Sacheinlagen richtig bewerten: Keine Tricksereien!

Gesetze

Das Stammkapital Ihrer GmbH muss ungeschmälert erhalten bleiben, da es sich um Ihr Garantiekapital handelt. Agieren Sie jedoch umsichtig bei der Bewertung von Sacheinlagen, denn diese werden gerne auch mal überbewertet. Überlegen Sie, welche Bewertungsmaßstäbe anzusetzen sind, wenn einer Ihrer Gesellschafter zum Beispiel ein Grundstück in das Unternehmen einbringt. Diese Konstellation liegt häufig vor, um den Betriebsablauf zu optimieren und das Stammkapital zu erhöhen. Weitere Sachwerte, die häufig durch Gesellschafter gestellt werden, sind Immobilien, Maschinen und Teile des Fuhrparks.

Sachwerte

Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main haben rechtssicher entschieden, dass im Fall eines Grundstückes auf den Zeitwert abzustellen ist. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Befinden sich auf dem Grundstück Immobilien in Form eines Betriebsgebäudes, einer Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, ist die Bemessungsgrundlage dieselbe. Sie müssen diese Sacheinlagen mit dem Zeitwert ansetzen. Bewerten Sie Sacheinlagen mit dem Zeitwert, bedeutet das, dass in Ihren Büchern der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Bewertung auftaucht. Sie setzen für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie den Wert an, den Sie auf dem Markt im Falle eines Verkaufes zum Buchungszeitpunkt bekommen würden. Ist Ihre Sacheinlage mit einer Grundschuld belastet, müssen Sie diese wertmindernd berücksichtigen, da diese zur Absicherung bereits bestehender Darlehnsschulden für den entsprechenden Gläubiger vorrangig eingetragen wurde. Die Werthaltigkeit dieser Sacheinlage wird durch den zuständigen Registerrichter geprüft.

Immobilien

Immobilien als Sacheinlage

Warum werden Sacheinlagen häufig überbewertet?

Sacheinlagen einer GmbH werden immer dann mit einem zu hohen Wert angesetzt, wenn diese nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils erreichen. Das bedeutet, dass für den Gesellschafter, der zum Beispiel ein Grundstück in die GmbH eingebracht und dafür einen entsprechenden Geschäftsanteil übernommen hat, eine Nachschusspflicht in Geldform besteht, um den angesetzten Buchwert zu erreichen. Die Gesellschafter können Sacheinlagen allerdings auch ohne Gegenleistung in die GmbH durch Eigentumsübertragung einbringen. Diese Gesetzeslage gilt jedoch nicht nur bei Sacheinlagen für eine GmbH, sondern auch bei Sachwerten von Personen- und Kapitalgesellschaften. Anders als Bareinlagen sind Sacheinlagen nicht immer abschließend genau zu bewerten. Die Gesellschafter einer GmbH tätigen ihre Sacheinlagen, um das Stammkapital zu erhöhen und im Gegenzug Geschäftsanteile in gleicher Höhe zu übernehmen.

Immaterielle Sacheinlagen

Sacheinlagen können nicht nur in materieller Form in Form von Grundstücken, Maschinen, Immobilien oder ähnlichen Werten erfolgen, sondern auch in immaterieller Form. In diesem Fall überträgt der Gesellschafter dem Unternehmen aktivierbare Vermögensgegenstände in Form gewerblicher Schutzrechte wie Patente, Lizenzen, Marken oder Urheberrechte. Die entgeltlose Geschäftsführung als Sacheinlage ist ausschließlich den Personengesellschaften vorbehalten. Entsprechend § 19 GmbHG hat der Bundesgerichtshof die Sacheinlagenfähigkeit einer entgeltlosen Geschäftsführung ausgeschlossen. Bei den Kapitalgesellschaften erfolgt die Sacheinlage durch Aktien. Im Fall einer Unternehmensübernahme auf der Grundlage eines Aktientausches durch Emission von jungen Aktien dienen die eingetauschten Aktien als Sacheinlage. Hier erfolgt die Bezahlung nicht aus dem Eigenbestand. Eine verdeckte Sacheinlage verfolgt immer den Zweck, die Vorschriften von § 19 GmbHG und § 27 AktG zu umgehen. In diesem Fall wird eine Bareinlage mit der Abrede getätigt, diese später gegen einen Vermögensgegenstand des einbringenden Gesellschafters auszutauschen. Dieser Tausch befreit den Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Im Gegensatz zum Aktiengesetz ist dieser Vorgang laut GmbH-Gesetz legitim.

Maschinen

Maschinen als Sacheinlage in Unternehmen

Eine weitere Form der Sacheinlage besteht in der Nutzungsüberlassung. Der einbringende Gesellschafter überträgt die Sacheinlage, die genutzt werden soll, nicht eigentumshalber an das Unternehmen, sondern räumt diesem eine unentgeltliche Nutzung an den Sachgegenständen ein. Im Fall von Kapitalgesellschaften sind Nutzungsüberlassungen nur dann möglich, wenn die überlassende Partei Alleingesellschafter ist oder die Nutzungsüberlassung der Beteiligungsquote am Unternehmen entspricht.

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