Unverzichtbare Versicherungen für Existenzgründer

Krankenversicherung für Existenzgründer

Sich selbstständig zu machen bedeutet, die Risiken für die eigene Existenz in allen Facetten komplett selbst zu tragen. Im Unterschied zu fest angestellten Mitarbeitern tragen Sie die persönlichen Risiken wie zum Beispiel Krankheit und Altersabsicherung fortan alleine. Hinzu kommen zwei zusätzliche Risikobereiche: das unternehmerische Risiko und das betriebliche Risiko.

Das unternehmerische Risiko ist im Prinzip nicht versicherbar, denn es geht darum, die Firma am Markt zu positionieren, Aufträge zu generieren und lebens- und konkurrenzfähig im Rahmen der Marktgegebenheiten zu agieren. Hier arbeiten Sie ohne Netz und doppelten Boden und müssen eine gute Strategie erarbeiten, die langfristig erfolgreich funktioniert.

Übrig bleiben – neben den persönlichen Risiken - die versicherbaren betrieblichen Risiken. Welcher Versicherungsschutz privat und betrieblich unverzichtbar ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Privates Risiko – soziale Absicherung

Die soziale Absicherung Ihrer Person liegt nun in Ihren Händen. In diesen Risikobereich gehören generell diese Versicherungen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Der Gesetzgeber schreibt im 5. Sozialgesetzbuch vor, dass jeder, der sich in Deutschland aufhält – also auch Selbstständige und Freiberufler - eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen müssen. Diese Versicherungen sind Pflicht.

Krankenversicherung privat oder gesetzlich

Existenzgründer können ihre Krankenversicherungen auf zwei Wegen abschließen.

  1. Sie werden freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das ist für viele eine gute Option, auch deshalb, weil die monatlichen Beiträge langfristig recht stabil bleiben. Gründer, die sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig machen, können beispielsweise direkt in ihrer angestammten gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und sich als freiwilliges Mitglied weiterversichern.
  2. Die Alternative ist, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Die Risiken einer solchen Absicherung sind nicht zu unterschätzen. Je nach Assekuranz schwankt die Höhe der Beiträge über die Jahre gesehen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung recht stark. Ein Problem, das Selbstständige überdenken sollten ist, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch dann nicht gesenkt werden, wenn das Einkommen sinkt. Der Grund ist, dass die Beitragshöhe nicht abhängig von den Einkommensverhältnissen ist. Das kann dann ein Problem werden, wenn der Betrieb einmal schlecht läuft. Und auch im Rentenalter kann sich der hohe Krankenversicherungsbeitrag zu einem Bumerang entwickeln, der die eigene Existenz bedroht, statt sie abzusichern. Es ist letztlich ein Rechenexempel und guter Rat von einem Fachmann ist sehr zu empfehlen

Was die Pflegeversicherung angeht, sind freiwillige Mitglieder der GKV automatisch abgesichert. Wenn Sie sich für eine PKV entscheiden, müssen Sie zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Verbraucherzentrale liefert weitere wichtige Informationen zur Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler.

Praxistipp:

Als Selbstständiger entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt im Prinzip, wenn Sie nicht arbeiten, bekommen Sie auch kein Geld. Das Krankentagegeld könnte ein hilfreicher Versicherungsbaustein sein, um dieses Risiko ein wenig abzufedern. Pflicht ist er aber nicht.

Weitere enorm wichtige Versicherungen, über die Sie unbedingt nachdenken müssen, sind diese:

  • Rentenversicherung
  • private Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Haftpflichtversicherung

Falls Sie nicht sehr viel Geld in der Hinterhand haben, um die Risiken, die durch diese genannten Versicherungen abgedeckt werden, aus eigener Tasche zu bezahlen, ist der Abschluss der entsprechenden Policen ratsam.

Betriebliche Risiken absichern

Der Sprung in die Selbstständigkeit wird von Existenzgründern ganz unterschiedlich erlebt. Mancher ist buchstäblich zum Unternehmer geboren, sieht und ergreift Chancen, ist wagemutig und risikobereit. Ein anderer wiederum agiert vorsichtiger, ist mehr auf Sicherheit bedacht und braucht ruhigeres Fahrwasser, um produktiv arbeiten zu können. Betriebliche Risiken, die existenzielle Folgen haben können, sollten Existenzgründer in jedem Fall absichern. Zu den wichtigsten Versicherungen mit Blick auf betriebliche Risiken gehören diese:

Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, gibt es zwingend vorgeschriebene Versicherungen. So müssen zum Beispiel Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und andere beratende, prüfende oder aufsichtsführende Berufsgruppen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Für Handwerker gilt das beispielsweise nicht. Informieren Sie sich konkret darüber, welche Pflichtversicherungen ggf. für Sie zutreffen und welche speziellen Risiken ihr Geschäftsfeld mit sich bringt, die besonderer Beachtung bedürfen. Eine der wichtigsten Versicherungen, die für Existenzgründer unverzichtbar ist, ist die Betriebshaftpflichtversicherung.

Einbruch im Geschäft

Ein Einbruch kann zur Folge haben, dass das Büro tagelang nicht nutzbar ist.

Berufshaftpflichtversicherung

die Betriebshaftpflichtversicherung ist freiwillig, allerdings darf man sie durchaus als unverzichtbar bezeichneten. Der Grund liegt in dem Risiko, das sie abdeckt. Auf der Webseite zur Betriebshaftpflichtversicherung bei Hiscox ist zu lesen:

„Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie diejenigen Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Wenn sich also ein Kunde beim Besuch in Ihren Geschäftsräumen durch Stolpern über ein herumliegendes Kabel die Hose zerreißt und sich den Fuß bricht, deckt die Betriebshaftpflicht sowohl den Sachschaden an der Hose, als auch den Personenschaden (Schmerzensgeld) und den eventuell daraus resultierenden Vermögensschaden durch Verdienstausfall ab.“

Die Beschreibung dieses Beispiels lässt erkennen, wie existenziell bedrohlich es wäre, wenn eine solche Versicherung fehlen würde. Angenommen, der gesundheitliche Schaden, den der Kunde bei dem Sturz in Ihren Geschäftsräumen erleidet, wäre so schwer, dass er für den Rest seines Lebens mit einer Gehbehinderung leben müsste, dann würden die daraus erwachsenen Schadensersatzansprüche in die Hunderttausende gehen. Für die meisten jungen Unternehmen und auch für viele etablierte Unternehmen wäre ein solcher Schaden das aus für ihren Betrieb. Greift die Haftung nach Schließen des Betriebs auf den Inhaber über, könnte das zudem den finanziellen Ruin bedeuten, der zu einer existenzbedrohenden Lebenssituation führt.

Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind und wie groß der Betrieb ist, könnte die Erweiterung mit dem Baustein Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung deckt Vermögensschäden ab. Abgesehen von den eingangs erwähnten Berufsgruppen Ärzte, Steuerberater und Architekten etc. verlangen einige Berufsverbände aus den Branchen Physiotherapie/Heilpraktiker, Immobilien und Informationstechnologie standardmäßig den Nachweis einer Vermögensschadenversicherung. Zudem empfehlen sich entsprechende Policen für all diejenigen, die als Dolmetscher oder Übersetzer, Unternehmensberater, Hausverwalter oder als Sachverständiger ihr Geld auf selbstständiger Basis verdienen.

Weitere empfehlenswerte betriebliche Versicherungen

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Betriebe ratsam, die einen hohen Fixkostenapparat zu bewältigen haben. Dazu gehören zum Beispiel Industrieunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe. Beispiel: Bricht in der Lagerhalle ein Feuer aus, wird die Produktion stillgelegt. Dauert der Stillstand länger an, könnte das der finanzielle Ruin sein. Auch nach einem Einbruch in ein Büro, bei dem beispielsweise Computer entwendet oder die gesamte Inneneinrichtung zerstört wurde, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sie sichert den entgangenen Gewinn ab und übernimmt anfallende Lohn- und Lohnnebenkosten.

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