Tragfähigkeitsbescheinigung für neue Gründungsideen

Der Begriff Tragfähigkeitsbescheinigung kommt aus dem Bereich der Existenzgründung. Dieses Dokument bescheinigt Existenzgründern die Tragfähigkeit beziehungsweise Rentabilität ihrer neuen Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle (§ 93 ABs. 2 SGB III). Verbunden damit ist ein Gründungszuschuss gemäß Sozialgesetzbuch. Vorgeschrieben ist die Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung durch offiziell anerkannte Fachstellen wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, einer Hausbank oder einem Fachverband. Fachkundige Experten wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sind gleichfalls zur Erteilung dieser Rentabilitätsbescheinigung berechtigt. Die Gebühren können unterschiedlich ausfallen. Staatliche und wirtschaftliche Organisationen führen diese Rentabilitätsprüfung meistens kostenlos durch.

Existenzgründer sollten nicht nur darauf achten, Geld zu sparen. Kostenlose Beratungsstellen erteilen oft nicht die notwendigen Verbesserungs- und Mängelhinweise. Erfahrungsgemäß setzen Banken und Steuerberater den Fokus zu stark auf den Finanz- und Kapitalbedarfsplan und vernachlässigen den Existenzgründer sowie ein eventuell Erfolg versprechendes Marketingkonzept. Am sinnvollsten für Existenzgründer ist es gerade in der Anfangsphase, Geld in die Hand zu nehmen und sich von praxiserfahrenen Unternehmensberatern coachen zu lassen. Sie planen in der Regel objektiv und berücksichtigen alle wichtigen Punkte des Businessplans. Die Kosten liegen zwischen 90 und 160 Euro, wobei diese Zahlen als ungefähre Richtwerte zu betrachten sind. Neuunternehmer sollten sich zusätzlich an die lokalen Gründerinitiativen und Gründungszentren wenden. Fachkundige Stellen zur Vorgründerberatung sind „BPW Nordrheinwestfalen“, „Gründungscoaching Niedersachsen“ und „Existenzgründercoaching Bayern“.

An erster Stelle steht die Erfolgsaussicht des neuen Geschäftsmodells. Legt ein Existenzgründer Unterlagen zu einem Geschäftsmodell vor, das in gleicher oder ähnlicher Weise bereits mehrfach am Markt etabliert ist, hat er kaum Aussicht auf die Ausstellung der Bescheinigung und den damit verbundenen Gründungszuschuss. Der Antragsteller muss beweisen, dass er mit den branchenspezifischen und fachlichen Begebenheiten der Existenzgründung und seiner Geschäftsidee vertraut ist. Er muss über die richtigen kaufmännischen Fähigkeiten und die finanziellen Voraussetzungen verfügen und die mit seiner Geschäftsidee verbundenen Punkte wie Kapitalbedarf, Umsätze und Betriebsergebnis richtig einschätzen und anwenden. Bringt der Existenzgründer diese Voraussetzungen nicht mit, muss er zumindest an seinem Geschäftsvorhaben beteiligte Personen benennen, die in der Lage sind, diese Punkte umzusetzen.

Fachstellen erstellen in der Regel keine allgemeinen anonymen Fremdgutachten, sondern sie beschäftigen sich in einem individuellen und kostenlosen Informationsgespräch ausgiebig mit der Person des Antragsstellers, seiner persönlichen Situation und seiner Idee zur Existenzgründung. Regelmäßig angebotene Workshops vermitteln das Wissen hinsichtlich einer optimalen Erstellung des Businessplans und allen weiteren Voraussetzungen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bestätigt die fachkundige Stelle mit Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung, dass alle vorgeschriebenen Punkte berücksichtigt, eingehend geprüft und positiv bewertet wurden. Mit Ausstellung dieses Dokumentes wird eventuell eine Bearbeitungsgebühr fällig, die der Existenzgründer aus eigenen Mitteln bezahlen muss. Insgesamt behandelt die Bescheinigung sieben Punkte:

1. Eine aussagekräftige Zusammenfassung der Geschäftsidee zur Existenzgründung
2. Lebenslauf mit allen notwendigen Befähigungsnachweisen
3. Rentabilitäts- und Umsatzvorschau (Ertragsvorschau)
4. Liquiditätsplan für das aktuelle und die anschließenden zwei Geschäftsjahre
5. Pläne zum Kapitalbedarf und Finanzierung
6. Sonstige auf die individuelle Situation zugeschnittene Unterlagen
7. Businessplan für die Bank und die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

Der Sprung in die Selbständigkeit und Existenzgründung ist mit vielen Risiken verbunden und die ersten Jahre sind sicherlich mit steinigen Wegen gepflastert. Dennoch kann eine betriebliche Neugründung der Start in ein neues Leben sein, insbesondere für Arbeitslose mit einer überdurchschnittlich guten Bildung. Ist die Hürde zur Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung genommen, kann der Existenzgründer diese bei der Agentur für Arbeit vorlegen, um in den Genuss von Zuschüssen, Einstiegsgeldern und sonstigen öffentlichen Fördermitteln zu kommen. Bezieher von Arbeitslosengeld I bekommen einen Gründungszuschuss, während Empfänger von Arbeitslosengeld 2/Harz IV ein Einstiegsgeld beziehen. Neuunternehmer müssen beachten, dass die Erteilung der Tragfähigkeitsbescheinigung keine Garantie ist, vom Arbeitsamt, anderen öffentlichen Stellen und Banken die beantragten Gelder gewährt zu bekommen, da diese Zuschüsse eine Ermessensleistung sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram