Start-ups - DIY oder Steuerbüro für die Lohnabrechnung?

Buchhaltung

Mit der Existenzgründung gehen neben dem Kerngeschäft auch einige unliebsame, aber wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben einher. Dazu gehört die Lohnabrechnung, mit der sich alle Start-ups beschäftigen müssen. Während in großen Unternehmen und Konzernen ausgebildete Buchhalter mit der Abrechnung betraut werden, muss ein selbstständiger Unternehmer entweder selbst aktiv werden oder sich an einen Steuerberater wenden. Fakt ist, die Lohnabrechnung muss gemacht und mit plausiblen Fakten durchgeführt sowie in Form der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Hilfreiche Tipps zur Lohnbuchhaltung für Start-ups

Für die monatliche Abrechnung und jährliche steuerliche Veranlagung möchten Startups in der Regel kein Geld ausgeben. Dennoch ist die Lohnabrechnung ganz ohne finanziellen Aufwand nicht möglich. Auf www.paychex.de oder anderen Informationsseiten gibt es hilfreiche Tipps, was man beachten und woran man sich orientieren sollte. Die Anfertigung der Lohnabrechnung sollte man dennoch einem Spezialisten überlassen, da fundiertes Wissen zum Einkommenssteuergesetz und den sozialen Abgaben, sowie der Versteuerung und Berechnung einzelner Mitarbeiter notwendig ist. Auch Abrechnungsprogramme sind hilfreich, bedürfen aber einer hohen Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und empfehlen sich für unerfahrene Existenzgründer daher nur bedingt. Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung führt nicht nur zum Unmut der Mitarbeiter, sondern kann auch eine außerordentliche Steuerprüfung durch das Finanzamt nach sich ziehen. Sorgfalt, Achtsamkeit und Präzision sind die drei Grundpfeiler, auf denen sich die Lohnabrechnung stellt und die sie stützt.

Bilanzbuchhaltung - ein Buch mit sieben Siegeln

Als Start-up sollte man wissen, wie sich die Gehälter der Angestellten zusammensetzen, welche Abgaben man leisten muss und welche Anmeldung neben dem Gewerbe und beim Finanzamt notwendig sind. Das Bruttogehalt erfordert soziale Abgaben für die Rente, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung sowie die Berechnung weiterer Abzüge und Steuern. Wer sich als junger Unternehmer seinem Kerngeschäft widmen und sich nicht mit Halbwissen und viel Zeit der Lohnabrechnung widmen möchte, überträgt diese Aufgabe einem erfahrenen Steuerbüro und ist so auf der rechtssicheren Seite. Dennoch sollte man sich einen Einblick verschaffen und Einsicht nehmen, wie eine Lohnabrechnung aussieht und welche Positionen auf dem sprichwörtlichen Lohnzettel vermerkt sind. Um korrekt und plausibel abzurechnen, sind Informationen zur Steuerklasse und dem Familienstand sowie weiteren Fakten über den einzelnen Arbeitnehmer notwendig. Eine Lohnabrechnung gestaltet sich je nach Steuerklasse ganz anders, da die Abzüge in ihrer Höhe nach Familienstand oder Anzahl der Kinder variieren. Die selbstständige Anfertigung der Buchhaltung und Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter in der Firma lohnen sich nicht, da man als Start-up mehr Zeit benötigt und somit wertvolle Ressourcen und damit einhergehend viel Geld verschenkt.

Bilanzbuchhaltung

Fazit:

Die Kosten für einen Steuerberater sollte man nicht einsparen, da dies eine Ersparnis am falschen Ende wäre. Auch Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer müssen die besonderen Aspekte ihrer steuerlichen Abrechnung kennen und sollten sich daher für ein Steuerbüro entscheiden. Mit ein wenig Vorarbeit in Form der Auflistung aller relevanten Fakten können Start-ups die Kosten für die Lohnabrechnung verringern und Anhaltspunkte liefern, auf denen das Steuerbüro aufbauen und anhand derer es die Berechnung erstellen kann. Eigenleistung zahlt sich im expliziten Kerngeschäft, nicht aber in der Verwaltung und der Abrechnung der Löhne aus.

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