Unglück am Arbeitsplatz: Lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung?

Privathaftpflichtversicherung für Angestellte

Ein Moment der Unachtsamkeit und das Unglück ist passiert. Dies gilt aber nicht nur für zu Hause. Auch am Arbeitsplatz sind Fehltritte an der Tagesordnung. Schnell kündigt sich ein Dilemma an. Doch wer haftet für Schäden am Arbeitsplatz? Wann zahlt der Arbeitnehmer, wann der Arbeitgeber? Und welche Rolle spielt die Privathaftpflichtversicherung?

Wer übernimmt die Haftung für Schäden am Arbeitsplatz?

Die goldene Regel: Wer einen Schaden verursacht, trägt die Verantwortung. Dies gilt auch für den Arbeitnehmer. Doch es gibt Vorbehalte: Ob ein Mitarbeiter für den Schaden bezahlen muss, entscheiden die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Diese drei Stufen sind bezüglich des Schuldverhältnisses zu unterscheiden:

  • leichte Fahrlässigkeit
  • mittlere Fahrlässigkeit
  • grobe Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit

Ist ein Arbeitnehmer zum Schadensausgleich verpflichtet? Genau darüber urteilt die Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich um kleinere, unabsichtliche Vergehen, die sich schnell in den Berufsalltag einschleichen, zum Beispiel:

  • Die Teetasse kippt um und ruiniert Arbeitsdokumente.
  • Beim Kassieren geht eine Flasche Milch zu Bruch.
  • Beim Scannen geht der Laptop zu Boden.

In diesen Fällen liegt eine geringe Sorgfaltsverletzung vor, für die der Mitarbeiter meist keinen Schadensausgleich bezahlen muss. Er genießt ein Haftungsprivileg: Das Unternehmen zahlt.

Mittlere Fahrlässigkeit

Der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten. Von grober Fahrlässigkeit ist aber keine Rede. Dennoch hätten sich die Schäden vermeiden lassen, wäre der Mitarbeiter umsichtiger und achtsamer gewesen. In diesem Fall teilen sich Unternehmen und Arbeitnehmer die Kosten. So genießt der Mitarbeiter ein Haftungsprivileg: Er muss die Kosten nicht vollständig bezahlen. Wie teuer der Schaden wird, hängt stets von der Eindeutigkeit des Schuldverhältnisses ab.

Typische Beispiele:

  • Bei der Fahrt im Dienstwagen verursacht der Mitarbeiter einen Unfall.
  • Der Mitarbeiter verwendet ein teures Arbeitsgerät, hat aber das geeignete Material dafür nicht.

Bei einer mittleren Fahrlässigkeit sind viele Arbeitnehmer für ihre Privathaftpflichtversicherung wie zum Beispiel von FRIDAY dankbar. Im Ernstfall werden die Kosten durch die Privathaftversicherungen abgedeckt.

Grobe Fahrlässigkeit

Missachtet ein Mitarbeiter die Vorschriften absichtlich und entstehen der Firma dabei Schäden, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall haftet der Arbeitnehmer in voller Höhe.

Typische Beispiele:

  • Vor Wut tritt ein Mitarbeiter die Badezimmertür kaputt.
  • Während einer lebhaften Diskussion schlägt der Mitarbeiter mit der Faust auf die Tastatur seines PCs. Sie geht zu Bruch.
  • Auf Dienstreise überfährt der Mitarbeiter eine rote Ampel und verursacht einen Unfall mit dem Dienstwagen.

Nur in Einzelfällen lässt sich die Haftungshöhe reduzieren. Dies gilt insbesondere für existenzbedrohende Kosten, die eine Privatinsolvenz zur Folge hätten oder den Monatsverdienst weit überschreiten.

Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung für Gefälligkeitsschäden?

Prinzipiell ist die Privathaftpflichtversicherung nicht dazu verpflichtet, Gefälligkeitsschäden zu tragen. Mittlerweile versprechen aber einige Versicherer, für Gefälligkeitsschäden am Arbeitsplatz aufzukommen.

In welcher Höhe übernimmt die Privathaftpflichtversicherung Kosten?

Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höhe. Der Versicherte legt die Höhe selbst fest. Allerdings raten Experten zu einer ausreichend hohen Deckungssumme. Zu empfehlen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Noch besser sind 50 Millionen Euro. So schützt sich der Arbeitnehmer im Ernstfall vor existenzbedrohenden Kosten. Denn gerade bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, entfällt meist die Arbeitnehmerhaftung. So muss der Mitarbeiter die Summe vollständig aus eigener Tasche begleichen, was schnell die finanzielle Stabilität bedroht.

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