Unternehmenskauf und -verkauf – gute Planung ist das A und O

Verhandlungen über Firmenverkauf

In den meisten Fällen geht es beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens um sehr viel Geld. Damit alles gelingt und sowohl Käufer als auch Verkäufer zufrieden sind, gilt es ein paar wesentliche Punkte zu beachten. Die meisten Betriebsübergänge laufen in mehreren Phasen ab.

1. Phase – Planung und Strukturierung

Für die Entscheidung, wann und wo der Unternehmenskauf stattfinden soll, sind die Unternehmensziele wichtig. Als Käufer spielen dabei völlig andere Aspekte eine Rolle als beim Verkäufer. Der Käufer muss beispielsweise behördliche Anforderungen beachten. Marktzwänge spielen genauso eine Rolle wie steuerliche Konsequenzen. Der Verkäufer hingegen muss das Unternehmen „verkaufsfertig“ machen und gegebenenfalls das Unternehmen vorstrukturieren. Vielleicht wird nur ein Teil des Unternehmens verkauft. Dann muss der Verkäufer diesen Teil des Unternehmens organisatorisch verselbstständigen. Je nach Rechtsform gilt es einige Besonderheiten zu beachten, beispielsweise beim Firmenverkauf einer GmbH.

Die Parteien legen dann die Transaktionsstruktur fest, ob das ganze Unternehmen übergehen soll oder nur Anteile daran, ob es sich um den Verkauf eines unselbstständigen Betriebsteils handelt oder der Käufer eine Beteiligung erwerben möchte. Zudem einigen sich die Parteien auf einen groben Zeitplan, den sie in einer unverbindlichen Absichtserklärung schriftlich festhalten. In dieser Phase wollen sich die Käufer häufig Exklusivität sichern und Vertragsstrafen vereinbaren, während die Verkäufer damit zurückhaltender sind.

2. Phase – Due- Diligence-Phase

Der Käufer hat in der Regel ein Transaktionsteam aus Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ähnlichem, das die steuerlichen, rechtlichen und kommerziellen Verhältnisse des Betriebs überprüft, um zu sehen, ob es irgendwelche Risiken gibt. Dazu richtet der Verkäufer in der Regel einen elektronischen Datenraum ein. Diese Risikoprüfung (Due Diligence) schützt nicht nur den Käufer. Der Verkäufer kann sich – durch die Offenlegung bestehender Risiken – in dieser Phase vor späteren Haftungsansprüchen schützen.

Der Käufer will in dieser Phase möglichst viele Informationen haben, während der Verkäufer sein Unternehmen schützen und Informationen zurückhalten möchte. Doch mit zunehmender Wahrscheinlichkeit, dass die Transaktion stattfindet, nimmt die Offenlegung sensiblerer Daten zu. Wichtig ist, dass der Verkäufer zu Beginn dieser Phase eine Vertraulichkeitsvereinbarung aufsetzt und vom potenziellen Käufer unterschreiben lässt.

3. Phase – Vertragsverhandlungen

Wenn die Due-Diligence-Phase für beide Parteien zufriedenstellend verlaufen ist, beginnen die eigentlichen Vertragsverhandlungen über den Kaufvertrag für das Unternehmen. Darin sind wesentliche Vertragsinformationen wesentliche Vertragsinformationen festgehalten, wie Daten der Vertragsparteien, Kaufgegenstand und -preis, auch Wettbewerbsverbote, aufschiebende Bedingungen oder Fälligkeitsbedingungen sind darin vereinbart.

Due-Diligence-Phase

Sind sich die Vertragsparteien in der Due-Diligence-Phase einige geworden, folgen die Vertragsverhandlungen.

Zentral sind dabei Regelungen zu Gewährleistung und Haftung. Das ist meistens ein ganzer Katalog aus Einzelaussagen zu Anteilen, Unternehmen und Transaktionen. Der Veräußerer garantiert die Richtigkeit dieser Aussagen.

  • Transaktionsbezogene Garantien sind beispielsweise eine Bestätigung, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen oder welche Verfügungsbefugnisse der Veräußerer hat.
  • Anteilsbezogene Garantien beziehen sich darauf, ob die Anteile lastenfrei sein, ob die Kapitalaufbringung und -erhaltung ordnungsgemäß erfolgt und wer Anteile am Unternehmen hält.
  • Unternehmensbezogene Garantien können sich auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse oder arbeitsrechtliche Beträge beziehen, wie gewerbliche Schutzrechte oder Rechtsstreitigkeiten.

Die Vertragsparteien bestimmen auch die Rechtsfolgen, sollte es zu Garantieverletzungen kommen. In der Regel will der Veräußerer Haftungshöchstgrenzen vereinbaren, was sehr ratsam ist. Zudem sind hier Haftungsausschlüsse vereinbart, für alle Umstände, die der Veräußerer in der Due-Diligence-Phase offengelegt hat.

4. Phase – die Vertragsunterzeichnung

Sind sich die Vertragsparteien bei den Vertragsverhandlungen einig geworden, steht der schuldrechtliche Vertragsschluss an: die Vertragsunterzeichnung. Wird eine GmbH verkauft, so ist der Kaufvertrag immer beurkundungspflichtig. Das gilt auch, wenn nur Geschäftsanteile verkauft oder abgetreten werden. Je nach den Umständen muss auch der Verkauf eines rechtlich unselbstständigen Betriebs beurkundet werden, wenn der Verkauf eines Grundstücks inbegriffen ist. Dabei gelten die Formerfordernis für den gesamten Vertrag.

Notarvertrag bei Geschäftsverkauf

Je nach Rechtsform ist ein notarieller Vertrag erforderlich.

Die Unterschrift unter dem Vertrag ist der sogenannte dingliche Vollzug. Der dingliche Vollzug ist vom wirtschaftlichen Übergang zu unterscheiden. Der Übergangsstichtag liegt häufig vor dem Bilanzstichtag des letzten Geschäftsjahres, der vor der Unterschrift unter die Verträge liegt. Der dingliche Übergang hingegen erfolgt erst nach der Unterschrift. Das hängt damit zusammen, dass der dingliche Übergang eines Unternehmens häufig an die Erfüllung weiterer Bedingungen geknüpft ist, wie die Zahlung des Kaufpreises oder eine gegebenenfalls notwendige Freigabe durch das Kartell.

5. Phase – Closing

Der dingliche Übergang oder das Closing ist die letzte Phase des Unternehmenskaufs oder -verkaufs. In dieser Phase treffen sich die Parteien oder deren Vertreter erneut. Es sind noch formale Dinge zu erledigen, wie die Dokumentation zur Erfüllung sämtlicher Vorbedingungen für den dinglichen Übergang. Das Wichtigste ist die Kaufpreiszahlung am Closing-Tag. Die Zahlung ist normalerweise die letzte aufschiebende Bedingung, damit das Eigentum an den Käufer übergehen kann. Erst wenn alle Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind, haben beide Vertragsparteien ihren Pflichten erfüllt und der Eigentumsübergang kann erfolgen.

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