Richtig kündigen - darauf sollten Sie achten

Kündigung

Es ist soweit - Sie haben einen neuen Job gefunden und möchten Ihrem bisherigen Arbeitgeber oder Vorgesetzten mitteilen, dass Sie kündigen möchten. Sie befinden sich in guter Gesellschaft, denn laut einer Befragung der renommierten Zeitarbeitsfirma Manpower haben 46 Prozent der Beschäftigten in Deutschland vor, ihren Job zu wechseln. Die genannten Gründe für den angestrebten Jobwechsel sind mehr Geld, mehr Anerkennung der eigenen Leistung oder mehr Zeit für die Familie. Doch was müssen Sie dabei beachten, welche Fristen sind einzuhalten und vor allem: wie bringen Sie Ihrem Vorgesetzten professionell und sachlich die Gründe für Ihre Kündigung bei?

Vor der schriftlichen Kündigung unbedingt das Gespräch suchen

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, sich beruflich zu verändern, sollten Sie Ihren Vorgesetzten über Ihr Vorhaben informieren. Unbedingt sollte dieses persönliche Gespräch vor der schriftlichen Kündigung stattfinden. Obwohl ein Kündigungsgespräch selten angenehm ist, denn eine der beteiligten Parteien fühlt sich häufig zurückgelassen, hilft ein solches Gespräch, etwaige Ressentiments aus dem Weg zu räumen. Übrigens: Mitarbeiter müssen sich für ihre Kündigung vor dem Arbeitgeber nicht rechtfertigen.

Gespräch mit Chefin

Kündigungsfrist einhalten

„Hier hält mich nichts mehr", denken Sie sich vielleicht nach Ihrem Kündigungsgespräch. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn jeder Arbeitgeber muss sich an die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen halten. Gibt es dort keine eigene Klausel, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Sollten Sie ein zeitliches Problem haben, weil Ihr neuer Arbeitgeber Sie gerne sofort einstellen möchte, könnten Sie dies vorsichtig im Kündigungsgespräch ansprechen. Wenn beide Parteien einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis früher zu kündigen. Ab diesem Zeitpunkt ist die gesetzliche Kündigungsfrist sowie der Kündigungsschutz jedoch unwirksam. Hier gilt es zu beachten, dass Aufhebungsverträge von beiden Seiten unterzeichnet werden müssen.

Darum sollten Sie die Kündigungsfrist auf jeden Fall einhalten

Wenn Sie sich nicht an die gesetzlich oder arbeitsvertraglich festgelegten Fristen halten und Sie beispielsweise einfach nicht mehr zur Arbeit gehen, hat das in aller Regel negative Folgen für Sie. Beispielsweise haben Sie keinen Anspruch mehr auf Sonderzahlungen oder Ersatzleistungen für Ihren Urlaub für das laufende Jahr. Daher sollten Sie auf eine korrekte Kündigung Wert legen.

Kündigungsgespräch - auf die richtige Vorbereitung kommt es an

Wenn Sie sich darüber Gedanken gemacht haben, dass und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Job wechseln möchten, sollten Sie sich überlegen, wie Sie diese Nachricht Ihrem aktuellen Vorgesetzten Chef beibringen. Souveränität und Selbstvertrauen sind das A und O, ganz besonders, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag anstreben. Das Gespräch auf dem Flur zwischen Tür und Angel oder direkt im Anschluss an das Team-Event ist definitiv kein guter Zeitpunkt. Überlegen Sie hier, welcher Zeitpunkt der beste sein könnte und bitte Sie Ihren Vorgesetzten, sich tatsächlich Zeit Sie zu nehmen. Wenn es geht, findet das Gespräch in einer ruhigen Umgebung und in entspannter Atmosphäre statt, so können Sie Ihre Nachricht in passender Weise übermitteln. Wenn es Ihnen hilft, üben Sie das Gespräch mit einer anderen Person. Es kann nicht schaden, sich gedanklich mehrere Ankerpunkte zu setzen und vielleicht die ein oder andere Antwort zu überlegen. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

- Es gilt der Grundsatz „Weniger ist Mehr": Bringen Sie keine Liste zu Ihrer Verteidigung vor, sondern einen validen Grund, warum Sie kündigen. Bleiben Sie kurz und sachlich, verfangen Sie sich nicht in Entschuldigungen oder Rechtfertigungen. Diplomatie ist das Gebot der Stunde: Sie sollten Ihre Kündigung mit Lob und Dank verbinden, "man habe viel lernen können und die Aufgabe sei eine gute und wichtige Station auf Ihrem Berufsweg gewesen". Wenn Sie die persönliche Weiterentwicklung als Beweggrund angeben, kann kein Chef sich Ihrer Kündigung negativ gegenüberstellen, die meisten nehmen dies sogar positiv auf.

- Die losen Enden verbinden und keine Zusatzarbeit hinterlassen: Gerade bei leitenden Angestellten besteht bei deren Arbeitskräften die Angst, dass sie sie nicht ersetzen können. Im Rahmen ihrer Selbstverantwortung sollten Sie sich die Frage stellen, wie es nach Ihrem Weggang weitergeht und möglichst frühzeitig damit beginnen, offene Fragestellungen zu klären. Zudem sollten Sie sich überlegen, an wen Sie laufende Projekte übergeben könnten, ganz besonders, wenn Ihr Chef selbst noch keine Vorstellung hat, wen er dafür nominieren soll. Mit einem oder zwei Namen im Peto können Sie punkten.

- Alte Baustellen klären, aber bitte nicht im Kündigungsgespräch:

Gegenstand des Kündigungsgesprächs sollte ausschließlich sein, dass Sie das Unternehmen auf absehbare Zeit verlassen werden. Nutzen Sie das Gespräch auf keinen Fall dafür, um alte Reibereien und Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen zu klären. Dies sollte unbedingt in einem separaten Termin passieren.

- Weihen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen nach Absprache mit Ihrem Vorgesetzten möglichst frühzeitig ein; für ein vertrauensvolles Miteinander ist es wichtig, dass Ihre Kollegen wissen, dass Sie nur noch für begrenzte Zeit im Unternehmen tätig sein werden.

Wenn sich das Kündigungsgespräch dem Ende zuneigt, ist es an der Zeit, die schriftliche Kündigung zu überreichen, dies kann aber generell auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie sollten sich die Kündigung jedoch immer schriftlich bestätigen lassen und unbedingt darauf achten, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten.

Kündigungsschreiben in der richtigen Form

Eine mündliche Kündigung reicht leider nicht aus. Damit eine Kündigung rechtswirksam wird, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 623 die Schriftform erforderlich. Bitte beachten Sie hierbei: eine E-Mail gilt nicht als schriftliche Kündigung. Hinzu kommen die ein oder andere Formalie, die Sie beim Verfassen eines Kündigungsschreiben beachten müssen:

  • Der vollständige Name und die Wohnadresse des Arbeitnehmers muss als Absender im Briefkopf stehen.
  • Als Empfänger ist das Unternehmen mit vollständiger Adresse eingetragen.
  • Bitte unbedingt das Datum eintragen; dies ist für die Kündigungsfrist sehr wichtig.
  • Ein Betreff ist nicht obligatorisch, ist jedoch empfehlenswert. Darin sollte das Wort „Kündigung“ auftauchen: Kündigung meines Arbeitsvertrages/Personalnummer xxxxx
  • Auch die handschriftliche Unterschrift ist wichtig, also diese bitte nicht vergessen
  • Wenn Sie Ihre Kündigung per Post schicken, dann am besten einem Kurierdienst wie z.B. zipmend.com.

Behalten Sie Ihr Arbeitszeugnis im Hinterkopf oder nach der Kündigung ist vor der Kündigung

Wenn Sie gekündigt haben, sind Sie noch lange nicht weg. Es vergehen häufig noch Wochen und sogar Monate, bis Sie Ihren alten Arbeitsplatz verlassen. Sie werden weiterhin Ihre Arbeit verrichten und mit Ihren Kollegen und Ihrem Vorgesetzten in angemessener Weise kollaborieren müssen. Ein souveräner, professioneller Abgang, ohne verbrannte Erde zu hinterlassen, ist am ratsamsten, um ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten.

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