigene Erfindung natürlich am besten kennen, sind Sie jedoch nicht mit den juristischen Voraussetzungen der Umsetzung Ihrer Erfindung in ein Patent vertraut. Aus dem Grund brauchen Sie die Hilfe eines Patentanwaltes.

Eine Marke setzt dagegen keine bis nur wenige juristische Kenntnisse auf diesem Gebiet voraus. Sie muss lediglich unterscheidungskräftig und aussagefähig sein und darf prioritätsältere Schutzrechte nicht verletzen. Sie müssen dem Anmeldeantrag keine Beschreibung, sondern nur eine Abbildung des Schrift- beziehungsweise Bildzeichens beifügen. Sind Sie mit den zuvor genannten rechtlichen Voraussetzungen vertraut, können Sie Ihren Anmeldeantrag ohne juristische Hilfe beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen. Sie haben die Möglichkeit, den Online-Link auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes zu nutzen, der Sie mit der Warenkorbfunktion für Dienstleistungen und Waren automatisch zur Anmeldung führt. Sie können gleichfalls den klassischen anlogen Weg der Papierform per Post wählen. Das DPMA geht mit der Zeit, da Sie gleichfalls die Option haben, Ihre Anmeldung per E-Mail mit Signatur durch ein Kartenlesegerät zur Anmeldung zu bringen. Nach der Eintragung in das Register des Deutschen- Patent- und Markenamtes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Marke auch auf internationaler Ebene schützen zu lassen.

Wollen Sie Ihre Marke europaweit schützen lassen, wenden Sie sich an das zuständige Amt der Union für Markenanmeldungen, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Der Schutz Ihrer Marke bleibt durch entsprechende Verlängerungen erhalten. Sie müssen für diese Verlängerungsanträge jeweils Gebühren entrichten. Auf internationaler Ebene schützen Sie Ihre Marke durch Anmeldung und Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt und die internationalen Ämter von sich aus keine Recherche zu prioritätsälteren Schutzrechten anstellen. Erfüllt Ihre Marke die einfachen Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit, wird sie eingetragen. Gegebenenfalls sehen Sie sich später mit Löschungsklagen (§ 50 MarkenG) von Inhabern älterer Schutzrechte konfrontiert.

Fazit

In erster Linie erfüllt Ihre Marke mehr einen monetären, wirtschaftlichen und sozialen als einen persönlichen Nutzen, denn eine Marke hat immer eine Imagefunktion. Der größte Vorteil, den Sie aus einer eingetragenen Marke ziehen, ist jedoch der unangreifbare gewerbliche Rechtsschutz, der Sie vor einer wettbewerbswidrigen Nutzung und Nachahmung Ihres geistigen Eigentums, Ihres Firmenlogos, Ihrer Werbeslogans und Bilder durch Ihre Mitbewerber schützt.

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