Schuldscheindarlehen sind für den Mittelstand interessant

Schuldscheindarlehen sind für den Mittelstand interessantDiese Finanzierungsmethode ist insbesondere für Mittelstandsunternehmen interessant. In der Vergangenheit kamen Schuldscheindarlehen vor allem im Bereich der mehrstelligen Millionenfinanzierungen zum Einsatz. Das mittlerweile auch Mittelstandsunternehmen dieses Finanzinstrument für kleinere Finanzierungssummen einsetzen können, ist vielen Unternehmen noch unbekannt. Durch die gesetzliche Herabsetzung der Mindestkreditsumme stehen Schuldscheindarlehen den Unternehmen aus dem Mittelstand jetzt ab einer Finanzierungssumme in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Das Schuldscheindarlehen ist eine langfristige Finanzierungsmethode, die durch eine besondere Urkunde unterlegt ist. Entsprechend § 488 BGB wird das Schuldscheindarlehen inhaltlich dem klassischen Darlehn gleichgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch der englische Fachausdruck „bonded loan“ bekannt. Der Kreditvertrag fungiert gleichzeitig als Schuldschein entsprechend § 344 HGB, der die Kaufmannseigenschaft (§ 1 HGB) des Kreditnehmers voraussetzt. Das Eigentum an dem in der Urkunde verbrieften Schuldschein (§ 952 BGB) steht dem Darlehnsgeber zu. Prozessrechtlich weist der Kreditgeber sein Eigentum gemäß § 416 ZPO nach.

Diese Finanzierungsmethode wird von großen Kapitalsammelstellen, in der Regel Banken, an andere Institutionen oder an kleinere Unternehmen erteilt. Das Schuldscheindarlehen ist nicht zwingend von einem Kreditvertrag abhängig, da der Darlehensgeber (Bank) seine Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ausschließlich durch einen Schuldschein nachweist. Die Laufzeit bei diesem langfristigen Finanzierungsmittel beträgt meistens zwei bis zehn Jahre. Der Zinssatz liegt 0,5 Prozentpunkte über dem Zinssatz vergleichbarer Anleihen (Wertpapiere), weil er im Gegensatz zu seinen „Wertpapier-Kollegen“ am Finanzmarkt nicht handelbar ist. Diese höhere Zinsbelastung wird jedoch durch die Kosteneinsparung im Vergleich zu anderen Finanzierungsarten (Emission, Auflosungs- und Kurspflegekosten, Kuponeinlösungsprovisionen) kompensiert. Typische Covenants (Nebenabreden und Klauseln in Kreditverträgen) sind: Negativerklärung (Zusicherung durch den Kreditnehmer, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten stellt), Pari-passu-Klausel (Gleichrangerklärung internationaler Anleihebedingungen und Kreditverträge) sowie Cross-Default-Klausel (Vereinbarung hinsichtlich eventuell eintretender Vertragsstörungen). Nach der Tilgung ist der Kreditnehmer berechtigt, vom Kreditgeber gegen Ausstellung einer Quittung die Herausgabe der schuldrechtlichen Urkunde zu verlangen (§ 371 BGB). Eine Einschränkung besteht dahingehend, dass die Urkunde kein fungibles (übertragbares) Wertpapier ist, der Kapitalgeber bleibt demzufolge unter allen Umständen auf dem Schuldschein „sitzen“. Eine Veräußerung an dritte Parteien ist nur durch Abtretung (§ 398 ff. BGB) möglich. Da das Abtretungsrecht Anwendung findet, muss der Schuldner der Abtretung nicht zustimmen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.

In der Unternehmensbilanz des Kreditnehmers taucht das Schuldscheindarlehen unter dem Posten „sonstige Verbindlichkeiten“ (266 HGB) auf. Wird das Darlehen nicht von privaten Geldgebern, sondern Banken gewährt, erscheint es unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Im Vergleich zu Industrieobligationen besteht jedoch eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Verwendung. Schuldscheindarlehen stellen eine gute Alternative zu den klassischen Finanzierungsmethoden durch Banken dar. Dieses Finanzierungsinstrument stellt langfristiges Fremdkapital zur Verfügung und gewährt dem Kreditnehmer mehr unternehmerische Flexibilität und orientiert sich an den Marktkonditionen bei transparenter Vertragsgestaltung. Die Finanzmittel werden unbürokratisch und schnell zur Verfügung gestellt und lassen sich für verschiedene Finanzierungsprojekte flexibel verwenden. Eine Besicherung findet nicht statt. Der Kreditnehmer unterzeichnet den Schuldschein und übergibt das Dokument dem Kreditgeber, der ihn bis zum Laufzeitende aufbewahrt. Aus diesem Grund liegen die Zinsen für die Kreditbedienung auch geringfügig über dem Zinssatz vergleichbarer Werte, da er nicht an der Börse handelbar ist. Schuldscheindarlehen werden ohne Sicherheiten gewährt und zwischen den Vertragsparteien frei ausgehandelt. Aus diesem Grund knüpfen die Kreditgeber ihr Sicherheitsbedürfnis an die Bonität des Kreditnehmers. Der Vorteil dieser Finanzierung liegt in dem niedrigen Mindestvolumen und der Tatsache, dass auch Unternehmen, die nicht emissionsfähig sind, dieses Finanzinstrument nutzen können.

Diese Unternehmen haben aufgrund ihrer Rechtsform oder ihrer wirtschaftlichen Lage keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt und sind daher auch nicht in der Lage, Wertpapiere zu emittieren. Emissionsfähig sind ausschließlich Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Sie können sich auf dem organisierten Kapitalmarkt durch die Emission von Schuldverschreibungen frisches Kapital besorgen. Kleinere und Mittelstandsunternehmen treten am Markt oft in Form von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf. Sie wählen als Unternehmensform häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder auch kleinere Aktiengesellschaften. Um sich Eigen- oder Fremdkapital zu beschaffen, sind diese Unternehmen auf klassische Kapitalgeber, alternative Kapitalgeber (Business-Angels), Gewinnthesaurierung oder die Aufnahme eines stillen Gesellschafters angewiesen. Dieser Schritt gestaltet sich regelmäßig schwer, da aus Sicht der Anleger Beteiligungen an nicht emissionsfähigen Unternehmen wenig erfolgversprechend sind. Diese Beteiligungen sind im Fall einer Insolvenz am Markt nur schwer liquidierbar. Ferner sind die Beteiligungsmärkte kaum institutionalisiert und mit erheblichen Funktionsdefiziten ausgestattet, da ein organisierter Finanzmarkt wie im Fall der Veräußerung emissionsfähiger Wertpapiere nicht besteht. Daher sind potentielle Kapitalgeber auch nur unzureichend in der Lage, das hinter der Beteiligung stehende Risiko zu bewerten. An dieser Stelle löst das Schuldscheindarlehen die Probleme der Mittelstandsunternehmer, sollten sie über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen.

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