Selbständigkeit in der Lebensmittelbranche

Selbstständigkeit in der Lebensmittelbranche

Wer die Lebensmittelbranche auf traditionelle Beschäftigungen reduziert, wie etwa den Bäcker oder Metzger, oder nur an den Einzelhandelsmarkt im Ort denkt, der verkennt den Zukunftsmarkt der Lebensmittelbranche und verschließt sich damit vielleicht auch einer echten Geschäftsidee. Der Ansatz einer Selbstständigkeit in der Lebensmittelbranche darf nicht sein, das zu tun, worin es eine große Konkurrenz gibt. Stattdessen gilt es Nischen aufzutun, die den Bedarf der wählerischeren und auch differenzierter werdenden Konsumenten stillen können.

 

Startschuss in der Küche? Warum eigentlich nicht!

Viele Gründer, die sich ins Fernsehen und zu den Investoren im Format „Höhle der Löwen“ gewagt haben, kommen aus dem Food-Bereich. Und nicht selten fiel der Startschuss für das gesunde Porridge (3Bears Porridge), für die Suppe ohne Konservierungsstoffe (littlelunch) oder für Low-Carb-Produkte (lizza) in der eigenen Küche. Dort wurde getestet und probiert, denn zunächst müssen Faktoren wie Geschmack und Konsistenz stimmen. Dann werden Details wie Menge, Haltbarkeit, etc. ausgetüftelt, optimiert und festgelegt werden.

Wer diesen Weg beschreitet, steuert in der Regel mit einem eigenen Produkt in die Lebensmittelbranche, kreiert darum einen Online-Shop, um den Absatz zu erhöhen und bietet das Produkt im besten Fall – beispielsweise wenn Löwe Ralf Dümmel überzeugt werden konnte – direkt im Einzelhandel an. Zwischen der Küche, die als Ideenschmiede fungiert, und dem eigenen Markenlabel sind allerdings zahlreiche Schritte zu gehen, die an dieser Stelle einmal erwähnt sein sollten.

Produktion, Verpackung, Vermarktung

Nach den ersten Produkttests muss spätestens dann eine Produktionsfirma eingeschaltet werden, wenn die Stückzahlen nicht mehr überschaubar sind oder, wenn der nächste unternehmerische Schritt gegangen werden soll. Dann kann das selbstkreierte Müsli nicht mehr in der heimischen Küche zusammengemischt werden, sondern wird an einem selbst ausgewählten Produktionsstandort kreiert. Eben dort müssen dann auch die entsprechenden Verpackungsmaterialien stehen, die einerseits produkttechnisch die rechtlichen Vorgaben erfüllen müssen und darüber hinaus auch  gesetzeskonform beschriftet sein müssen.

Auf der Suche nach der passenden Verpackung

Manche Lebensmittel brauchen eine Tüte als Verpackung. Produkte mit einer pulvrigen Konsistenz, die nicht in großen Mengen benötigt wird, können in einer Tüte auf Papierbasis in den Handel kommen, wenn alle weiteren Verpackungsbestimmungen erfüllt sind. Auch Eimer sind immer dann für die Lebensmittelindustrie gut geeignet, wenn größere Mengen sauber verpackt über den Ladentisch gehen sollen. In puncto Konsistenz gibt es keine Vorschriften dazu, was in einen Lebensmitteleimer verpackt werden darf – sowohl große Mengen an trockenen Lebensmitteln (Mehle, Zucker, etc.) als auch an flüssigeren Produkten (Salate, etc.) lassen sich in speziell für die Lebensmittelindustrie geeigneten Eimern gut verpacken. Sie gibt es in verschiedenen Größen. Der Aspekt der Umweltfreundlichkeit sollte auch nicht außer Acht gelassen werden. Manche Hersteller von Verpackungen – wie etwa Packari – legen auf recycelbare Materialien hohen Wert.

Praxistipp: Wer einen Hersteller auswählen muss, der das richtige Verpackungsmaterial stellt, sollte auch auf ein großes Sortiment achten – beispielsweise, dass der Hersteller neben Eimern auch Kanister, Schraubdosen, PET-Dosen, Flaschen oder Stülpdeckeldosen liefern könnte. Das sorgt dafür, dass bei der Erweiterung der Produktpalette kein Wechsel des Anbieters erfolgen muss.

An dieser Stelle gehen Verpackung und Vermarktung Hand in Hand

Der Verpackungsmittelprofi stellt die Hülle. Allerdings ist ein reinweißes Gefäß sicherlich nicht sonderlich ansprechend – vor allem dann nicht, wenn es sich im besten Fall im Regal stehend gegen etwaige Konkurrenz durchsetzen muss. Es gibt eine Reihe an Pflichtangaben wie etwa eine Produktbeschreibung, das Zutatenverzeichnis sowie Hinweise zu Allergenen, Nährwerten, Mindesthaltbarkeit, Füllmenge und Angaben zum Unternehmen, mit denen jedes Lebensmittel ausgezeichnet sein muss. Diese Pflichtangaben gilt es so zu drapieren und ins Corporate Design des Unternehmens zu bringen, dass auf den ersten Blick erkennbar ist, was sich in der Verpackung befindet – und wer als Produzent dahinter steckt.

Blick in die strenge Lebensmittelbranche: Vorschriften, Genehmigungen und Co.

Wer ein Unternehmen gründet, der muss diesem Betrieb einen Namen und eine Rechtsform geben, die dann wiederum Auswirkungen auf die Buchhaltung, die Steuer und die rechtlichen Grundlagen des Betriebs hat. Um an dieser Stelle keine Fehler zu machen, die Zeit und Geld kosten, sind Abstimmung und Beratung im Zuge einer Gründerberatung eine gute Idee. Während ein BWL-Profi der beste Ansprechpartner ist, wenn es um den rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmen geht, ist gerade im Lebensmittelbereich noch ein anderer Ansprechpartner wichtig – nämlich das Gesundheitsamt.

Der Grund: Immer wenn es darum geht, Lebensmittel herzustellen und diese dann in den Handel zu bringen, hält das Gesundheitsamt die Hand darüber, so dass Gesetze zur Lebensmittelhygiene dafür sorgen, dass Endverbraucher „nur“ noch die Wahl haben, welches Produkt sie wählen, sich aber bei ihrer Wahl sicher sein können, dass Produktion, Herstellung und Abfüllung rechtmäßig und unter Einhaltung der gesetzlichen/hygienischen Auflagen erfolgt sind.

Zu beachten sind das EU-Recht und das deutsche Recht – und zwar mit Blick auf diese Vorgaben:

  • Verantwortung des Unternehmers: Es ist die Aufgabe des Unternehmers, durch die ganze Erzeugungskette hinweg auf Qualität (nach HACCP) und Sorgfalt zu setzen und so ein erstklassiges Produkt anzubieten.
  • Rückverfolgbarkeit: Transparenz ist in der Lebensmittelbranche das Wichtigste. So muss der Unternehmer lückenlos dokumentieren, woher die Rohstoffe und Lebensmittel stammen und wohin sie geliefert werden. Losnummern und produktspezifische Kennungen (beispielsweise bei Fleisch und Wurst) sind hier eine wichtige Vorgabe.
  • Kontrolle: Die Überwachungsbehörde kontrolliert unangekündigt und stichpunktartig und ist darüber hinaus befugt, Maßnahmen anzuordnen, die bis zur Schließung der Produktionsstätte reichen können.

 

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